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Beschlussvorlage (Beteiligung der Stadt Bedburg an Planungen der Nachbargemeinden gem. § 4 des Baugesetzbuches hier: Bebauungsplan der Gemeinde Elsdorf für die Errichtung von Windkraftanlagen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beteiligung der Stadt Bedburg an Planungen der Nachbargemeinden gem. § 4 des Baugesetzbuches
hier: Bebauungsplan der Gemeinde Elsdorf für die Errichtung von Windkraftanlagen) Beschlussvorlage (Beteiligung der Stadt Bedburg an Planungen der Nachbargemeinden gem. § 4 des Baugesetzbuches
hier: Bebauungsplan der Gemeinde Elsdorf für die Errichtung von Windkraftanlagen)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-233/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 61 20 05 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen Bemerkungen: 03.02.2004 Betreff: Beteiligung der Stadt Bedburg an Planungen der Nachbargemeinden gem. § 4 des Baugesetzbuches hier: Bebauungsplan der Gemeinde Elsdorf für die Errichtung von Windkraftanlagen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Planen und Bauen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 b der Gemeinde Elsdorf (Vorrangzone 2) eine Stellungnahme entsprechend dem Schreiben vom 22.09.2003 zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes abzugeben. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsdorf hat die Stadt Bedburg mit Schreiben vom 22.09.2203 im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben. Diese ist in der Anlage beigefügt Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dieser Stellungnahme in seiner Sitzung am 30.09.2003 zugestimmt. Mit Schreiben vom 19.11.2003 teilte die Gemeinde Elsdorf das Ergebnis aus der Abwägung zur Offenlage mit. Das Schreiben ist in der Anlage beigefügt. Mit Schreiben vom 01.12.2003 bittet die Gemeinde Elsorf nunmehr im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes (Bebauungsplan Nr. 95b Elsdorf) für die im Plan gekennzeichnete „Vorhabenzone 2“ -gegen die seitens der Stadt Bedburg Bedenken bestanden- um Stellungnahme zum Verfahren gem. § 4 des Baugesetzbuches. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Harren Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister