Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-233/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 61 20 05
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
Bemerkungen:
03.02.2004
Betreff:
Beteiligung der Stadt Bedburg an Planungen der Nachbargemeinden gem. § 4 des
Baugesetzbuches
hier: Bebauungsplan der Gemeinde Elsdorf für die Errichtung von Windkraftanlagen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planen und Bauen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt, zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 b der Gemeinde Elsdorf (Vorrangzone 2)
eine Stellungnahme entsprechend dem Schreiben vom 22.09.2003 zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes abzugeben.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsdorf hat die Stadt Bedburg mit
Schreiben vom 22.09.2203 im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme
abgegeben. Diese ist in der Anlage beigefügt Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dieser
Stellungnahme in seiner Sitzung am 30.09.2003 zugestimmt.
Mit Schreiben vom 19.11.2003 teilte die Gemeinde Elsdorf das Ergebnis aus der Abwägung zur
Offenlage mit. Das Schreiben ist in der Anlage beigefügt.
Mit Schreiben vom 01.12.2003 bittet die Gemeinde Elsorf nunmehr im Rahmen der Aufstellung
eines Bebauungsplanes (Bebauungsplan Nr. 95b Elsdorf) für die im Plan gekennzeichnete
„Vorhabenzone 2“
-gegen die seitens der Stadt Bedburg Bedenken bestanden- um
Stellungnahme zum Verfahren gem. § 4 des Baugesetzbuches.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Harren
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister