Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-365/2004
1Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Planen und Bauen
15.06.2004
Original
Rat der Stadt Bedburg
06.07.2004
1Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung
- Teilgebiet an der Garsdorfer Straßea) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
des Baugesetzbuches zum Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung keine Anregungen
vorgetragen worden sind.
Zu b)
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/BedburgRath, 4. Änderung gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des
Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), Teilgebiet an der Garsdorfer Straße.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.02.2004 beschlossen, den
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für den
Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung zu fassen und die Planung nebst
Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens irrtümlicherweise dieses Bebauungsplanverfahren mit der 9.
Änderung bezeichnet wurde. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath
ist jedoch zutreffend. Im Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange sind zum Verfahren keine Anregungen vorgetragen worden.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung betrifft
das Gebiet nördlich der Garsdorfer Straße.
Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist die bedarfsorientierte
Inanspruchnahme innerörtlicher Freiflächen in der Ortslage Rath. Dies erfolgt durch die
Ausweisung überbaubarer Grundstücksflächen (WAII) in der zur Zeit als Grünfläche
ausgewiesenen Fläche entlang der Garsdorfer Straße.
Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des RheinErft-Kreises am 25.05.2004 über die Offenlage des Planes unterrichtet. Die Träger
öffentlicher Belange wurden ebenfalls von der Offenlage benachrichtigt.
Der Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung hat daher (bzw. liegt noch aus)
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nebst Begründung in der Zeit vom 03. Juni 2004 bis 05. Juli
2004 einschließlich.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 15.06.2004 vorgeschlagen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 18.06.2004
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Ackermann
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Verwaltungsvorstand