Daten
Kommune
Jülich
Größe
131 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
23.01.15, 17:05
Aktualisiert
20.02.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Sc/Wo
Jülich, 14.01.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 38/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
05.02.2015
TOP
Ergebnisse
Mehrheitlich dafür
Haupt- und Finanzausschuss
09.02.2015
Einstimmig, Enthaltungen: 2
Stadtrat
19.02.2015
Einstimmig, Enthaltungen: 2
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II"
a) Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vvom 30.10.2014
b) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
c) Beschluss über die erneute öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Anlg.: 4
61
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61
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60
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III
SD.Net
Sc i.V.
Beschlussentwurf:
a) Folgender Beschluss des Stadtrates vom 30.10.2014 wird aufgehoben:
a) Die Anregungen der Anwohner des Donatusweges werden berücksichtigt. Die Änderungen der Festsetzungen aus der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und der Sitzung
des Finanz- und Hauptausschusses werden zurückgenommen.
b) Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ wird in der Ursprungsfassung
gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
b) Die Anregungen vom 30.04.2014 der Anwohner des Donatusweges werden wie folgt berücksichtigt:
- Die festgesetzte max. Gebäudehöhe von 12,0 m wurde um 2,0 m auf 10,0 m reduziert und
ist der Höhe des B-Plangebietes Kirchberg Nr. 9 „Donatusweg“, 1. Änderung von 9,75 m
angeglichen. Zudem wird weiterhin der sanfte Übergang von Bebauung zur Landschaft erreicht.
- Entgegen der Eingeschossigkeit des B-Plangebietes „Donatusweg“, 1. Änderung wird im
B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ eine max. Zweigeschossigkeit festgelegt. Damit
wird einer ressourcenschonenden Bauweise Rechnung getragen. In Verbindung mit der max.
Gebäudehöhe von 10,0 m ist aber weiterhin der Charakter einer Einfamilienhausbebauung
gegeben.
Die angesprochenen Negativerfahrungen in den Bereichen „Im Knüppelchen“ bzw. „Im
Fronhof“ beziehen sich auf ein vermehrtes Pkw-Aufkommen der Anwohner, nicht verursacht durch die festgesetzte max. Zweigeschossigkeit, sondern durch das Fehlen der Festsetzung bez. einer Begrenzung der Wohnungsanzahl pro Wohngebäude.
- Die im B-Plan Nr. 9 „Donatusweg“, 1. Änderung festgesetzte Dachform und -neigung findet auch im B-Plan Nr. 13 „Donatusweg II“ Anwendung, neben anderen Dachformen mit
Ausnahme des Flachdaches. Die Vielzahl der Dachformen dient der Weiterführung der umgebenden Dachlandschaft, so dass sich das neue Baugebiet harmonisch in die bestehende
Baustruktur einfügt.
Die Festsetzungen des B-Planes Nr. 9 „Donatusweg“, 1. Änderung bezüglich Dachform, neigung und Firstrichtung sind dem damaligen „Solarbeschluss“ geschuldet, der zwischenzeitlich durch neuere Erkenntnisse modifiziert wurde.
c) Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB
erneut öffentlich ausgelegt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Jülich hat die öffentliche Auslegung des B-Planes Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg
II“ in seiner Sitzung am 06.03.2014 beschlossen. Dabei wurden Änderungen berücksichtigt, die in
der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 13.02.2014 (es wird Zweigeschossigkeit und eine Firsthöhe von 12,0 m festgesetzt) sowie des Haupt- und Finanzausschusses vom
20.02.2014 (die Dachform/Dachneigung wird offen gelassen) beschlossen wurden. In der Sitzung
des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses des 01.10.2014 wurde folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:
In Änderung des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird wie folgt abgestimmt:
1. Die offengelegte Version des B-Planes – zweigeschossig -, Höhe 12,0 m usw. – Beschlussfassung
vom 06.3.2014 wird einstimmig abgelehnt.
2. Der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag vom 13.02.2014 wird bei 6 Ja-Stimmen und 11NeinStimmen abgelehnt.
3. Der Kompromissvorschlag: max. Zweigeschossigkeit, Höhe 10,0 m, keine Flachdächer, wird mit
11 Ja-Stimmen bei 6 Gegenstimmen angenommen.
Dieser Empfehlungsbeschluss wurde nicht in den Beschlussentwurf für den nachfolgenden Hauptund Finanzausschuss am 20.10.2014 übernommen. Auch im darauffolgenden Stadtrat am
30.10.2014 ist, obwohl die Verwaltung den Empfehlungsbeschluss des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses detailliert ansprach (siehe hierzu Niederschrift Stadtrat, der Beschluss übernommen
worden. Der dort gefasste Beschluss, resultierend aus der Beschlussempfehlung des Planungs-,
Umwelt- und Bauausschusses, - s. Niederschrift über die 5. Sitzung des Stadtrates unter TOP 17 -,
der unter a) aufgehoben werden soll, entsprach nicht dem politischen Willen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 31.03.2014 bis einschl. 09.05.2014 statt. Es ging
das als Anlage beigefügte Schreiben vom 30.04.2014 ein.
Bezüglich der privaten Versickerungsanlagen sind neue Erkenntnisse in die Planung dieser Anlagen
eingeflossen. Daher kann auf die Festsetzung, dass die Höhe des Erdgeschossfußbodens auf mind.
0,50 m über der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche liegen muss, verzichtet werden.
Die Änderungen der Festsetzungen, machen eine erneute öffentliche Auslegung nötig.
Als Anlagen sind neben dem Schreiben vom 30.04.2014 der B-Planentwurf in verkleinerter Fassung
und die Begründung und der landschaftspflegerische Fachbeitrag beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 38/2015
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 38/2015
X
nein
nein
Seite 3