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Sitzungsvorlage (Anlage 4)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
761 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
23.01.15, 17:05
Aktualisiert
23.01.15, 17:05

Inhalt der Datei

Anlage 4 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr. 13 “Donatusweg II” Landschaftspflegerischer Begleitplan Planungsamt der Stadt Jülich Anlage 4 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr.13 „Donatusweg II“ Landschaftspflegerischer Begleitplan Januar 2015 Erläuterung Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 3 1.1 Beschreibung der Planung 3 1.2 Gesetzliche Grundlage 3 1.3 Arbeitsmethoden 4 2. Ausgangssituation / Bestandserfassung 5 2.1 Planerische Vorgaben 5 2.2 Naturräumliche Einheit 5 2.3 Klima 5 2.4 Boden 6 2.5 Wasser 6 2.6 Relief 6 2.7 Potentielle natürliche Vegetation 6 2.8 Reale Vegetation 6 2.9 Fauna 7 2.10 Landschaftsbild 7 2.11 Schutzgebiete 7 3. Eingriffsproblematik 8 3.1 Auswirkung und Bewertung der Eingriffe 8 3.2 Zusammenfassende Betrachtung der Eingriffe 9 4. Landschaftspflegerische Maßnahmen 10 4.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 10 4.2 Ausgleichsmaßnahmen 11 5. Bilanzierung 11 5.1 Flächenbilanz 11 5.2 Ökologische Bilanz 11 5.3 Eingriffsbilanzierung 13 Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 2 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr.13 „Donatusweg II“ Landschaftspflegerischer Begleitplan 1. Einleitung 1.1 Beschreibung der Planung Januar 2015 Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Jülich-Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II" beschlossen. Damit sollte die vorhandene Bebauung entlang des Donatusweges bis zu dem querenden Wirtschaftsweg fortgeführt werden. So soll – in Weiterentwicklung der bestehenden Bebauung und abgeleitet aus dem Flächennutzungsplan – die abschließende Entwicklung des Ortsteils Kirchberg in südliche Richtung eingeleitet werden. Mit diesem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet mit Einfamilienhäusern geschaffen. Das Plangebiet befindet sich am Südrand des Ortsteils Kirchberg. Es erstreckt sich über das Flurstück 263 in der Gemarkung Kirchberg, Flur 5, sowie über einen Teilbereich des Flurstücks 236 und das Flurstück 409 in der Gemarkung Kirchberg, Flur 6. Die Gesamtfläche des Bebauungsplanes beträgt ca. 10.410 m²; unter Berücksichtigung der Verkehrsfläche von 1.907 m² und der öffentlichen Grünfläche von 2.203 m² verbleibt ein Anteil privater Grundstücksflächen in der Größenordnung von 6.300 m². 1.2 Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Landschaftsgesetz von Nordrhein-Westfalen (LG-NW) in ihren letztgültigen Fassungen. Nach § 1 (5) BauGB sollen „die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 3 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr.13 „Donatusweg II“ Landschaftspflegerischer Begleitplan Januar 2015 den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“ Bei der Aufstellung der Bauleitpläne ist insbesondere zu berücksichtigen: Gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB: „Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Umweltpflege (…)“ Gemäß § 1a (3) BauGB ist in der Abwägung nach § 1 (7) BauGB auch zu berücksichtigen: „Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes).“ Da ein Ausgleich im Geltungsbereich nicht möglich ist, zielt der Ausgleich für die zusätzlichen Maßnahmen auf eine Kompensation des Eingriffs durch eine externe Kompensationsfläche/-maßnahme aus dem Flächenpool der Stadt Jülich. Der vorliegende landschaftspflegerische Begleitplan dient dazu, das gemeindliche Vorhaben darzustellen und den Eingriff in Natur und Landschaft quantitativ und qualitativ festzustellen. 1.3 Arbeitsmethode Ausgangssituation für die Betrachtung sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes Jülich-Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II". In der folgenden Übersicht sind die Festsetzungen gemäß § 9 BauGB im Sinne von Vermeidungsmaßnahmen aufgeführt: Nr. 1 Die Art und das Maß der baulichen Nutzung Nr. 2 Die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nr. 14 Die Flächen für die (…) Abwasserbeseitigung, einschließlich der (…) Versickerung von Niederschlagswasser Nr. 15 Die (…) privaten Grünflächen Nr. 20 Die Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 4 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr.13 „Donatusweg II“ Landschaftspflegerischer Begleitplan Januar 2015 von Boden, Natur und Landschaft Für den betroffenen Planungsraum wird die ökologische Funktionsfähigkeit für Natur und Landschaft anhand dieser Festsetzungen mit dem Ausgangszustand des Untersuchungsraumes verglichen und die Schwere einer möglichen Beeinträchtigung ermittelt. Hieraus werden die notwendigen Kompensationsmaßnahmen abgeleitet. 2. Ausgangssituation/Bestandserfassung 2.1 Planerische Vorgaben Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Jülich wies für einen Teil des Plangebietes „Wohnbaufläche“ aus. Der übrige Bereich – nach Süden in Richtung Wirtschaftsweg – war als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wurde über eine Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB angepasst. Das Plangebiet ist als „Wohnbaufläche“ dargestellt. 2.2 Naturräumliche Einheit Der zu betrachtende Landschaftsteil zählt naturräumlich gesehen zur Jülicher Börde, einer Haupteinheit der Niederrheinischen Bucht. 2.3 Klima Die Region ist geprägt durch ein gemäßigtes, atlantisches Klima mit milden Wintern und mäßig warmen Sommern. Folgende Wetterdaten liegen für den Untersuchungsraum vor: mittlere Lufttemperatur/a 8-9°C Mittlere Niederschläge/a 800 - 850 mm mittlere Zahl der Frosttage/a < 80 mittlere Zahl der Eistage/a < 20 mittlere Zahl der Schneetage/a vorherrschende Windrichtung: 20-30 West/Südwest Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 5 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr.13 „Donatusweg II“ Landschaftspflegerischer Begleitplan 2.4 Januar 2015 Boden Im Plangebiet befindet sich unter der Oberbodenschicht (Mutterboden) eine Lösslehm/Lössschicht. Unterhalb dieser Schichten folgt flächendeckend die ‘Jüngere Hauptterrasse‘ des Rheins. Altlastverdachtsflächen sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. 2.5 Wasser Das Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Die Grundwasserspiegel im Plangebiet liegt bei ca. 82 m ü.N.N. und liegt somit ca. 30 Meter unterhalb der Geländeoberfläche. 2.6 Relief Die Topographie des Geländes ist relativ eben. 2.7 Potentielle natürliche Vegetation Die potentielle natürliche Vegetation ist abhängig von den vorherrschenden standörtlichen Verhältnissen, die von Boden-, Wasser- und Klimabedingungen bestimmt werden. In dem durch die Planung betroffenen Bereich ist der artenreiche SternmierenStieleichen-Hainbuchenwald als potentielle natürliche Waldgesellschaft ausgewiesen. 2.8 Reale Vegetation Die Flächen des Plangebietes werden zur Zeit folgendermaßen genutzt: - intensive Landwirtschaftliche Nutzung - Donatusweg (asphaltierter Wirtschaftsweg mit beidseitigen schmalen Banketten mit Grasbewuchs) - Wegekreuz auf Rasenfläche, mit Hainbuchenhecke gefasst. Die Flächen können aus floristischer und faunistischer Sicht als nicht hochwertig eingestuft werden. Natürliche oder naturnahe Biotope sind hier nicht vorhanden. Der Nachweis der bestehenden Versiegelung und Vegetation sowie der Zustand ge- Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 6 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr.13 „Donatusweg II“ Landschaftspflegerischer Begleitplan Januar 2015 mäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind in der Eingriffsbilanzierung gegenübergestellt. 2.9 Fauna Das Plangebiet umfasst Teilbereiche zweier großer Ackerflächen, die intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Diese Ackerflächen besitzen im momentanen Zustand ein nur sehr geringes Lebensraumpotenzial für die Tierwelt, insbesondere für gefährdete und streng geschützte Arten. 2.10 Landschaftsbild Das Plangebiet befindet sich am Rande der Ortslage Kirchberg. 2.11 Schutzgebiete Südlich des Plangebietes befindet sich der im Zuge des Tagebaues neu angelegte Indelauf mit seinen umfangreich gestalteten Uferbereichen und differenzierter Begleitvegetation. Das Plangebiet nähert sich diesem Bereich bis auf ca. 150 m. Die im Biotopkataster unter der Nr. BK-5104-006 aufgeführte Fläche des FuchstalWaldes befindet sich ca. 500 m süd-östlich des Plangebietes jenseits des neu angelegten Indelaufs. Östlich des Plangebietes in einer Entfernung von ca. 500 m befindet sich das Tal des Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteiches, das unter der Nr. BK-5104-0010 im Biotopkataster bzw. als geschützter Bachlauf unter der Nr. GB-5104-003 geführt wird. Weitere Schutzgebiete befinden sich in noch größerer Entfernung östlich des Plangebietes im Bereich der Rur. Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen (Ackerland) zwischen dem Plangebiet und den oben beschriebenen Bereichen müssen als trennendes Element gewertet werden. Durch die im Bebauungsplan vorgegebenen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zur offenen Feldflur hin kann dieser Effekt geringfügig gemildert werden. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 7 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr.13 „Donatusweg II“ Landschaftspflegerischer Begleitplan Januar 2015 Projektwirkungen zu den oben beschriebenen Schutzgebieten sind aufgrund der Entfernung und der Barriere-Wirkung der intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgeschlossen. 3. Eingriffsproblematik Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1a, Baugesetzbuch (BauGB) die umweltschützenden Belange in der Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen. Dazu gehören auch Entscheidungen über die Vermeidung und den Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sowie Darstellungen und Festsetzungen nach §§ 5 und 9 des Baugesetzbuches, die dazu dienen, die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes auf den Grundstücksflächen, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, oder im sonstigen Geltungsbereich des Bauleitplanes, auszugleichen, zu ersetzen oder zu mindern. Gemäß § 4 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen sind Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können, Eingriffe in Natur und Landschaft. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch die Realisierung des Bebauungsplanes wirken sich wie folgt aus: • zusätzliche Versiegelung lebenden Bodens Diese Beeinträchtigungen gilt es festzustellen und zu bewerten, da hieraus die landschaftspflegerischen Begleit- und Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet werden. Durch den Vergleich der vorhandenen Nutzung mit der durch die Bebauungsplanfestsetzung angestrebten wird ermittelt, ob die Situation von Natur und Landschaft im Plangebiet zusätzlich beeinträchtigt wird. 3.1 Auswirkung und Bewertung der Eingriffe Ziel von Minimierungsmaßnahmen ist die Reduzierung der zu erwartenden Beeinträchtigungen auf das unbedingt notwendige Maß. Ein erster Schritt zur Eingriffsminimierung galt daher der Auswahl des Standortes. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 8 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr.13 „Donatusweg II“ Landschaftspflegerischer Begleitplan Januar 2015 Da der tiefer gelegene Teil der Ortslage Kirchberg von den Schutzgebieten der Ruraue, des Altdorfer Mühlenteiches und den Waldbeständen des Fuchstal-Waldes bzw. der Waldbestände nördlich von Kirchberg umfasst ist sind hier Erweiterungsmöglichkeiten des Siedlungsraumes nicht darstellbar. Die angedachte Entwicklung des Siedlungsraumes Kirchberg umfasst daher das Geviert zwischen Donatusweg und der Bebauung „Am Wiesenhang“ bzw. zwischen der Bebauung „Am Schrickenhof“ und dem unbefestigten Wirtschaftsweg. Das Plangebiet wird intensiv landwirtschaftlich genutzt bzw. umfasst Teilbereiche des „Donatusweges“. Die vorhandene Bebauung entlang des Donatusweges soll bis zu dem querenden Wirtschaftsweg fortgeführt werden. So soll – in Weiterentwicklung der bestehenden Bebauung und abgeleitet aus dem Flächennutzung – die abschließende Entwicklung des Ortsteils Kirchberg in südliche Richtung eingeleitet werden. Gemäß § 9 Nr. 1 BauGB wird die bauliche Nutzung im Geltungsbereich als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Durch diese Ausweisung wird die Grundlage für eine zusätzliche Versiegelung von Boden geschaffen. Der Boden verliert hier seine Funktion als Speicher, Filter und Puffer von Niederschlagswasser. Darüber hinaus geht der Boden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen verloren. 3.2 Zusammenfassende Bewertung der Eingriffe Als nachhaltig und vorerst irreversibler Eingriff ist die Inanspruchnahme einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche zur Entwicklung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ zu werten. Zur Ermittlung der qualitativen Veränderung innerhalb des Plangebietes wurde auf die "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung" der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgegriffen. Nach der ökologischen Bilanz ergibt sich ein Kompensationsdefizit von – 6.793 Einheiten. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 9 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr.13 „Donatusweg II“ Landschaftspflegerischer Begleitplan 4. Januar 2015 Landschaftspflegerische Maßnahmen Erster Schritt jeder landschaftspflegerischen Begleitplanung ist der Vergleich der Planung mit den Gegebenheiten vor Ort zur Überprüfung der Maßnahme auf Möglichkeiten der Vermeidung und Minimierung von Eingriffen. 4.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Da der tiefer gelegene Teil der Ortslage Kirchberg von den Schutzgebieten der Ruraue, des Altdorfer Mühlenteiches und den Waldbeständen des Fuchstal-Waldes bzw. der Waldbestände nördlich von Kirchberg umfasst ist sind hier Erweiterungsmöglichkeiten des Siedlungsraumes nicht darstellbar. Die angedachte Entwicklung des Siedlungsraumes Kirchberg umfasst daher das Geviert zwischen Donatusweg und der Bebauung „Am Wiesenhang“ bzw. zwischen der Bebauung „Am Schrickenhof“ und dem Wirtschaftsweg. Die vorhandene Bebauung entlang des Donatusweges soll bis zu dem querenden Wirtschaftsweg fortgeführt werden. So soll – in Weiterentwicklung der bestehenden Bebauung und abgeleitet aus dem Flächennutzungsplan – die abschließende Entwicklung des Ortsteils Kirchberg in südliche Richtung eingeleitet werden. Durch die Wahl einer aus floristischer und faunistischer Sicht als nicht hochwertig einzustufenden Fläche am Ortsrand erfolgt eine Nachverdichtung in der bestehenden Ortslage. Der Flächennutzungsplan wies bereits einen Großteil dieses Areals als Wohnbaufläche aus, die Anpassung im Parallelverfahren orientierte sich an der Fortführung der Erschließungsachse „Donatusweg“ und der Begrenzung durch den Wirtschaftsweg. Zur freien Feldflur hin wird eine durchgehende Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Diese wird durch die zusätzliche Versiegelung beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung kann durch Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken mit entsprechenden Schutzvorkehrungen deutlich gemindert werden. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 10 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr.13 „Donatusweg II“ Landschaftspflegerischer Begleitplan Januar 2015 Weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind im Hinblick auf die getroffenen Festsetzungen im Plangebiet nicht möglich. 4.2 Ausgleichsmaßnahmen Ein vollständiger Ausgleich kann innerhalb des Plangebietes nicht erfolgen. Daher wird die notwendige planexterne Kompensation von 1.700 m² der Fläche „K“ des Ökokontos der Stadt Jülich zugeordnet. Die Absicherung erfolgt über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. 5. Bilanzierung 5.1 Flächenbilanz Die Versiegelung des Bodens muß in dem vorliegenden Fall als gravierend eingestuft werden, nicht zuletzt deshalb, weil Sie auf nicht absehbare Zeit unwiederbringlich und dauerhaft ist. Biotoptyp Planung Differenz Fläche in m² Fläche in m² in m² Versiegelte oder teilversiegelte Flächen 352 5.687 + 5.335 Begleitvegetation 430 0 - 430 9.628 0 - 9.628 Grünflächen 0 2.686 + 2.686 Gehölze 0 2.037 + 2.037 10.410 10.410 Landwirtschaftliche Nutzfläche Gesamtfläche Bebauungsplangebiet 5.2 Bestand 0 Ökologische Bilanz Die nicht zu vermeidenden Eingriffe in Natur und Landschaft, die mit der Bebauung des Plangebietes einhergehen, sollen nach § 1a BauGB ausgeglichen werden. Zur Ermittlung der qualitativen Veränderung innerhalb des Plangebietes wurde auf die "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung" der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgegrif- Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 11 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr.13 „Donatusweg II“ Landschaftspflegerischer Begleitplan Januar 2015 fen. Wie der nachstehenden Eingriffbilanzierung zu entnehmen ist, wird die Gesamtbilanz mit einem negativen Flächenwert von – 6.793 ökologischen Einheiten abgeschlossen. Diese Eingriffsfolgen können innerhalb des Bebauungsplanes nicht ausgeglichen werden, so dass das die notwendige planexterne Kompensation von 1.700 m² der Fläche „K“ des Ökokontos der Stadt Jülich zugeordnet wird. Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 12 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Stadt Jülich Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr.13 „Donatusweg II“ Landschaftspflegerischer Begleitplan 5.3 Januar 2015 Eingriffsbilanzierung A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes 1 2 3 4 5 6 TeilBiotoptyp Flächen- entsprechend anteil Biotoptypenwertliste % fläche Nr. Code (siehe Fläche Grundwert m² A Gesamtkorrekturfaktor Plan) 1 7 Gesamtwert (Sp 5 x Sp 6) 8 Einzelflächenwert (Sp 4 x Sp 7) Versiegelte oder teilversiegelte Flächen 1.1 Versiegelte Fläche 1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung 2 Begleitvegetation 2.1 Bankette 3 100 % 352 m² 96 % 338 m² 0 1 0 0 4% 14 m² 0,5 1 0,5 7 100 % 430 m² 100 % 430 m² 1 1 1 430 100 % 9.628 m² 100 % 9.628 m² 2 1 2 19.256 Landwirtschaftliche Nutzfläche 3.1 Acker Gesamtfläche des Geltungsbereiches 10.410 m² Gesamtflächenwert A 19.693 B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1 2 3 4 5 6 TeilBiotoptyp Flächen- entsprechend anteil Biotoptypenwertliste % fläche Nr. Code (siehe Fläche Grundwert m² A Gesamtkorrekturfaktor Plan) 1 (Sp 5 x Sp 6) flächenwert (Sp 4 x Sp 7) 100 % 5.687 m² Versiegelte Fläche 44 % 2.520 m² 0 1 0 1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung 56 % 3.167 m² 0,5 1 0,5 100 % 166 m² 100 % 166 m² 1 1 1 166 100 % 2.520 m² 100 % 2.520 m² 2 1 2 5.040 100 % 2.037 m² 100 % 2.037 m² 3 1 3 6.111 Begleitvegetation Grünflächen 4.5 Intensivrasen 7 wert 1.1 2.1 Bankette 4 Gesamt- 8 Einzel- Versiegelte oder teilversiegelte Fläche 2 7 Gehölze 7.1 Hecken, Gehölzstreifen, Gebüsch Gesamtfläche des Geltungsbereiches C. Gesamtbilanz 10.410 m² Gesamtflächenwert B (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) 0 1.583 12.900 - 6.793 Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020 E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de Seite 13 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Flur 5 Flur 6 86083 der RWE Power AG A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes Legende Bebauungsplan 100 % 96 % 4% 100 % 100 % 100 % 100 % Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft: Bestands- und Konfliktplan M 1: Januar 2015 Anlage 4 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Flur 5 Flur 6 86083 der RWE Power AG B. Zustand des Untersuchungsraumes gem. Festsetzungen Bebauungsplan Legende 100 % "Allgemeines Wohngebiet": 44 % Bebauungsplan 56 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft: Bestands- und Konfliktplan M 1: Januar 2015