Daten
Kommune
Jülich
Größe
2,2 MB
Datum
19.02.2015
Erstellt
23.01.15, 17:05
Aktualisiert
23.01.15, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2a zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015
Bebauungsplan
Gemarkung Kirchberg,
M 1:
Januar 2015
Anlage 2b zur
Vorlagen-Nr.: 38 / 2015
#
3,0
#
#
3,0
3,0
Flur
#
5,00
P
#
3,0
#
3,0
#
5,00
#
6,00
#
2,0
II
o
WA
0,4
P
#
3,0
II
o
WA
0,4
#
2,0
#
3,0
V
P
#
3,0
#
2,0
#
5,00
V
#
3,0
#
2,0
#
3,0
#
3,0
WA
0,4
WA
0,4
II
o
#
3,0
P
#
3,0
#
5,00
II
o
86083 der RWE Power AG
#
3,0
Anlage 2c zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015
Hinweise
Bodendenkmalschutz
Erdbebenzone 3 S
Die Gemarkung Kirchberg befindet sich in der Erdbebenzone 3 in der Untergrundzone S.
Grundwassermessstelle 86083 der RWE Power AG
Am Rande des Plangebietes befindet sich die aktive Grundwassermessstelle 86083 der RWE Power AG. Aktive Grundwassermessstellen
Anlage 2d zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015
Textliche Festsetzungen
zum Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr. 13
"Donatusweg II“
1. Planungsrechtliche Festsetzungen
1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
-
Im allgemeinen Wohngebiet sind die in § 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten Anlagen und
Einrichtungen nicht zulässig.
1.2 Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
-
Bauliche Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze sind außerhalb der überbaubaren
Flächen zulässig.
1.3 Anzahl der Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
-
Es sind max. zwei Wohnungen pro Wohngebäude zulässig.
1.4 Pflanzgebote ( § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
-
Aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes sind für die Bepflanzung
landschaftstypische, standortgerechte Bäume und Sträucher sowie Straßenbäume
der Artenliste, die der Begründung als Anlage beigefügt ist, zu verwenden
-
Mindestens 25 % der nicht überbauten privaten Grundstücksflächen sind mit
Gehölzen gemäß Pflanzliste, die der Begründung zu entnehmen ist, zu bepflanzen.
-
Die Bepflanzung ist fachgerecht durchzuführen, dauerhaft zu erhalten und bei
Abgängigkeit entsprechend zu ersetzen.
1.5 Höhenlage und Höhe der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 3 BauGB)
-
Die maximale Gebäudehöhe beträgt 10,00 m und bezieht sich auf die Differenz
zwischen angrenzender öffentlicher Verkehrsfläche, gemessen in der Mitte der
Grundstücksgrenze, und oberstem Abschluss des Daches.
2. Gestalterische Festsetzungen nach § 86 BauO NRW
−
Innerhalb des Plangebietes sind alle Dachformen, ausgenommen Flachdächer,
zulässig.
−
Es sind nur schwarze und anthrazitfarbene Dacheindeckungen zulässig.
Für die Dacheindeckung dürfen keine glasierten oder mit Glasanteilen versehenen
Materialien verwendet werden.
Ausgenommen hiervon sind Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie.