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Sitzungsvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
2,2 MB
Datum
19.02.2015
Erstellt
23.01.15, 17:05
Aktualisiert
23.01.15, 17:05
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Inhalt der Datei

Anlage 2a zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Bebauungsplan Gemarkung Kirchberg, M 1: Januar 2015 Anlage 2b zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 # 3,0 # # 3,0 3,0 Flur # 5,00 P # 3,0 # 3,0 # 5,00 # 6,00 # 2,0 II o WA 0,4 P # 3,0 II o WA 0,4 # 2,0 # 3,0 V P # 3,0 # 2,0 # 5,00 V # 3,0 # 2,0 # 3,0 # 3,0 WA 0,4 WA 0,4 II o # 3,0 P # 3,0 # 5,00 II o 86083 der RWE Power AG # 3,0 Anlage 2c zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Hinweise Bodendenkmalschutz Erdbebenzone 3 S Die Gemarkung Kirchberg befindet sich in der Erdbebenzone 3 in der Untergrundzone S. Grundwassermessstelle 86083 der RWE Power AG Am Rande des Plangebietes befindet sich die aktive Grundwassermessstelle 86083 der RWE Power AG. Aktive Grundwassermessstellen Anlage 2d zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II“ 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) - Im allgemeinen Wohngebiet sind die in § 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten Anlagen und Einrichtungen nicht zulässig. 1.2 Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) - Bauliche Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze sind außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. 1.3 Anzahl der Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) - Es sind max. zwei Wohnungen pro Wohngebäude zulässig. 1.4 Pflanzgebote ( § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) - Aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes sind für die Bepflanzung landschaftstypische, standortgerechte Bäume und Sträucher sowie Straßenbäume der Artenliste, die der Begründung als Anlage beigefügt ist, zu verwenden - Mindestens 25 % der nicht überbauten privaten Grundstücksflächen sind mit Gehölzen gemäß Pflanzliste, die der Begründung zu entnehmen ist, zu bepflanzen. - Die Bepflanzung ist fachgerecht durchzuführen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit entsprechend zu ersetzen. 1.5 Höhenlage und Höhe der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 3 BauGB) - Die maximale Gebäudehöhe beträgt 10,00 m und bezieht sich auf die Differenz zwischen angrenzender öffentlicher Verkehrsfläche, gemessen in der Mitte der Grundstücksgrenze, und oberstem Abschluss des Daches. 2. Gestalterische Festsetzungen nach § 86 BauO NRW − Innerhalb des Plangebietes sind alle Dachformen, ausgenommen Flachdächer, zulässig. − Es sind nur schwarze und anthrazitfarbene Dacheindeckungen zulässig. Für die Dacheindeckung dürfen keine glasierten oder mit Glasanteilen versehenen Materialien verwendet werden. Ausgenommen hiervon sind Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie.