Daten
Kommune
Jülich
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Datum
19.02.2015
Erstellt
23.01.15, 17:05
Aktualisiert
23.01.15, 17:05
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Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015
Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr. 13
“Donatusweg II”
Begründung und Umweltbericht
Planungsamt der Stadt Jülich
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015
Stadt Jülich
Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“
Begründung und Umweltbericht
November 2014
Inhaltsverzeichnis
Seite
Begründung und Umweltbericht
1
Planungsvorgaben
1.1
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes
1.2
Beschreibung des Gebietes und Abgrenzung
1.3
Darstellung des Flächennutzungsplanes
2.
Inhalt des Bebauungsplanes
………………………………………………..
4
2.1
Art und Maß der baulichen Nutzung ……………………………………..……
4
2.2
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen ……………………………….
5
2.3
Höhenlage und Höhe der baulichen Anlagen …………………………………
5
2.4
Anzahl der Wohnungen
6
2.5
Verkehrsflächen
2.6
Ver- und Entsorgung
2.7
Grünflächen / Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
…………………………………………………………......
3
……………………………..
3
………………………………...
3
……………………………………..
4
……….………………………………………………..
…………………………………………………………………..
……………………………………………………………...
6
7
sonstigen Bepflanzungen ………………………………………………………...
9
2.8
Gestalterische Festsetzungen …………………………………………………...
11
3.
Grünordnung / Ökologie …………….…………………………………………..
11
4.
Städtebauliche Flächenbilanz
11
5.
Anlage
12
6.
Umweltbericht …………………………………………………………………….
14
6.1
Auswirkung der Planung auf die Umwelt ……………………………………….
14
6.2
Beschreibung der Festsetzungen ……..……..……………………………..……
14
6.3
Untersuchungsrelevante Schutzgüter und Funktionen ……………..…………
14
6.4
Zusammenfassende Bewertung
17
………………………………………………..
……………………………………..…………
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de
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Begründung und Umweltbericht
November 2014
Begründung und Umweltbericht
1.
Planungsvorgaben
1.1
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Jülich-Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II" beschlossen.
Mit diesem Bebauungsplan soll in Verlängerung der vorhandenen Bebauung entlang des Donatusweges die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung von
Einfamilienhäusern geschaffen werden.
1.2
Beschreibung des Gebietes und Abgrenzung
Das Plangebiet befindet sich am Süd-West-Rand des Ortsteils Kirchberg.
Es erstreckt sich über das Flurstück 263 in der Gemarkung Kirchberg, Flur 5, sowie
über einen Teilbereich des Flurstücks 236 und das Flurstück 409 in der Gemarkung
Kirchberg, Flur 6 und wird begrenzt durch:
-
im Norden durch die bereits bebauten Grundstücke Donatusweg bzw. Am Schrickenhof,
-
im Süden durch den Wirtschaftsweg auf den Parzellen 252 (Kirchberg, Flur 6)
und 107 (Kirchberg, Flur 5)
-
im Osten und Westen durch die Parzellen-Grenzen parallel zum Donatusweg
Die Flächen des Plangebietes werden zur Zeit folgendermaßen genutzt:
-
intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche
-
asphaltierter Wirtschaftsweg (Donatusweg)
Das Gelände fällt von Süd-West nach Nord-Ost um bis zu 2,00 m.
Die Gesamtfläche des Bebauungsplanes beträgt ca. 10.410 m².
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1.3
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Darstellung des Flächennutzungsplanes
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Jülich wies für einen Teil des
Plangebietes „Wohnbaufläche“ aus. Der übrige Bereich – nach Süden in Richtung
Wirtschaftsweg – war als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen.
Der Flächennutzungsplan ist über eine Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8
Abs. 3 BauGB angepasst worden. Das Plangebiet ist als „Wohnbaufläche“ dargestellt.
2.
Inhalt des Bebauungsplanes
Mit diesem Bebauungsplan soll als Verlängerung der vorhandenen Bebauung
entlang des Donatusweges die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung
von Einfamilienhäusern geschaffen werden.
Im Einzelnen berücksichtigt der Bebauungsplan folgende Punkte:
2.1
Art und Maß der baulichen Nutzung
2.2
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
2.3
Höhenlage und Höhe der baulichen Anlagen
2.4
Anzahl der Wohnungen
2.5
Verkehrsflächen
2.6
Ver- und Entsorgung
2.7
Grünflächen / Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
2.8
2.1
Gestalterische Festsetzungen
Art und Maß der baulichen Nutzung
Für die Baugrundstücke wird – als Fortführung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 9 „Donatusweg“, 1.Änderung - ein allgemeines Wohngebiet
festgesetzt.
Die in § 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten Anlagen und Einrichtungen sind nicht zulässig. Hierzu gehören Betriebe des Beherbergungsbetriebes, sonstige nicht störende
Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen.
Diese Betriebe werden dem Charakter einer dörflichen Wohnsiedlungsstruktur nicht
gerecht.
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Die Grundflächenzahl wird – als Fortführung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 9 „Donatusweg“, 1.Änderung - mit 0,4 festgesetzt. Dies bewirkt auf
dem Grundstück genügend Freiraum, im Baugebiet eine aufgelockerte, durchgrünte
Bebauung.
Die Geschosszahl wird mit zwei Vollgeschossen als Höchstzahl festgesetzt. Damit
wird einer ressourcenschonenden Bauweise Rechnung getragen, die im näheren
Umfeld des Plangebietes (Bebauung an der Straße " Am Schrickenhof " entlang der
Grenze zur freien Landschaft) vorhanden ist.
2.2
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
Der Bebauungsplan setzt für das gesamte Gebiet die offene Bauweise fest.
Im Übergangsbereich Grundstück - öffentliche Verkehrsfläche wird festgesetzt, dass
auf dieser Fläche nur bauliche Anlagen und Bepflanzungen mit einer maximalen Höhe von 1,00 m zulässig sind.
Dies bewirkt eine optische Großzügigkeit der Verkehrsfläche und der damit verbundenen Sichtfreiheit; diese Festsetzung lässt aber auch individuellen Spielraum für die
Einfriedung der einzelnen Grundstücke zu.
Bauliche Nebenanlagen, wie Gartenhäuser, Garagen und Stellplätze sind außerhalb
der Baugrenzen zulässig, um ein breiteres Spektrum für die Ausnutzung des Grundstückes zu erhalten.
2.3
Höhenlage und Höhe der baulichen Anlagen
Im Rahmen der Aufschließung des Baugebietes werden die Versickerungsanlagen
vor dem Grundstücksverkauf seitens des Erschließungsträgers hergestellt.
Mit dem vorzeitigen Bau dieser Anlagen sowie der Verkehrsflächen ist die Höhenlage
der privaten Grundstücke definiert.
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Zudem ist für das WA die Gebäudehöhe mit 10,00 m als Höchstgrenze festgelegt. Die
Gebäudehöhe bezieht sich auf die Differenz zwischen angrenzender öffentlicher Verkehrsfläche und oberstem Abschluss des Daches.
Der Höhenbezug ist auch hier die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche, gemessen
in der Mitte des Grundstückes.
Mit der maximalen Gebäudehöhe von 10,00 m wird eine höhenmäßige Einheitlichkeit
mit der vorhandenen Bebauung der Straßen " Donatusweg " und " Am Schrickenhof "
erzielt. Das neue Baugebiet passt sich, wie das des Bebauungsplangebietes " Donatusweg, 1. Änderung ", der Geländesituation an.
2.4
Anzahl der Wohnungen
Die Anzahl der Wohnungen pro Gebäude wurde auf maximal zwei begrenzt. Diese
Festsetzung soll eine städtebaulich nicht gewollte Verdichtung mit der Folge eines
höheren Verkehrsaufkommens und größerer Stellplatzflächen im privaten und öffentlichen Bereich verhindern.
2.5
Verkehrsflächen
Die Fortführung des Donatusweges soll als Straßenverkehrsfläche mit einer Breite
von 10,50 m erfolgen.
Die Stiche zur Anbindung möglicher weiterer Bauabschnitte werden als "Verkehrsberuhigter Bereich" festgesetzt.
Für diese Bereiche wird der Ausbau als niveaugleiche Mischverkehrsfläche empfohlen. Die durchgehende Breite beträgt 7,50 m.
Der Kreuzungsbereich zwischen Donatusweg und den beiden Stichen wird als Wendemöglichkeit mit einem Radius von 10,00 m hergestellt. Aufgrund der fehlenden
Wendemöglichkeit am Ende des Donatusweges ist jedes der Grundstücke auf dem
Teilstück des Donatusweges zwischen der kreisförmigen Kreuzungsfläche und dem
vorhandenen unbefestigten Wirtschaftsweg nach weniger als 25 Metern erreichbar.
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2.6
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Ver- und Entsorgung
Regenwasser
Öffentliche Verkehrsfläche:
Das auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Donatusweg“ anfallende Niederschlagswasser wird aufgrund der nicht gegebenen Kapazität des vorhandenen Mischwassersammlers mittels eines neu zu errichtenden Regenwasserkanals einem öffentlichen
Versickerungsbecken zugeführt.
Dieses Versickerungsbecken wird im Norden des Plangebietes zwischen Wohnbaufläche und Bebauung „Am Schrickenhof“ angeordnet und naturnah gestaltet.
Zur Absicherung der tieferliegenden Grundstücke im Bereich des gepl. Versickerungsbeckens wird der geforderte Mindestabstand (gem. § 51a Landeswassergesetz
NRW) von > 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden ohne wasserdichte Ausbildung deutlich überschritten. Die versickerungsfähige Schicht (Sickerschlitz) liegt i.M. > 20,00 m
zum Gebäudebestand. Das geplante Versickerungsbecken wurde für eine jährliche
Überschreitungshäufigkeit von n= 0,01 [l/a] (100- jähriges Regenereignis) mit einer
max. Einstauhöhe von 0,50 m konzipiert. Bei einer Beckentiefe von ca. 2,00 m ist
eine zusätzliche Überstausicherheit für die angrenzenden Grundstücke gegeben.
Die gesamte Anlage wird aufgrund der Beckentiefe von ca. 2,00 m mit einem Metallgitterzaun umgeben.
Die Regenwasserentsorgung der öffentlichen Verkehrsflächen wird in einem gesonderten Verfahren gemäß §§ 8,9 und 10 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des
Kreises Düren beantragt.
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Temporäre Versickerungsmulde:
Als zusätzliche Sicherungsmaßnahme ist entlang der westlichen Plangrenze und außerhalb des Plangebietes eine temporäre Versickerungsmulde zur Aufnahme des
Regenabflusses aus der angrenzenden, zum Plangebiet schwach geneigten Feldflur
vorgesehen.
Die für den Bau der Mulde erforderliche Fläche wurde durch den Vorhabenträger erworben und kann im Falle einer Erweiterung der Wohnbauflächen in westlicher Richtung zur privaten Versickerungsanlage umgestaltet werden.
Diese Fläche wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.
Als Überlauf dieser Versickerungsmulde im Katastrophenfall dient eine 3,00 m breite
Transportmulde entlang Flurstück 398 im Norden des Baugebietes mit Anschluss an
das geplante öffentliche Versickerungsbecken.
Im o.g. Antrag gemäß §§ 8,9 und 10 WHG, der durch die Unteren Wasserbehörde
des Kreises Düren geprüft wird, wird der Überlauf der temporären Versickerungsmulde mit berücksichtigt.
Private Grundstücksflächen:
Gemäß § 51a Landeswassergesetz (LWG NRW) ist Niederschlagswasser von
Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die
öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein
Gewässer einzuleiten.
Der Nachweis nach § 51a LWG NRW wurde bei der frühzeitigen Beteiligung der Unteren Wasserbehörde vorgelegt. In ihrer Stellungnahme bestätigt die Untere Wasserbehörde, dass die Machbarkeit des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes
gegeben ist.
Grundsätzlich ist innerhalb des Plangebietes die nicht gezielte Versickerung der auf
den privaten Grundstücksflächen (ausschließlich Dach- und Terrassenflächen) anfallenden Regenwässer über Versickerungsmulden vorgesehen.
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Die Sohlhöhe der Versickerungsmulden auf den jeweils projektierten Grundstücken
wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.
Die gewählte Form der Regenwasserentsorgung auf den privaten Flächen ist bei einem entsprechenden Nachweis gemäß § 51a Landeswassergesetz NRW erlaubnisfrei. Aus diesem Grund wurden im vorliegenden Bebauungsplan die privaten Grünflächen mit der überlagernden Festsetzung "Versickerungsfläche" ausgewiesen, so
dass diese geplante Form der Regenwasserentsorgung in jedem Fall gesichert ist.
Schmutzwasser
Im Vorfeld wurde untersucht, in wieweit der vorhandene Mischwasserkanal im Donatusweg weitere Abwässer aufnehmen kann.
Da eine zusätzliche Aufnahme von Niederschlagswasser nicht möglich ist, wurde
hierfür die wie vor beschriebene Alternative der Versickerung vor Ort gewählt.
Das Schmutzwasser der insgesamt projektierten 11 Baugrundstücke kann über einen
neu zu erstellenden Schmutzwasserkanal in den bestehenden Mischwasserkanal
eingeleitet werden.
Gas, Wasser, Elektrizität
Die Versorgung mit Gas, Wasser und Strom erfolgt durch die Stadtwerke Jülich.
Telekommunikation
Die zukünftige Bebauung im Plangebiet wird in das bestehende Telekommunikationsnetz eingebunden.
2.7
Grünflächen / Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
Entlang seiner Westgrenze sieht der Bebauungsplan eine durchgehende private
Grünfläche mit einer Breite von 5,00 m zur offenen Feldflur vor. Die Grünfläche ist als
Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Hier sind heimische Gehölze entsprechend der Pflanzliste im Anhang der
Textfestsetzungen zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Gleichzeitig dient diese Fläche zur Aufnahme der Versickerungsmulden zur Regenwasserentsorgung der privaten Grundstücke.
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Entlang seiner Ostgrenze sieht der Bebauungsplan eine private Grünfläche mit einer
Breite von 5,00 m vor. Bei dem projektierten Grundstück nördlich der Stichstraße ist
die private Grünfläche auf 6,00 m erweitert. Die Grünfläche ist als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Hier
sind heimische Gehölze entsprechend der Pflanzliste im Anhang der Textfestsetzungen zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Gleichzeitig dient diese Fläche zur Aufnahme der Versickerungsanlagen zur Regenwasserentsorgung der privaten Grundstücke.
Mit der Signatur „private Grünfläche“ wird gleichzeitig eine Überbauung, auch durch
bauliche Nebenanlagen, ausgeschlossen.
Ferner sind mindestens 25 % der nicht überbauten privaten Grundstücksflächen mit
Gehölzen gemäß Pflanzliste im Anhang der Textfestsetzungen zu bepflanzen.
Im Norden zwischen Wohnbaufläche und Bebauung „Am Schrickenhof“ wird eine
öffentliche Grünfläche mit der Festsetzung einer Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ausgewiesen.
Diese Fläche wird von der Festsetzung einer Fläche für die Regenwasserentsorgung
überlagert. Die Regenwasserentsorgung erfolgt hier in Form eines Versickerungsbeckens. Es wird naturnah gestaltet.
Die ebenfalls im Norden angeordnete öffentliche Grünfläche wird von der Festsetzung
einer „Fläche zur Regenwasserentsorgung“ überlagert. Diese Fläche dient als Überlauf der temporären Versickerungsmulde im Katastrophenfall und wird als 3,00 m
breite Transportmulde entlang Flurstück 398 im Norden des Baugebietes mit Anschluss an das geplante öffentliche Versickerungsbecken ausgebildet.
Entlang der südlichen Bebauungsplangrenze, parallel zum vorhandenen Wirtschaftsweg, wird ebenfalls eine öffentliche Grünfläche mit der Festsetzung einer Fläche zum
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgelegt. Hier
sind heimische Gehölze entsprechend der Pflanzliste im Anhang der Textfestsetzungen auszuwählen und dauerhaft zu erhalten.
Lediglich das bereits ausgestaltete Areal um das Wegekreuz wird von zusätzlichen
Anpflanzungen ausgenommen.
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2.8
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Gestalterische Festsetzungen
Innerhalb des Plangebietes sind alle Dachformen, ausgenommen Flachdächer, zulässig. Diese Festsetzung dient der Weiterführung der umgebenden Dachlandschaft,
bestehend aus einer Vielzahl von Dachformen – außer Flachdach, so dass das neue
Baugebiet sich harmonisch in die bestehende Baustruktur einfügt.
Bei Garagen und baulichen Nebenanlagen sind Flachdächer zulässig.
Die Farbe der Dacheindeckungen wird in Anlehnung an die bereits vorhandene Bebauung auf schwarze und anthrazitfarbene Dacheindeckungen festgesetzt. Für die
Dacheindeckung dürfen keine glasierten oder mit Glasanteilen versehenen Materialien verwendet werden.
Ausgenommen hiervon sind Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie.
3.
Grünordnung / Ökologie
Die ökologische Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt im vorliegenden Bebauungsplanverfahren nach der "Numerische Bewertung von Biotoptypen
für die Bauleitplanung" der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten
des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für das Plangebiet ergibt sich nach der ökologischen Bilanz ein Kompensationsdefizit
von -6.793 Einheiten.
Diese Eingriffsfolgen können innerhalb des Bebauungsplanes nicht ausgeglichen
werden, so dass das die notwendige planexterne Kompensation von 1.700 m² der
Fläche „K“ des Ökokontos der Stadt Jülich zugeordnet wird.
4.
Städtebauliche Flächenbilanz
Mit der Bereichsgrenze des Bebauungsplanes ist eine Gesamtfläche mit der nachstehend aufgeführten Nutzung bestimmt:
Allgemeines Wohngebiet
6.300 m²
61 %
Grünflächen
2.203 m²
21 %
Straßenverkehrsfläche
1.907 m²
18 %
ca. 10.410 m²
100 %
Gesamtfläche
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Anlage
Aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes sind für die Bepflanzung landschaftstypische, standortgerechte Bäume und Sträucher sowie Straßenbäume der folgenden
Artenliste zu verwenden:
-
Für den Bereich der privaten Grundstücke:
Bäume
Acer platanoides
Acer campestre
Alnus glutinosa
Carpinus betulus
Fraxinus excelsior
Pyrus communis
Prunus avium
Prunus padus
Quercus petraea
Quercus robur
Sorbus aucuparia
Tilia cordata
-
Spitzahorn
Feldahorn
Schwarzerle
Hainbuche
Esche
Holzbirne
Vogelkirsche
Traubenkirsche
Traubeneiche
Stieleiche
Eberesche (Vogelbeere)
Winterlinde
-
Hartriegel
Haselnuss
Weißdorn
Zweigriffliger Weißdorn
Rainweide
Rote Heckenkirsche
Schlehe
Schwarze Johannisbeere
Hundsrose
Öhrchenweide
Salweide
Aschweide
Hanfweide
Holunder
Schneeball
Gemeiner Schneeball
Sträucher
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Crataegus oxyacantha
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum
Prunus spinosa
Ribes nigrum
Rosa canina
Salix aurita
Salix caprea
Salix cinerea
Salix viminalis
Sambucus nigra
Viburnum lantana
Viburnum opulus
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-
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Für den Bereich des Retentionsraumes:
Bäume
Alnus incana
Alnus glutinosa
Carpinus betulus
Fraxinus excelsior
Prunus padus
Quercus robur
Salix alba
Salix fragilis
Tilia cordata
Ulmus carpinifolia
-
Grauerle
Schwarzerle
Hainbuche
Gewöhnliche Esche
Traubenkirsche
Stieleiche
Silberweide
Bruchweide
Winterlinde
Feldulme
-
Hartriegel
Hasel
Pfaffenhütchen
Faulbaum
Rote Heckenkirsche
Schwarze Johannisbeere
Hundsrose
Öhrchenweide
Salweide
Aschweide
Purpurweide
Mandelweide
Korbweide
Gemeiner Schneeball
Sträucher
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Euonymus europaea
Rhamnus frangula
Lonicera xylosteum
Ribes nigrum
Rosa canina
Salix aurita
Salix caprea
Salix cinerea
Salix purpurea
Salix triandra
Salix viminalis
Viburnum opulus
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6.
Umweltbericht
6.1
Auswirkung der Planung auf die Umwelt
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Da der tiefer gelegene Teil der Ortslage Kirchberg von den Schutzgebieten der
Ruraue, des Altdorfer Mühlenteiches und den Waldbeständen des Fuchstal-Waldes
bzw. der Waldbestände nördlich von Kirchberg umfasst ist sind hier Erweiterungsmöglichkeiten des Siedlungsraumes nicht darstellbar.
Die angedachte Entwicklung des Siedlungsraumes Kirchberg umfasst daher das Geviert zwischen Donatusweg und der Bebauung „Am Wiesenhang“ bzw. zwischen der
Bebauung „Am Schrickenhof“ und dem unbefestigten Wirtschaftsweg.
Mit diesem Bebauungsplan soll in Verlängerung der vorhandenen Bebauung entlang des Donatusweges die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung von
Einfamilienhäusern geschaffen werden.
6.2
Beschreibung des Festsetzungen
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist eine Umweltprüfung vorzunehmen, in
der die möglicherweise
vorhandenen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben
und bewertet werden. Die wesentlichen Ziele des hier vorliegenden Bebauungsplanes, einschließlich der Beschreibung und Festsetzungen des Planes mit Angabe über
Standorte, Art und Umfang sowie dem Bedarf an Grund und Boden der geplanten
Vorhaben wurden bereits in den vorherigen Abschnitten beschrieben.
6.3
Untersuchungsrelevante Schutzgüter und Funktionen
Nachfolgend werden die umweltbezogenen Auswirkungen für die von der Planung
berührten Schutzgüter beschrieben und bewertet.
Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Landschaft
Durch diese Ausweisung der baulichen Nutzung als „Allgemeines Wohngebiet“ wird
die Grundlage für eine zusätzliche Versiegelung von Boden geschaffen. Dadurch
geht der Boden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen verloren.
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Bedingt durch die bisherige Nutzung als intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche
bzw. als Straßenfläche kann das Plangebiet aus floristischer und faunistischer Sicht
als nicht hochwertig eingestuft werden.
Natürliche oder naturnahe Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Zur Ermittlung der qualitativen Veränderung innerhalb des Plangebietes wurde auf
die "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung" der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgegriffen.
Trotz Festsetzung einer durchgehenden Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen zur freien Feldflur hin kann ein vollständiger
Ausgleich innerhalb des Plangebietes nicht erfolgen.
Das Kompensationsdefizit wird über eine externe Kompensationsfläche/-maßnahme
aus dem Flächenpool der Stadt Jülich über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert.
Schutzgut Boden
Durch Einbeziehung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes einschließlich Verkehrsflächen wird hier die Bodenbeschaffenheit bisher gänzlich unversiegelte Bereiche dauerhaft verändert.
Der Boden verliert hier seine Funktion als Speicher, Filter und Puffer von Niederschlagswasser.
In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz
des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Diese
wird durch die zusätzliche Versiegelung beeinträchtigt.
Diese Beeinträchtigung kann durch Versickerung des Niederschlagswassers auf den
Grundstücken mit entsprechenden Schutzvorkehrungen deutlich gemindert werden.
Altlastverdachtsflächen sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.
Schutzgut Wasser
Oberflächenwässer existieren im Plangebiet nicht.
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November 2014
In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz
des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Diese
wird durch die vorbeschriebene, zusätzliche Versiegelung beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung erfolgt jedoch in einem so geringen quantitativen Umfang, dass von
keiner grundlegenden Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung ausgegangen
werden kann.
Durch Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken mit entsprechenden Schutzvorkehrungen kann der Eingriff deutlich gemindert werden.
Schutzgut Luft / Klima
Da durch die geplanten Nutzungen selbst keine das Klima und die Luft belastenden
unzulässigen Emissionen entstehen, sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten.
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet wird überwiegend intensiv als landwirtschaftliche Fläche genutzt, ferner schließt es einen Teilbereich des Donatusweges, der hier lediglich als asphaltierter Wirtschaftsweg ausgebaut ist, mit ein.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
In der Region wurde bislang keine systematische Erfassung von Bodendenkmälern
durchgeführt.
Im Bebauungsplan wird der Hinweis aufgenommen, dass grundsätzlich beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als untere Denkmalbehörde oder der LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 90390, Fax 02425 / 9039199, unverzüglich zu informieren ist.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
Sonstige Sachgüter werden durch die Planung nicht berührt.
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de
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Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 38 / 2015
Stadt Jülich
Bebauungsplan Jülich-Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“
Begründung und Umweltbericht
6.4
November 2014
Zusammenfassende Bewertung
Art und Umfang der nachteiligen Auswirkungen lassen nicht erkennen, dass gravierende Wechselwirkungen auftreten.
Für die folgenden, natürlichen Schutzgüter liegen Beeinträchtigungen nicht vor:
-
Landschaft
-
Luft/Klima
-
Mensch
-
Kultur- und Sachgüter
(Geringfügige) Beeinträchtigungen liegen für die Schutzgüter
-
Tiere
-
Pflanzen
-
Boden
-
Wasser
vor; sie werden durch entsprechende Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen
gemildert. Der durch die mögliche Neuversiegelung entstehende Eingriff in Natur- und
Landschaft werden auf einer entsprechenden Kompensationsfläche ausgeglichen.
Es ist festzustellen, dass der wesentliche Bereich der natürlichen Schutzgüter nicht
beeinträchtigt wird. Gründe, die einer Verwirklichung der Planung sowie deren Zielsetzung grundsätzlich entgegenstehen, sind nicht erkennbar.
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de
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