Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 130, Erftstadt-Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Straße Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
21.01.16, 15:02
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 130, Erftstadt-Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Straße
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 130, Erftstadt-Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Straße
Aufstellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 668/2015 Az.: 61. 21-20 / 130 1VÄ Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 21.12.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 02.02.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 130, Erftstadt-Ahrem, Franz-XaverMauer-Straße Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 130, E.-Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Straße, nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen Begründung: Es wurde der Wunsch von Hauseigentümern im Geltungsbereich des BP 130 an die Verwaltung herangetragen, eine Änderung des seit 2006 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 130, E.-Ahrem Franz-Xaver-Mauer-Straße (siehe Anlageplan) für die Errichtung von Terrassenüberdachungen auf ihren Grundstücken vorzunehmen. Solche baulichen Anlagen sind nach den bisherigen Festset- zungen - als ortsfeste bauliche Anlage - außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche unzulässig. Aufgrund der baulichen Entwicklung des Plangebietes bestehen keine städtebaulichen Bedenken gegen eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, Terrassen und Terrassenüberdachungen durch eine Überschreitung der Baugrenzen um bis zu 3 Meter auf einer Länge von maximal 6 Metern grundsätzlich zuzulassen, sofern andere Festsetzungen des Bebauungsplans dem nicht entgegenstehen. Die planungsrechtlich erforderliche Vereinfachte Änderung nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) bedingt vor einem Satzungsbeschluss u.a. eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Anlagen: Anlageplan Rechtsplanentwurf Begründung In Vertretung (Hallstein) -2-