Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
21.01.16, 15:02
Aktualisiert
21.01.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
1.Vereinfachte Änderung, Bebauungsplan Nr. Nr. 130, E. – Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Straße
Stadt Erftstadt
Stand: Dezember 2015
1. Vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 130, E. – Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Straße
Begründung
1.
Ausgangslage
Der Bebauungsplan Nr. Nr. 130, E. – Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Straße ist seit 1999
rechtskräftig und erweitert den Stadtteil Ahrem nach Westen. Der Bebauungsplan setzt für
das Plangebiet ausschließlich „Allgemeines Wohngebiet“ fest. Das Plangebiet ist bereits
überwiegend bebaut.
2.
Planzielsetzung
Die Planänderung verfolgt das Ziel, dem Wunsch von Eigentümern zu entsprechen, den
Anbau von Terrassen und Terrassenüberdachungen und über die Baufenster hinaus zu
ermöglichen. Für Wintergärten ist die Überschreitung bereits im Bestandsplan zulässig. Die
Grundzüge der Planung werden damit nicht berührt. An der maximal zulässigen
Versiegelung der Grundstücke (GRZ 0,3, Überschreitung für Nebenanlagen, Stellplätze und
Zufahrten um 50%) ändert sich nichts.
3.
Planinhalte
Es werden folgende Planinhalte festgesetzt:
Eine Überschreitung der Baugrenzen um max. 3,00 m Tiefe bei einer max. Baukörperlänge
von 6,00 m ist für Terrassen und Terrassenüberdachungen zulässig.
4.
Umweltprüfung und Umweltbericht sowie „Artenschutzrechtliche Prüfung“
Nach § 13 Abs. 1 kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren anwenden, wenn
1.
die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer UVP nach
Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
2.
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b
genannter Schutzgüter bestehen.
Bei der Änderung handelt es sich um eine bereits überplante Fläche, für die gegenüber dem
geltenden Recht keine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) und keine oder nur eine
geringe zusätzliche Versiegelung bewirkt. Damit sind die Beeinträchtigungen der
vorliegenden Planung auf die Schutzgüter als nicht oder wenig erheblich einzustufen; im
Rahmen der Vereinfachten Änderung wird daher von einer Umweltprüfung gemäß § 13 (3)
BauGB abgesehen.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
1.Vereinfachte Änderung, Bebauungsplan Nr. Nr. 130, E. – Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Straße
Die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 130, E. – Ahrem, Franz-Xavermauer-Straße wurde mit dieser Begründung am ……….. vom Rat der Stadt Erftstadt als
Satzung beschlossen.
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
(Seyfried)
Amtsleiterin Umwelt- und Planungsamt
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt