Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, 04.04.2007
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Hauptausschuss
24.04.2007
Deckung der laufenden Betriebskosten des Tierheims Düren in Burgau
Mit Antrag vom 26.01.2007 hat die CDU-Fraktion unter anderem auch darum gebeten, die
Notwendigkeit des jährlichen Mitgliedsbeitrages für den Tierschutzverein in Höhe von z. Zt. rund
13.000,00 € zu erläutern. Diese Mail wurde auch den anderen Fraktionsvorsitzenden zugeleitet.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr gehört es zu den Aufgaben der örtlichen
Ordnungsbehörde, im Bereich der Gemeinde Kreuzau aufgefundene herrenlose Tiere
unterzubringen. Sofern der Besitzer nicht sofort ermittelt werden kann, werden diese Tiere
regelmäßig dem Tierheim Burgau, welches vom Tierschutzverein für Düren und Umgebung e.V.
getragen wird, überstellt.
Der Tierschutzverein, der das Tierheim für den Kreis Düren seit 40 Jahren betreibt, hat von den
Städten und Gemeinden die Pflichtaufgabe der Unterbringung von Hunden und Katzen
übernommen.
In den ersten Jahren wurden die Betriebskosten des Tierheims fast ausschließlich durch
ehrenamtliche Tätigkeit bzw. Spenden gedeckt. Nachdem in den 80-er Jahren dringende
Renovierungsarbeiten erforderlich wurden und trotz Spendenaufrufen die angespannte finanzielle
Lage anhielt, wurde auf einer Städte- und Gemeindedirektorenkonferenz die grundsätzliche
Bereitschaft der kreisangehörigen Kommunen erörtert, sich anteilig an den laufenden
Betriebskosten des Tierheims zu beteiligen. Bei der Kostenaufteilung wurden von den
ungedeckten Kosten vorweg Anteile abgezogen, die auf Einlieferungen von außerhalb des
Kreisgebietes entfallen. Für die Verteilung der verbleibenden ungedeckten Kosten einigte man
sich, einen Tierschlüssel und auch einen Einwohnerschlüssel mit jeweils 50 % zugrunde zu legen.
Ausschlaggebend hierfür war auch die Tatsache, dass der Tierschutzverein durch die
Unterhaltung des Tierheims den örtlichen Ordnungsbehörden eine Unterbringungs- und
Betreuungsmöglichkeit für herrenlose Tiere zur Verfügung stellt.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 30. Mai 1989 dem Vorschlag der
Hauptverwaltungsbeamten, den Verteilungsmodus Tier- und Einwohnerschlüssel zu je 50 %
festzulegen, zugestimmt.
Aufgrund der Tatsache, dass das Tierheim sich dazu entschlossen hat, keine Tiere mehr
anzunehmen, die von außerhalb des Kreisgebietes angeliefert werden, wurde im Jahre 1991 nach
dem vorgenannten Verteilungsschlüssel der für jede Kommune maßgebliche Prozentsatz
errechnet, nach dem die nicht gedeckten Betriebskosten umgelegt werden; dieser wurde für die
Dauer von fünf Jahren festgeschrieben.
Für die Gemeinde Kreuzau bedeutete dies, dass von den jährlich ungedeckten Kosten 6,29 % zu
zahlen waren.
Mit Verfügung des Kreises Düren vom 23.05.1996 wurde für den Zeitraum 1997 – 2001 der
Verteilerschlüssel auf 6,46 % für Kreuzau festgelegt. Im Jahre 1997 einigte sich die
Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz darauf, dass eine Überprüfung der ordnungsgemäßen
Mittelverwendung bezüglich der finanziellen Beteiligung der Städte und Gemeinden des Kreises
Düren an den ungedeckten Betriebskosten des Tierheims notwendig sei. Mit der Überprüfung
wurde das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Jülich beauftragt. Die Ergebnisse des
Rechnungsprüfungsamtes mit seinen Konsequenzen für die weitere Rechnungsführung des
Tierschutzvereins wurden in Vermerken festgehalten und den Hauptverwaltungsbeamten
zugeleitet. Ab 2003 beläuft sich der Anteil der Gemeinde Kreuzau auf 8,28 %.
Im Laufe der Jahre sind die Betriebskosten des Tierheimes aufgrund verschiedener Bau- und
Sanierungsmaßnahmen in die Höhe geschnellt; so zuletzt durch die Sanierung und Erweiterung
des Hundehauses, welche durch die Einführung der Landeshundeverordnung erforderlich wurde,
da die Anzahl der eingelieferten Hunde sprunghaft angestiegen war.
Im Tierheim werden jährlich im vergangenen Jahr rund 481 Hunde, 565 Katzen und eine ganze
Reihe von Kleinnagern und Vögeln aufgenommen und wieder an neue Besitzer vermittelt. Das
Heim ist für den ganzen Kreis Düren zuständig und somit Servicepartner für die rund 240.000
Einwohner und ihre Tiere.
Um die Versorgung der Tiere und den Service für die Bevölkerung sicher zu stellen, beschäftigt
der Tierschutzverein für den Kreis Düren e.V. 10 hauptamtliche Mitarbeiter. Neben der
Tierheimleiterin Frau Lauth und ihrem Mann sind weitere 2 ausgebildete Tierpflegerinnen, 3
Auszubildende, ½ Bürokraft sowie 2 Jahrespraktikanten für den Verein tätig. Sie werden von rund
30 Ehrenamtlichen unterstützt, die vom Vorstand bis zum Hundeausführer vielfältige Aufgaben
wahrnehmen. Die Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter macht sich in vielen Bereichen der
täglichen Arbeit bemerkbar. Alleine der Umgang mit sog. „gefährlichen Hunden“ verlangt den
Einsatz von gut ausgebildetem Personal. An dieser Stelle sei vorab schon erwähnt, dass bei
Einlieferung von „Gefährlichen Hunden (Kampfhunde)“ die zuständige Gemeinde hierfür zusätzlich
pro Tag 9,00 € zu zahlen hat.
Zur weiteren Info ist ein Leitartikel zum 40. Geburtstag des Tierschutzvereins aus dem Jahre 2003
beigefügt.
Nach Aussage der Leiterin kommt ca. die Hälfte der eingelieferten Tiere aus dem Stadtgebiet
Düren. An zweiter Stelle fungieren die Gemeinden Kreuzau und Niederzier. Kreuzau betreffend
spielt hier sicherlich die unmittelbare Nähe eine große Rolle.
Das Tierheim ist in 3 Tätigkeitsbereiche aufgeteilt und zwar
1. Durch Ordnungsbehörden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden veranlasste
Unterbringung von ausgesetzten oder herrenlosen Tieren;
2. Tierpension;
3. Betrieb eines Freigeheges.
Nach den vorliegenden Unterlagen beliefen sich die Ausgaben des ordnungsbehördlichen Teils im
Jahr 2005 auf 243.507,73 €, demgegenüber standen Einnahmen in Höhe von 225.294,69 €. Somit
verblieb eine Unterdeckung in Höhe von 18.213,04 €. In dem Gesamtbetrag der Einnahmen sind
157.000,00 € Zuschüsse der Städte und Gemeinden enthalten.
Die letzte Vereinbarung über die Bemessung des Zuschussbedarfs des Tierheimes von 157.000 €
jährlich galt ab dem Jahr 2003 und ist Ende 2006 abgelaufen. Dies gilt auch für den Prozentsatz,
mit dem die Anteile der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ermittelt werden. In 2006 waren
von der Gemeinde Kreuzau 12.999,60 € zu zahlen.
Mit Schreiben vom März 2006 hat der Tierschutzverein einen erhöhten Zuschussbedarf
angemeldet. Er geht von einem Gesamtbetrag von 180.925 € aus. Der Prozentsatz für den Anteil
der Gemeinde Kreuzau von z. Zt. 8,28 % soll in diesem Gesamtpaket ebenfalls neu berechnet
werden.
Die Anerkennung des erhöhten Zuschussbedarfs bedarf jedoch noch der einvernehmlichen
Abstimmung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Sollte dem Antrag stattgegeben
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werden und keine Änderung des Prozentsatzes folgen, würde sich der jährlich zu entrichtende
Betrag auf ca. 14.980 € erhöhen.
Wie bereits oben erwähnt, nimmt das Tierheim Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde wahr.
Sollte die Gemeinde mit diesem System nicht einverstanden sein, müsste sie selbst
Räumlichkeiten und entsprechend ausgebildetes Personal vorhalten, um eine tiergerechte
Unterbringung der herrenlosen Tiere sicherzustellen; dies könnte nicht mit dem vorgenannten
Betrag bewerkstelligt werden.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm -
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