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Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Linnich)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
120 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
08.03.17, 15:17
Aktualisiert
08.03.17, 15:17
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Inhalt der Datei

voZu STADT LINNICH Beschlussvorlage Die Bürgermeisterin - öffentlich - Drucksache B-28/2017 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Sport, Generationen und Soziales 21.03.2017 Stadtrat 04.04.2017 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Fachbereich FB1 17.02.2017 Frau Deubgen TOP Aktenzeichen Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Linnich Finanzielle Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat Haushalt 2017 Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss für Kultur, Sport, Generationen und Soziales empfiehlt dem Stadtrat die Einführung der Ehrenamtskarte NRW und die Beauftragung der Verwaltung, in Kontakt zu Gewerbetreibenden u.a. zu treten, um Vergünstigungen oder Angebote für die Inhaber der Ehrenamtskarte auszuhandeln. 2. Der Stadtrat beschließt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW und beauftragt die Verwaltung, in Kontakt zu Gewerbetreibenden u.a. zu treten, um Vergünstigungen oder Angebote für die Inhaber der Ehrenamtskarte auszuhandeln. Problembeschreibung/Begründung: Die Ehrenamtskarte NRW wurde im Jahr 2008 vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen initiiert. Mittlerweile hat sich die Ehrenamtskarte im ganzen Land etabliert. Bis dato wurden bereits 35.000 Ehrenamtskarten in NRW ausgegeben und rund 3.800 Vergünstigungen stehen dem Ehrenamtler zur Verfügung. Der Kreis Düren hat zu diesem Zeitpunkt die ‚Danke-Karte‘, eine Rabattkarte für Ehrenamtler auf Kreisebene, eingeführt. Die Nachfrage nach dieser Karte stagniert seit Jahren. Außerdem sind die Zugangsvoraussetzungen für die ‚Danke-Card‘ sehr hoch gegriffen- Bürger müssen mindestens 10 Jahre lang im Verein ehrenamtlich aktiv sein, bevor sie die Karte beantragen können. Aktuell zur Ehrenamtskarte NRW: Das Engagement von Ehrenamtlern soll gefördert werden und die Bedingungen für Engagierte sind zu verbessern. Aus diesem Grund soll die Ehrenamtskarte NRW eingeführt werden. Mittlerweile beteiligen sich 210 Kommunen und die Zahl wächst fortlaufend. Teilnehmende Gemeinden aus dem Umland sind z.B. Alsdorf, Baesweiler, Erkelenz und Wassenberg. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichen Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen ermäßigt nutzen. Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen können vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können in allen teilnehmenden Kommunen zahlreiche attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Vergünstigungen bei Volkshochschulkursen, in Kinos, in Theatern usw.. Alle landesweit gültigen Ermäßigungen können stets aktuell über die Internetseite des Landes http://www.ehrensache.nrw.de abgerufen werden. Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Die Ehrenamtskarte soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten (über reine Kostenerstattung hinausgehend). Andere Voraussetzungen, z. B. die Dauer des bisherigen Engagements, werden von den Kommunen festgelegt. Für die Vergabe der Ehrenamtskarte gibt es folgende feste Kriterien, die landesweit einheitlich sind:       Zeitlich überdurchschnittliches Engagement: 5 Stunden wöchentlich bzw. 250 Stunden im Jahr Begrenzte Laufzeit (Laufzeit selbst wird von der Kommune festgesetzt, oft 2 Jahre) Aufwandsentschädigung (über reine Kostenerstattung hinaus) als Ausschlusskriterium Gültigkeit der Karte landesweit in allen Kommunen, die sich am Projekt beteiligen Antragserfordernis Keine Übertragbarkeit Die Voraussetzungen für die Erfüllung der Vergabekriterien müssen nachgewiesen werden, i.d.R. durch 2 Unterschriften von Verantwortlichen in Vereinen oder anderen Institutionen bzw. Personen, für die sich der Ehrenamtler einsetzt. Hierzu werden dann entsprechende Bewerbungsformulare zur Verfügung gestellt. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, auch für die Stadt Linnich zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements die Ehrenamtskarte einzuführen. Es entstehen im Haushaltsjahr 2017 lediglich Aufwendungen durch den Personaleinsatz in der Verwaltung im Rahmen der Tätigkeit der Jugendbeauftragten, darüber hinausgehende Mittel müssen nicht zur Verfügung gestellt werden. Es werden folgende zusätzliche Festsetzungen vorgeschlagen: · · · · keine Kontingentierung der Kartenzahl, damit alle begründeten Anträge berücksichtigt werden können Mindestdauer der bisherigen ehrenamtlichen Arbeit zur Anspruchsbegründung = 2 Jahre, da dann von einer gewissen Kontinuität ausgegangen werden kann Geltungsdauer = 2 Jahre (analog zur Mindestdauer des ausgeübten Ehrenamts) kein Mindestalter, damit auch ehrenamtlich tätige Jugendliche berücksichtigt werden können Die Ehrenamtskarte sollte sowohl für die Personen ausgestellt werden, die in Linnich wohnhaft sind, aber in einer anderen Kommune tätig sind, als auch für die Personen, die in Linnich die Anforderungen erfüllen, aber in einer anderen Kommune wohnen. Dies entspricht der Leitidee der Karte, das ehrenamtliche Engagement generell zu würdigen. Vom zuständigen Ministerium erhält die Stadt ein Kontingent an Ehrenamtskarten kostenfrei. Für geschätzte 2-3 Jahre kommt eine Kommune erfahrungsgemäß damit aus. Später müssen die Karten nachgedruckt werden, hier besteht dann aber auch eine Möglichkeit über Sponsoring die Druckkosten wieder neutral zu halten (z.B. haben Banken und Sparkassen Interesse daran, auf der Karte zu werben). Nach erfolgtem Ratsbeschluss zur Einführung der Ehrenamtskarte erfolgt eine öffentlichkeitswirksame Vereinbarung zwischen dem zuständigen Referat im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS NRW) und der Stadt Linnich. Das Land NRW stellt Materialien in Form von Flyern, Plakaten und Aufklebern zur Verfügung. Sobald die Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte unterzeichnet ist, erhält die Stadt eine sog. Anschubfinanzierung ausgezahlt. Die Höhe der Finanzierung richtet sich nach der Einwohnerzahl, so dass ab einer Einwohnerzahl von 10.000 die Kommunen einen einmaligen Betrag von 1.500,00 € erhalten, der direkt für eine erstmalige Ehrenamtsfeier eingesetzt werden kann. Zusätzlich verlost das Land jährlich attraktive Gewinne für Karteninhaber. Für die Stadtverwaltung alleine wäre es nicht möglich, ein solches landesweit gültiges und damit attraktives Angebot zu schaffen. Durch die Vereinbarung mit dem MFKJKS kann die Stadtverwaltung einen landesweit einheitlichen, zentralen Internetauftritt mitnutzen, profitiert von der Vernetzung aller teilnehmenden Kommunen, kann Workshops für die Akteure vor Ort nutzen, profitiert von der landesweiten Akquise attraktiver Angebote uvm. Über die Zusammenarbeit im Bereich der Ehrenamtskarte NRW hinaus erhalten die teilnehmenden Städte durch die Initiative des MFKJKS eine Fülle von Möglichkeiten des Austauschs und der Vernetzung, durch die die Bemühungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements auf kommunaler Ebene in großem Umfange unterstützt werden. Als Anlage ist eine Checkliste ‚Ehrenamtskarte NRW‘ des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zur Information beigefügt. Die Aufgaben der Kommune ist nach der Herbeiführung der Beschlüsse auf politischer Ebene die Information der Akteure vor Ort, Festlegung der kommunalen Kriterien, Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung und Durchführung einer öffentlichkeitswirksamen Unterzeichnung und die damit verbundene Pressearbeit.