Daten
Kommune
Linnich
Größe
120 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
08.03.17, 15:17
Aktualisiert
08.03.17, 15:17
Stichworte
Inhalt der Datei
voZu
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Die Bürgermeisterin
- öffentlich -
Drucksache B-28/2017
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Sport, Generationen und
Soziales
21.03.2017
Stadtrat
04.04.2017
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Fachbereich FB1
17.02.2017
Frau Deubgen
TOP
Aktenzeichen
Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Linnich
Finanzielle Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat Haushalt 2017
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Kultur, Sport, Generationen und Soziales empfiehlt dem Stadtrat die
Einführung der Ehrenamtskarte NRW und die Beauftragung der Verwaltung, in Kontakt zu
Gewerbetreibenden u.a. zu treten, um Vergünstigungen oder Angebote für die Inhaber der
Ehrenamtskarte auszuhandeln.
2. Der Stadtrat beschließt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW und beauftragt die
Verwaltung, in Kontakt zu Gewerbetreibenden u.a. zu treten, um Vergünstigungen oder Angebote
für die Inhaber der Ehrenamtskarte auszuhandeln.
Problembeschreibung/Begründung:
Die Ehrenamtskarte NRW wurde im Jahr 2008 vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen
und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen initiiert. Mittlerweile hat sich die Ehrenamtskarte
im ganzen Land etabliert. Bis dato wurden bereits 35.000 Ehrenamtskarten in NRW ausgegeben
und rund 3.800 Vergünstigungen stehen dem Ehrenamtler zur Verfügung.
Der Kreis Düren hat zu diesem Zeitpunkt die ‚Danke-Karte‘, eine Rabattkarte für Ehrenamtler auf
Kreisebene, eingeführt. Die Nachfrage nach dieser Karte stagniert seit Jahren. Außerdem sind die
Zugangsvoraussetzungen für die ‚Danke-Card‘ sehr hoch gegriffen- Bürger müssen mindestens
10 Jahre lang im Verein ehrenamtlich aktiv sein, bevor sie die Karte beantragen können.
Aktuell zur Ehrenamtskarte NRW:
Das Engagement von Ehrenamtlern soll gefördert werden und die Bedingungen für Engagierte
sind zu verbessern. Aus diesem Grund soll die Ehrenamtskarte NRW eingeführt werden.
Mittlerweile beteiligen sich 210 Kommunen und die Zahl wächst fortlaufend. Teilnehmende
Gemeinden aus dem Umland sind z.B. Alsdorf, Baesweiler, Erkelenz und Wassenberg.
Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der
Bürgerinnen und Bürger und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen.
Menschen, die sich in besonderem zeitlichen Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit
der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen ermäßigt nutzen.
Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen können vergünstigt
wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und
Sport.
Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können in allen teilnehmenden Kommunen
zahlreiche attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören reduzierte
Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie
Vergünstigungen bei Volkshochschulkursen, in Kinos, in Theatern usw.. Alle landesweit gültigen
Ermäßigungen können stets aktuell über die Internetseite des Landes
http://www.ehrensache.nrw.de abgerufen werden.
Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder
bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens 5 Stunden pro Woche bzw. 250
Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien
Vereinigung. Die Ehrenamtskarte soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung
aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen
Aufwandsentschädigungen erhalten (über reine Kostenerstattung hinausgehend). Andere
Voraussetzungen, z. B. die Dauer des bisherigen Engagements, werden von den Kommunen
festgelegt.
Für die Vergabe der Ehrenamtskarte gibt es folgende feste Kriterien, die landesweit einheitlich
sind:
Zeitlich überdurchschnittliches Engagement: 5 Stunden wöchentlich bzw. 250 Stunden im
Jahr
Begrenzte Laufzeit (Laufzeit selbst wird von der Kommune festgesetzt, oft 2 Jahre)
Aufwandsentschädigung (über reine Kostenerstattung hinaus) als Ausschlusskriterium
Gültigkeit der Karte landesweit in allen Kommunen, die sich am Projekt beteiligen
Antragserfordernis
Keine Übertragbarkeit
Die Voraussetzungen für die Erfüllung der Vergabekriterien müssen nachgewiesen werden, i.d.R.
durch 2 Unterschriften von Verantwortlichen in Vereinen oder anderen Institutionen bzw.
Personen, für die sich der Ehrenamtler einsetzt. Hierzu werden dann entsprechende
Bewerbungsformulare zur Verfügung gestellt.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, auch für die Stadt Linnich zur Förderung des
ehrenamtlichen Engagements die Ehrenamtskarte einzuführen. Es entstehen im Haushaltsjahr
2017 lediglich Aufwendungen durch den Personaleinsatz in der Verwaltung im Rahmen der
Tätigkeit der Jugendbeauftragten, darüber hinausgehende Mittel müssen nicht zur Verfügung
gestellt werden.
Es werden folgende zusätzliche Festsetzungen vorgeschlagen:
·
·
·
·
keine Kontingentierung der Kartenzahl, damit alle begründeten Anträge berücksichtigt
werden können
Mindestdauer der bisherigen ehrenamtlichen Arbeit zur Anspruchsbegründung = 2 Jahre,
da dann von einer gewissen Kontinuität ausgegangen werden kann
Geltungsdauer = 2 Jahre (analog zur Mindestdauer des ausgeübten Ehrenamts)
kein Mindestalter, damit auch ehrenamtlich tätige Jugendliche berücksichtigt werden können
Die Ehrenamtskarte sollte sowohl für die Personen ausgestellt werden, die in Linnich
wohnhaft sind, aber in einer anderen Kommune tätig sind, als auch für die Personen, die in
Linnich die Anforderungen erfüllen, aber in einer anderen Kommune wohnen. Dies
entspricht der Leitidee der Karte, das ehrenamtliche Engagement generell zu würdigen.
Vom zuständigen Ministerium erhält die Stadt ein Kontingent an Ehrenamtskarten kostenfrei. Für
geschätzte 2-3 Jahre kommt eine Kommune erfahrungsgemäß damit aus. Später müssen die
Karten nachgedruckt werden, hier besteht dann aber auch eine Möglichkeit über Sponsoring die
Druckkosten wieder neutral zu halten (z.B. haben Banken und Sparkassen Interesse daran, auf
der Karte zu werben).
Nach erfolgtem Ratsbeschluss zur Einführung der Ehrenamtskarte erfolgt eine öffentlichkeitswirksame Vereinbarung zwischen dem zuständigen Referat im Ministerium für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS NRW) und der Stadt Linnich.
Das Land NRW stellt Materialien in Form von Flyern, Plakaten und Aufklebern zur Verfügung.
Sobald die Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte unterzeichnet ist, erhält die Stadt
eine sog. Anschubfinanzierung ausgezahlt. Die Höhe der Finanzierung richtet sich nach der
Einwohnerzahl, so dass ab einer Einwohnerzahl von 10.000 die Kommunen einen einmaligen
Betrag von 1.500,00 € erhalten, der direkt für eine erstmalige Ehrenamtsfeier eingesetzt werden
kann. Zusätzlich verlost das Land jährlich attraktive Gewinne für Karteninhaber.
Für die Stadtverwaltung alleine wäre es nicht möglich, ein solches landesweit gültiges und damit
attraktives Angebot zu schaffen. Durch die Vereinbarung mit dem MFKJKS kann die Stadtverwaltung einen landesweit einheitlichen, zentralen Internetauftritt mitnutzen, profitiert von der Vernetzung aller teilnehmenden Kommunen, kann Workshops für die Akteure vor Ort nutzen, profitiert
von der landesweiten Akquise attraktiver Angebote uvm.
Über die Zusammenarbeit im Bereich der Ehrenamtskarte NRW hinaus erhalten die
teilnehmenden Städte durch die Initiative des MFKJKS eine Fülle von Möglichkeiten des
Austauschs und der Vernetzung, durch die die Bemühungen zur Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements auf kommunaler Ebene in großem Umfange unterstützt werden.
Als Anlage ist eine Checkliste ‚Ehrenamtskarte NRW‘ des Ministeriums für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zur Information beigefügt.
Die Aufgaben der Kommune ist nach der Herbeiführung der Beschlüsse auf politischer Ebene die
Information der Akteure vor Ort, Festlegung der kommunalen Kriterien, Öffentlichkeitsarbeit,
Vorbereitung und Durchführung einer öffentlichkeitswirksamen Unterzeichnung und die damit
verbundene Pressearbeit.