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DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Anschaffung der Ersteinrichtung für die OGS-Gruppen an den Grundschulen Kreuzau und Winden; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Anschaffung der Ersteinrichtung für die OGS-Gruppen an den Grundschulen Kreuzau und Winden;
Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 30.03.2007 Vorlagen-Nr.: 37/2007 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 08.05.2007 Anschaffung der Ersteinrichtung für die OGS-Gruppen an den Grundschulen Kreuzau und Winden; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW I. Sach- und Rechtslage: Am 29.03.2007 wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW gefasst, die als Anlage beigefügt ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für das Haushaltsjahr 2007 ist die Finanzierung der Maßnahmen, sofern der vorgegebene Kostenrahmen eingehalten werden kann, gesichert. Sollte es in den Schuljahren 2008/09 bzw. 2009/10 zu zusätzlichen OGS-Gruppen kommen, müsste je Gruppe ein Eigenanteil von 2.500 € im jeweiligen Haushaltsjahr eingeplant werden. III. Beschlussvorschlag: „1. Die Anschaffung der Ersteinrichtung seitens der Grundschulen Kreuzau und Winden für die dort zum Schuljahr 2007/2008 vorgesehenen OGS-Gruppen wird gemäß den vorliegenden Unterlagen bis zu einer Maximalgrenze von 20.750 € je Gruppe genehmigt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Schuljahre 2008/09 bzw. 2009/10 vorsorglich die Gewährung von Bundesmitteln zu den Kosten der Ersteinrichtung für 2 weitere OGS-Gruppen zu beantragen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: Anlage ________ ________ ________ ________