Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
17.05.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 138/2016
Az.: 82 31-20/P313.1
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 15.02.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
26.04.2016
beschließend
07.06.2016
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück des
Ville-Express in Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
800,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Immobilien
310002122
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2016
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung von einer Vogelkirsche (Prunus avium) und zwei Spitzahörnern (Acer platanoides) auf
dem Grundstück des Ville-Express in Erftstadt-Liblar, Max-Planck-Straße, wird laut § 6 Abs. 1 c)
und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Auf dem städtischen Grundstück befinden sich an der südwestlichen Grundstücksgrenze zahlreiche Bäume parallel zu den Grundstücken Brühler Straße 15, 17 und 19. Der Baumbestand besteht
überwiegend aus Spitzahörnern und einigen Vogelkirschen. Der Zustand der Bäume ist im Allge-
meinen schlecht und sie sind alle zumindest leicht geschädigt. Dies liegt daran, dass sie sehr nahe
an der Einfriedigungsmauer zu den Grundstücken an der Brühler Straße stehen und nicht ausreichend Abstand zwischen den einzelnen Bäumen ist, so dass der Baumbestand sich nicht artgerecht entwickeln kann. Das Grundstück ist dort angeböscht und zum Teil 70 bis 80 cm hoch mit
Laub angeschüttet, so dass der Stammfuß ständig mit Laub bedeckt ist und somit Faulstellen hervorruft. Ein weiterer Faktor für den schlechten Allgemeinzustand ist auch der starke Efeubewuchs.
Bei den Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit des städtischen Baumbestandes
wurde festgestellt, dass drei Bäume, die unter die Vorschriften der Baumschutzsatzung fallen, so
stark geschädigt sind, dass die Fällung der Bäume empfohlen wurde, da andere baumpflegerische
Maßnahmen nicht zu einer Wiederherstellung der Verkehrssicherheit führen.
Der Spitzahorn (Acer platanoides), Baum-Nr. 32, Stammumfang 140 cm, ist bis in den Kronenbereich stark mit Efeu bewachsen und abgestorben. Der Spitzahorn (Acer platanoides), Baum Nr. 44,
Stammumfang 130 cm, wurde wohl vor Jahren gekappt und an dieser Stelle sind Austriebe entstanden. Der gekappte Stamm fault jetzt. Die Vogelkirsche (Prunus avium), Baum Nr. 51, Stammumfang 170 cm, weist Fäule im Stammfußbereich und in einer größeren Schnittverletzung aus.
Bei allen drei genannten Bäumen ist die erforderliche Standsicherheit nicht mehr gegeben, so dass
eine Fällung der Bäume unumgänglich ist.
Die Standorte der betroffenen Bäume sind auf dem beigefügten Kartenausschnitt erkennbar. Fotos
mit den Schäden sind auch beigefügt.
In Vertretung
(Hallstein)
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