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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück des Ville-Express in Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
17.05.16, 15:02
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück des Ville-Express in Erftstadt-Liblar) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück des Ville-Express in Erftstadt-Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 138/2016 Az.: 82 31-20/P313.1 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 15.02.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin Bemerkungen 26.04.2016 beschließend 07.06.2016 beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück des Ville-Express in Erftstadt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 800,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Immobilien 310002122 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung von einer Vogelkirsche (Prunus avium) und zwei Spitzahörnern (Acer platanoides) auf dem Grundstück des Ville-Express in Erftstadt-Liblar, Max-Planck-Straße, wird laut § 6 Abs. 1 c) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Auf dem städtischen Grundstück befinden sich an der südwestlichen Grundstücksgrenze zahlreiche Bäume parallel zu den Grundstücken Brühler Straße 15, 17 und 19. Der Baumbestand besteht überwiegend aus Spitzahörnern und einigen Vogelkirschen. Der Zustand der Bäume ist im Allge- meinen schlecht und sie sind alle zumindest leicht geschädigt. Dies liegt daran, dass sie sehr nahe an der Einfriedigungsmauer zu den Grundstücken an der Brühler Straße stehen und nicht ausreichend Abstand zwischen den einzelnen Bäumen ist, so dass der Baumbestand sich nicht artgerecht entwickeln kann. Das Grundstück ist dort angeböscht und zum Teil 70 bis 80 cm hoch mit Laub angeschüttet, so dass der Stammfuß ständig mit Laub bedeckt ist und somit Faulstellen hervorruft. Ein weiterer Faktor für den schlechten Allgemeinzustand ist auch der starke Efeubewuchs. Bei den Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit des städtischen Baumbestandes wurde festgestellt, dass drei Bäume, die unter die Vorschriften der Baumschutzsatzung fallen, so stark geschädigt sind, dass die Fällung der Bäume empfohlen wurde, da andere baumpflegerische Maßnahmen nicht zu einer Wiederherstellung der Verkehrssicherheit führen. Der Spitzahorn (Acer platanoides), Baum-Nr. 32, Stammumfang 140 cm, ist bis in den Kronenbereich stark mit Efeu bewachsen und abgestorben. Der Spitzahorn (Acer platanoides), Baum Nr. 44, Stammumfang 130 cm, wurde wohl vor Jahren gekappt und an dieser Stelle sind Austriebe entstanden. Der gekappte Stamm fault jetzt. Die Vogelkirsche (Prunus avium), Baum Nr. 51, Stammumfang 170 cm, weist Fäule im Stammfußbereich und in einer größeren Schnittverletzung aus. Bei allen drei genannten Bäumen ist die erforderliche Standsicherheit nicht mehr gegeben, so dass eine Fällung der Bäume unumgänglich ist. Die Standorte der betroffenen Bäume sind auf dem beigefügten Kartenausschnitt erkennbar. Fotos mit den Schäden sind auch beigefügt. In Vertretung (Hallstein) -2-