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Allgemeine Vorlage (Anschaffung der Ersteinrichtung für die OGS-Gruppen an den Grundschulen Kreuzau und Winden)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
28.03.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anschaffung der Ersteinrichtung für die OGS-Gruppen an den Grundschulen Kreuzau und Winden) Allgemeine Vorlage (Anschaffung der Ersteinrichtung für die OGS-Gruppen an den Grundschulen Kreuzau und Winden)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 26.03.2007 Vorlagen-Nr.: 37/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 28.03.2007 24.04.2007 08.05.2007 Anschaffung der Ersteinrichtung für die OGS-Gruppen an den Grundschulen Kreuzau und Winden I. Sach- und Rechtslage: In seiner Sitzung vom 20.06.2006 bzw. 13.12.2006 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau u.a. den Grundsatzbeschluss gefasst, mit Beginn des Schuljahres 2007/08 an den Grundschulen Kreuzau und Winden jeweils 1 OGS-Gruppe einzurichten. Eine weitere Beschlussfassung, und zwar hinsichtlich der endgültigen Festlegung der Baumaßnahme im Bereich der KGS Winden und dem daraus resultierenden Antrag auf Gewährung von Bundesmitteln für die dort vorgesehenen investiven Maßnahmen, erfolgte nach entsprechender ausführlicher Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss in der Sitzung des Rates vom 13.02.2007. Aufgrund der Mehrkosten, die mit der erforderlichen Baumaßnahme an der Schule Winden verbunden sind, wurden entsprechende Einsparungen vorgeschlagen. Diese sollen demnach bei den Kosten für die Ersteinrichtung an beiden Schulen mit je 6.750 €, d.h. insgesamt 13.500 €, erzielt werden. Ausgehend von einem möglichen Bundeszuschuss für die Ersteinrichtung (nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln) in Höhe von 25.000 € zuzüglich dem vorgeschriebenen Zuschlag von 10 v.H., die der Schulträger für die Durchführung der geförderten Projekte als Eigenanteil zu erbringen hat und demnach einem Gesamtzuschuss von 27.500 €, würde beiden Schulen nach Abzug der o.a. Einsparungen jeweils noch 20.750 €, somit insgesamt 41.500 €, zur Verfügung stehen. Weiter wird ausgeführt, dass die KGS Kreuzau ihre OGS-Gruppe zum Schuljahr 2007/08 im Hortgebäude einrichten wird, in dem für diese Zwecke durchaus noch weiter verwendbares Mobiliar vorhanden ist. Die beiliegenden Unterlagen der beiden Schulen wurden z.T. erst mit heutigem Datum vorgelegt, wonach Folgendes festzuhalten bleibt: A. KGS Kreuzau Hierzu liegt eine Kostenaufstellung, und zwar abschließend mit einem Gesamtbetrag von vor, wozu auf die Anlage 1 verwiesen wird. B. KGS Winden Eine detaillierte Kostenzusammenstellung liegt nicht vor. Folgende Aufwendungen sind gemäß Angabe der Schule aber geplant: 1. Gemäß Angebot der Fa. VS-Möbel mit rd. Anschaffung des notwendigen Mobiliars (Tische, Stühle sowie diverse Schränke und Regale). 2. Angebot der Fa. MEGGA, über die Lieferung einer Küche mit einem Betrag von 8.000 bis 12.000 € netto (Anlage 2). Mittelwert: 3. Angebot der Fa. Wehrfritz über Spiel- und Beschäftigungsmaterial u.ä., rd. 4. Pauschale Angabe für die Beschaffung von Geschirr, Besteck, Töpfen u.ä. 18.900 € 12.800 € 10.000 € 3.500 € 1.200 € Summe: 27.500 € Hieraus errechnet sich ein Gesamtbetrag für beide Schulen in Höhe von 46.400 € Aufgrund der o.a. Darstellung ergibt sich somit eine Überschreitung von zusammen rd. 5.000 €, die nicht finanziert ist. Hierauf wurden die Schulleiter hingewiesen; eine ausreichende Kürzung der Anträge konnte aber bis zur Erstellung der Vorlage nicht erreicht werden. Grundsätzlich ist für jede Gruppe jedoch die vorgegebene Maximalgrenze von 20.750 € einzuhalten. Hinsichtlich der Bundesmittel sowohl für den investiven Bereich als auch für die Ersteinrichtung, haben sich die bestehenden Richtlinien in der Zwischenzeit geändert. Gemäß Ziffer 4.2 des zutreffenden Erlasses (BASS 11-2 Nr. 20) ist an Schulen, die zum 01.08.2007 als Offene Ganztagsschule eingerichtet werden, auch zukünftig eine Förderung möglich, wenn die im Antrag genannte Zahl der Schüler/-innen spätestens zum Schuljahresbeginn 2009/2010 erreicht wird. Zwar müssen die Anträge, z.B. auch für die Ersteinrichtung, bis zum 30.04.2007 gestellt werden, allerdings kann hierbei zum Ausdruck gebracht werden, dass eine weitere Einrichtung von OGS-Gruppen seitens des Schulträgers aufgrund der vorliegenden Prognosen ab dem Schuljahr 2008/09 erwartet wird. Dies ist gemäß dem derzeitigen Kenntnisstand für die Grundschulen Kreuzau und Winden realistisch, ist durchaus aber auch für andere Schulen denkbar. Um hier auch zu einem späteren Zeitpunkt in den Genuss von Landesmitteln zu gelangen, wird empfohlen, den bereits vorliegenden Antrag auf Gewährung von Bundesmitteln vorsorglich um einen Ergänzungsantrag für das Schuljahr 2008/09, und zwar möglichst für insgesamt 2 Gruppen, zu erweitern. Eine telefonische Nachfrage bei der Bezirksregierung Köln hat diese Möglichkeit bestätigt, wonach aber der 30.04.2007 der letzte Antragstermin ist. Die Voraussetzung, dass zum Schuljahr 2007/08 mit der OGS in der Gemeinde Kreuzau begonnen werden muss, wird von den Grundschulen Kreuzau und Winden erfüllt. Dieser vorsorglich zu stellende Antrag wäre für die Gemeinde Kreuzau unbedenklich, da eine Rückerstattung erfolgen kann, sollte es tatsächlich nicht zur Realisierung dieser Maßnahme(n) kommen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für das Haushaltsjahr 2007 ist die Finanzierung der Maßnahmen, sofern der vorgegebene Kostenrahmen eingehalten werden kann, gesichert. Sollte es in den Schuljahren 2008/09 bzw. 2009/10 zu zusätzlichen OGS-Gruppen kommen, müsste je Gruppe ein Eigenanteil von 2.500 € im jeweiligen Haushaltsjahr eingeplant werden. III. Beschlussvorschlag: „1. Die Anschaffung der Ersteinrichtung seitens der Grundschulen Kreuzau und Winden für die dort zum Schuljahr 2007/2008 vorgesehenen OGS-Gruppen wird gemäß den vorliegenden Unterlagen bis zu einer Maximalgrenze von 20.750 € je Gruppe genehmigt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Schuljahre 2008/09 bzw. 2009/10 vorsorglich die Gewährung von Bundesmitteln zu den Kosten der Ersteinrichtung für 2 weitere OGS-Gruppen zu beantragen.“ Der Bürgermeister I.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ Anlagen -2-