Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl/621-00/I 10
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 18.12.2006
Vorlagen-Nr.: 74/2005 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.01.2007
30.01.2007
13.02.2007
Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parz. Nr.
159/2;
hier: Ergebnis der erneuten Offenlage sowie Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplanentwurf I 10 hat zunächst in der Zeit vom 09.01.2006 bis 09.02.2006
offengelegen. Im Rahmen dieser Offenlage sind zahlreiche Stellungnahmen (früher Bedenken und
Anregungen) von Eigentümern eingegangen. Aufgrund dieser Stellungnahmen hat der Rat der
Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 20.09.2006 unter überwiegender Berücksichtigung der
Stellungnahmen eine generelle Überarbeitung des Bebauungsplanes beschlossen und die
Verwaltung beauftragt, eine erneute Offenlage durchzuführen.
Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf sowie die dazugehörigen zahlreichen textlichen
Festsetzungen sind als Anlage 1 beigefügt.
Alle Bürger, die im Rahmen der ersten Offenlage eine Stellungnahme abgegeben haben, wurden
mit Schreiben vom 26.09.2006 über das Ergebnis des Ratsbeschlusses und die vorgenommenen
Änderungen umfassend informiert. Gleichzeitig wurden sie selbstverständlich auf die Möglichkeit
hingewiesen, im Rahmen der erneuten Offenlage erneut Stellung zu nehmen.
Die erneute Offenlage ist in der Zeit vom 16.10.2006 bis 16.11.2006 durchgeführt worden.
Zahlreiche Anlieger haben den Bebauungsplan eingesehen und sich nunmehr mit dem
Änderungsentwurf einverstanden erklärt, bzw. zumindest auf die Abgabe einer neuen
Stellungnahme verzichtet.
Mit Schreiben vom 06.11.2006, hier eingegangen am 16.11.2006, haben die Eheleute R. und R.
Schotten jedoch erneut Stellung genommen und erklären sich mit dem Inhalt des
Bebauungsplanentwurfes nach wie vor nicht einverstanden. Das Schreiben der Eheleute Schotten
ist als Anlage 2 beigefügt. Zu diesem Schreiben nehme ich nunmehr wie folgt Stellung:
-
Der im Schreiben enthaltene Hinweis auf das Bauprojekt „Obermaubacher Mühle“ ist völlig
sachfremd und bedarf auch in diesem Verfahren keiner Beurteilung/Bewertung im Rahmen
der Abwägung.
-
Der erneute Hinweis auf die dichte innere Bebauung ist nach wie vor für mich nicht
nachvollziehbar. Der Bebauungsplan enthält durch die Baufenster und die nunmehr
festgesetzte maximale Grundfläche von bis zu 140 m² pro Baufenster ausreichende
Festsetzungen, die eine aufgelockerte Bebauung des Innenbereiches des Grundstückes
gewährleisten.
-
Auch die Festsetzung, dass pro Wohngebäude maximal 2 Wohnungen zulässig sind, wirkt
einer massiven Bebauung mit Mehrfamilienhäusern entgegen. Durch diese Festsetzung
sollte ja insbesondere erreicht werden, dass nicht pro Wohnhaus zum Beispiel 4 bis 5
Singlewohnungen entstehen können. Durch diese Festsetzung ist die Zahl der
Wohneinheiten insgesamt begrenzt; dies wird auch positive Auswirkungen auf das
Verkehrsaufkommen im Innenbereich haben.
-
Die Bebauung entlang der Maubacher Straße unmittelbar angrenzend an das
Wohnhausgrundstück der Eheleute Schotten wurde gegenüber dem ersten Entwurf aus
meiner Sicht wesentlich verbessert, in dem das Baufenster um 6 m von der
Grundstücksgrenze Schotten entfernt festgesetzt wurde. Dass hier nach wie vor ein
zweigeschossiger Baukörper mit einer maximalen Firsthöhe von 12 m entstehen kann, ist
zwar zutreffend. Eine andere Festsetzung ist jedoch rechtlich problematisch, da eine
derartige Bebauung auch derzeit nach § 34 unumstritten zulässig wäre. Eine geringere
Bebauungsmöglichkeit würde Regressansprüche des Eigentümers auslösen. Im Übrigen
wurde dieser Punkt mehrfach während des langwierigen Bebauungsplanverfahrens
diskutiert und bereits mehrfach im Rahmen der Abwägung entschieden.
Ich schlage Ihnen vor, die Stellungnahme der Eheleute Schotten zurückzuweisen, da der
jetzt vorliegende Bebauungsplanentwurf eine ausgewogene und städtebaulich vertretbare
Lösung unter Berücksichtigung des gesamten Umfeldes darstellt.
Des Weiteren schlage ich Ihnen vor, den Bebauungsplan nunmehr auch als Satzung gem.
§ 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
entfällt
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Die Stellungnahme der Eheleute R. und R. Schotten wird insgesamt zurückgewiesen, da der nunmehr vorliegende Bebauungsplanentwurf eine ausgewogene und
städtebaulich vertretbare Lösung unter Berücksichtigung des gesamten Umfeldes
darstellt.
2.
Der Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur
17, Parzelle Nr. 159/2, wird in der Fassung der 2. Offenlage als Satzung gem. § 10
BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-