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Sitzungsvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
192 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
23.01.15, 17:05
Aktualisiert
23.01.15, 17:05
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41/1 Anlage 1a zur Vorlagen-Nr.: 505 / 2014 2 1a ,5 || 2 m 1233 1 1234 || 2 ,5 m 3 ,0 m || 3 34 0 987 m utzs ,0 || 3 ,0 Sch || 3 treif en b eids 1235 6, m eitig ,5 || 1 4m m ,0 || 3 988 ,0 m m || 6 83 1167 BebauungsplanNr. 87 "Weiler Mariawald" Legende Art der baulichen Nutzung Anlage 1b zur Vorlagen-Nr.: 505 / 2014 Kleinsiedlungsgebiete Zahl der Vollgeschosse Bauweise, Baulinien, Baugrenzen Baugrenze Offene Bauweise Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen unterirdisch von Natur und Landschaft Sonstige Planzeichen Mit Leitungsrechten zu belastende Bebauungsplan Nr. 87 " Weiler Mariawald " Textliche Festsetzungen 1. Allgemeine Festsetzungen 1.1 Kleinsiedlungsgebiet 1.3 Anzahl der Wohnungen Acer platanoides Acer campestre Alnus glutinosa - Spitzahorn - Feldahorn - Schwarzerle Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna - Blutroter Hartriegel - Gemeine Hasel - Eingriffeiliger Fraxinus excelsior - Gemeine Esche Crataegus laevigata - Zweigriffeiliger Holzbirne - Wilde Vogelkirsche, Ligustrum vulgare Prunus avium - Rainweide, gemeiner Liguster Traubenkirsche - Traubeneiche, Wintereiche - Stieleiche, Sommereiche - Eberesche, Vogelbeere - Winterlinde, Steinlinde Ribes nigrum - Schwarze Johannisbeere - Hundsrose - Ohrweide, Salbeiweide - Salweide - Aschweide - Korbweide - Schwarzer Holunder - Wolliger Schneeball - Gemeiner Schneeball Quercus petraea Quercus robur Sorbus aucuparia Tilia cordata 2.4 Sonstiges Rosa canina Salix aurita Salix caprea Salix cinerea Salix viminalis Sambucus nigra Viburnum lantana Viburnum opulus Bebauungsplan Nr. 87 " Weiler Mariawald " Anlage 1c zur Vorlagen-Nr.: 505 / 2014 Hinweis: 6. Der Schutzstreifen kann landwirtschaftlich und Unterirdische Gasfernleitungen der Thyssengas GmbH Dortmund : dass auf Dauer Kontrollbegehungen der Leitungstrasse Abstand von mindestens 2,50 m eingehalten wird. 7. Wir bitten, uns - im beiderseitigen Interesse - bereits Unterirdische Gasfernleitungen sind im Allgemeinen mit oder innerhalb des Schutzstreifens zu unterrichten, damit Bekanntmachung vom 23.09.2004, | 2414; zuletzt Die Leitungen und Kabel iegen innerhalb eines Schutzstreifens, der 2 bis 15 m breit sein kann. Leitungsverlauf, zutreffende Schutzstreifenbreite und weitere Einzelheiten ergeben sich aus unseren Hinweis: Bodendenkmal: des Schutzbereiches des Bodendenkmals DN 97 - jungsteinzeitliches Erdwerk. Grundbuch eingetragen sind, bzw. in schuldrechtlichen Bei Erdeingriffen werden mit an Sicherheit grenzender men den Schutzstreifen, bitten wir, folgende Punkte zu beachten: 1. Der Verlauf der Gasfernleitung ist mit entspre- stellt, oder die Leitungen werden von uns in eine Kopie des Bebauungsplanes einkartiert. In der Legende des Planes, oder an sonst geeigneter Stelle, ist auf die jeweilige Schutzstreifenbreite hinzuweisen. 2. Schutzstreifens Daher ist vor Beginn der Erdarbeiten in Abstimmung mit dem Aussenstelle Nideggen, 52385 Nideggen-Wollersheim, Tel. 02425 / 9039 - 0, Fax 02425 / 9039 - 199 qualifizierte Untersuchungen durch eine Fachfirma vorzunehmen. wird verwiesen. Aussenstelle Nideggen, 52385 Nideggen-Wollersheim, Tel. 02425 / 9039 - 0, Fax 02425 / 9039 - 199, kaufswagen usw., sowie das Lagern von schwertransportablem Material. - sonstige Einwirkungen, die den Bestand oder den Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Bauvorhaben 3. unserer besonderen Zustimmung vorgenommen werden. schutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) 4. leitungen, Kabeln, Hochspannungsfreileitungen und Gleichstromleitungen, sofern eine Leitungsbeeinflussung nicht ausgeschlossen werden kann, rechtzeitig mit uns abzustimmen. 5. jedem Falle zu benachrichtigen, damit erforderli- chenfalls die Lage der Leitung und des Kabels sowie die mit der Leitung verbundenen oberirdischen Armaturen durch uns wichtig bei Einsatz von Raupenfahrzeugen). Bebauungsplan Nr. 87 " Weiler Mariawald " Anlage 1d zur Vorlagen-Nr.: 505 / 2014