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Beschlussvorlage (Besetzung des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH; Besetzungsvorschlag der Bürgermeisterkonferenz)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
15.02.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
03.02.16, 15:07
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 89/2016 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 28.01.2016 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 15.02.2016 Bemerkungen beschließend Besetzung des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH; Besetzungsvorschlag der Bürgermeisterkonferenz Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss stimmt als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW dem Besetzungsvorschlag der Bürgermeisterkonferenz zu, als Mitglieder des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft Herrn Bürgermeister Volker Erner, als ordentliches Mitglied Herrn Bürgermeister Sascha Solbach; als stellv. Mitglied Herrn Bürgermeister Dirk Breuer, als ordentliches Mitglied Frau Bürgermeisterin Maria Pfordt; als stellv. Mitglied für die Zeit bis zum 30.06.2018 zu bestellen. Begründung: Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages (siehe Anlage) werden die kreisangehörigen Städte sowie die Hürther Stadtentwicklungsgesellschaft im Aufsichtsrat der WfG gemeinschaftlich durch zwei Personen vertreten. In der Bürgermeisterkonferenz am 10.12.2015 ist gem. § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages Einvernehmen über die Besetzung erzielt worden. Den Räten der Mitgliedskommunen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft ist dieser Besetzungsvorschlag zur Zustimmung vorzulegen. (Erner) -2-