Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
15.02.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
03.02.16, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 89/2016
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 28.01.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
15.02.2016
Bemerkungen
beschließend
Besetzung des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft
GmbH; Besetzungsvorschlag der Bürgermeisterkonferenz
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss stimmt als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60
Abs. 1 Gemeindeordnung NRW dem Besetzungsvorschlag der Bürgermeisterkonferenz zu,
als Mitglieder des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft
Herrn Bürgermeister Volker Erner,
als ordentliches Mitglied
Herrn Bürgermeister Sascha Solbach;
als stellv. Mitglied
Herrn Bürgermeister Dirk Breuer,
als ordentliches Mitglied
Frau Bürgermeisterin Maria Pfordt;
als stellv. Mitglied
für die Zeit bis zum 30.06.2018 zu bestellen.
Begründung:
Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages (siehe Anlage) werden die kreisangehörigen Städte sowie
die Hürther Stadtentwicklungsgesellschaft im Aufsichtsrat der WfG gemeinschaftlich durch zwei
Personen vertreten.
In der Bürgermeisterkonferenz am 10.12.2015 ist gem. § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages
Einvernehmen über die Besetzung erzielt worden.
Den Räten der Mitgliedskommunen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft ist dieser
Besetzungsvorschlag zur Zustimmung vorzulegen.
(Erner)
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