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Beschlussvorlage (Umsetzung der Ergebnisse aus der Verkehrsschau vom 26.11.2014 im Bereich der Kreisstraßen K 44 und K 45)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
173 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
09.02.16, 18:41
Beschlussvorlage (Umsetzung der Ergebnisse aus der Verkehrsschau vom 26.11.2014 im Bereich der Kreisstraßen K 44 und K 45) Beschlussvorlage (Umsetzung der Ergebnisse aus der Verkehrsschau vom 26.11.2014 im Bereich der Kreisstraßen K 44 und K 45) Beschlussvorlage (Umsetzung der Ergebnisse aus der Verkehrsschau vom 26.11.2014 im Bereich der Kreisstraßen K 44 und K 45)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 341/2015 Az.: -65- Amt: - 65 BeschlAusf.: - 6531 Datum: 28.07.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Beratungsfolge am 10.02. durch das Ratsbüro um den Termin am 17.02.2016 ergänzt gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr (Die Beratung wurde Betrifft: Termin 08.09.2015 Bemerkungen zur Kenntnis 12.11.2015 17.02.2016 zur Kenntnis Umsetzung der Ergebnisse aus der Verkehrsschau vom 26.11.2014 (1. Teilabschnitt) im Bereich der Kreisstraßen K 44 und K 45 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 0,00 € 0,00 € Folgekosten in €: keine Kostenträger: Sachkonto: Rhein-Erft-Kreis Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 0,00 € 0,00 € Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Das Straßenverkehrsamt der Stadt Erftstadt muss entsprechend der StVO alle zwei Jahre für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie alle vier Jahre für Gemeinde- und Nebenstraßen eine Verkehrsschau mit allen im Stadtgebiet von Erftstadt vertretenen Straßenbaulastträgern und der Kreispolizeibehörde durchführen. Hierbei werden alle Verkehrseinrichtungen geprüft und begutachtet. Am 26.11.2014 habe ich den Landesbetrieb Straßenbau, den Rhein-Erft-Kreis und die Kreispolizeibehörde zu einer solchen Verkehrsschau eingeladen (siehe Anlage). Das Ergebnis habe ich in der beigefügten Niederschrift festgehalten. Für die Kreisstraßen hat der Rhein-Erft-Kreis nun damit begonnen die an seinen Straßen aufgefallenen strittigen bzw. nicht regelkonformen Markierungen und Verkehrsbeschilderungen (neue StVO mit zugehörigen VerwV.) abzuändern. Aufgrund von vorgebrachten Bedenken und Beschwerden aus der Bürgerschaft und der Politik habe ich am 24.07.2015 erneut zu einem Gespräch eingeladen, um die berechtigten Einwände zu erörtern bzw. entsprechende Änderungsvorschläge zur Diskussion zu stellen. Zur Umsetzung wurden die Details während einer Ortsbegehung am 11.08.2015 abgestimmt. . Folgende Ergebnisse und Kompromisse wurden erarbeitet. 1. Kreisstraße K 45 von der Einmündung „Bahnhofstr.“ bis zum „Donatusparkplatz“ Da es sich hier um eine Außerortsstraße handelt und auch keine Unfallschwerpunkte vorhanden sind wird die zul. Geschwindigkeit auf 50 Km/ h ausgewiesen. Die bisher hier vorhandenen Vb – Maßnahmen wurden bereits zurückgebaut. Da die bisherige Geschwindigkeitsbeschränkung (30 km/h) überwiegend nicht beachtet und nur selten kontrolliert wurde, erscheint eine stationären Geschwindigkeitskontrolleinrichtung sinnvoller zu sein. Die Stadt wird eine solche Anlage beim Kreis offiziell beantragen. Die beiden vorhandenen Querungshilfen (Mittelinseln) bleiben selbstverständlich erhalten (Der Rhein-Erft-Kreis hat bereits gegenüber der Einfahrt „Schlunkweg 1b“ einen Vk-Spiegel installieren lassen (ohne rechtlichen Ansprüche)). 2. Kreisstraße K 45 von Donatusparkplatz bis „Nelly-Sachs-Straße“ (Kreisel) Da es sich auch hier um eine Außerortsstraße handelt und auch keine Unfallschwerpunkte vorhanden sind wird die zul. Geschwindigkeit auf 50 Km/ h ausgewiesen. Ein Geh- und Radweg wird hier getrennt von der Fahrbahn geführt. 3. Kreisstraße K 45 von „Nelly-Sachs-Straße“ (Kreisel) bis Einmündung K44 / K 45 Das Verkehrszeichen „Radfahrer kreuzen, Vz.. Nr. 138“ ist entfallen. Die zulässige Geschwindigkeit wird auf 70 km/h erhöht. 4. Kreisstraße K 45 von Einmündung K44 / K 45 bis Einmündung „Gregor Vosen Str.“ Nach der Kurve in Richtung Bliesheim soll erneut geprüft werden, ob die zulässige Geschwindigkeit Tempo 70 und das Überholverbot wegen der zu geringen Straßenbreite und dem auf der Fahrbahn geführten Radverkehr beibehalten werden kann. 5. Kreisstraße K 44 von Einmündung K44 / K 45 bis zur Einmündung An der Waldorf Schule Aufgrund der Ein- und Ausfahrt von Schulbussen (keine Linksabbiegespur vorhanden) soll hier eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 70 (analog zur Gegenrichtung) angeordnet werden. Gleichfalls wird hier die Markierung, die Hinweisbeschilderung und die Verkehrszeichen den Erfordernissen angepasst. 6. Kreisstraße K 44 zwischen der Einmündung K44 / K 45 bis zum Kreisel Am Schießendahl/ Willy-Brandt-Str. Vor dem Kreisel und vor der Einmündung „An der Waldorfschule“ soll die zul. Geschwindigkeit Tempo 70 angeordnet werden 7. Kreisstraße K 44 zwischen dem Kreisel „Am Schießendahl/ Willy-Brandt-Str.“ und dem Kreisel „Kolberger Str / Willy-Brandt-Str.“ Die zul. Geschwindigkeit kann hier auf Tempo 70 beschränkt werden. Für die Fußgänger und Radfahrer sollen an den beiden Kreiseln zusätzliche Achtungsschilder und Blockmarkierungen angebracht werden. -2- 8. Kreisstraße K 44 zwischen Kreisel Kolberger Str. / Willy-Brandt-Str. und Kreisel K 44 / L163 Aufgrund der Schulbushaltestelle und des angrenzenden Familienzentrums soll hier eine zul. Geschwindigkeit von Tempo 50 angeordnet werden. 9. Kreisstraße K 44 Im Bereich der Einmündung Gustav Heinemann Str. Auch wenn es an diesem ehem. Unfallschwerpunkt derzeit nicht mehr zu schwerwiegenden Unfällen gekommen ist, soll hier wegen der unübersichtlichen Kurvenlage dennoch weiterhin eine Tempobegrenzung von 50 km/ h beibehalten werden. ´ Der Kreis beabsichtigt die provisorische Abgrenzung der östlichen Sperrfläche sowie die westliche Sperrfläche in der o.g. Einmündung mittelfristig auszubauen. Zusätzlich sollen hier die Sichtbeziehungen häufiger kontrolliert werden und die Anlieger ggf. aufgefordert werden ihre angrenzenden Sträucher häufiger zurückzuschneiden. 10. Kreisstraße K 44 zwischen der Erft - Brücke und der Autobahnbrücke Zur besseren Abgrenzung der dort angeordneten Tempo 50 Strecke soll östlich der Erft - Brücke die Tempobeschränkung wieder aufgehoben werden. Nach der Ertüchtigung der Absturzsicherungen auf den beiden Brücken beabsichtigt die Stadt für diesen Bereich erneut zu einer gesonderten, örtlichen Verkehrsschau einzuladen. Begründung: (Hallstein) -3-