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Beschlussvorlage (Anlage 1 und 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
42 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
28.08.15, 08:31
Aktualisiert
28.08.15, 08:31
Beschlussvorlage (Anlage 1 und 2) Beschlussvorlage (Anlage 1 und 2) Beschlussvorlage (Anlage 1 und 2) Beschlussvorlage (Anlage 1 und 2)

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Inhalt der Datei

Anlage 1: Niederschrift Über die Verkehrsschau an Kreis- und Landesstraßen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt am 26.11.2014 (1.Teil) Teilnehmer: Herr Fehn Frau Beißel Herr König Herr Stölting Herr Eisbrüggen Herr Coenders Frau Grondstra Rhein-Erft-Kreis Rhein-Erft-Kreis Rhein-Erft-Kreis Kreispolizeibehörde Landesbetrieb Straßenbau NR W Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt L163/ K44 Kreisel Das Verkehrszeichen 205 für den Radfahrer fehlt und soll zusätzlich an allen vier Strassenästen aufgestellt werden (Kleinere Ausführung). L 163 vor Ortseingang Bliesheim Nach Haus Buschfeld soll das Vz 274-53 aufgehoben werden und ein kombiniertes Vz mit 274-57 und Vz 138 aufgestellt werden... Vor Ecke K45 Es sind die YZ 136 auf bei den Seiten zu entfernen K 45 Kruggenberg Innerorts bergauf: Es sollen die Vz 274-53 und Vz 105, sowie das YZ 274-57 am Ortsausgang entfernt werden und die Ortstafel erneuert werden. Außerorts vor der Kurve soll die zuI. Höchstgeschwindigkeit auf70 km/h begrenzt und zusätzlich das Vz 103 und 214-55 aufgestellt werden. Hinter der Kurve soll das YZ 274-55 durch 274-57 ersetzt werden. Das Vz 276 soll entfernt werden, sowie beidseitig das Vz 138. Vor dem Kreisel muss ein Vz 274-57 aufgestellt werden und die Ortstafel frei geschnitten werden. Aus der Gegenfahrtrichtung sollen die Vz 274-57 und 274-55 und 103 und 276 entfernt werden, nach der Kurve wird das YZ 274-57 entfernt. Das Schild am Wirtschaftsweg soll ausgetauscht werden. Höhe Kreisverkehr (Erschließungsgebiet) Fehlende Ortstafel soll aufgestellt werden. Nach Kreisverkehr Richtung Bahnhof Schild "Schritt fahren" und das Vz 274-53 incl. der Schikanen sollen entfernt werden, dafür das Vz 274-55 aufgestellt werden. Das Vz 276 wird entfernt, dafür kommt das Vz 274-55 unter Vz 138. Schlunkweg (K45) Die Einrichtung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf dem gesamten "Schlunkweg" ist hinsichtlich der getroffenen Entscheidung für diese Einschränkung auf dem gesamten Streckenabschnitt neu zu beurteilen. Hierzu ist das Ergebnisprotokoll der Besprechung beim RheinErft-Kreis am 03.02.2015 heranzuziehen. Schlunkweg Ecke Bahnhofstr. Die Verkehrsregelung "rechts vor links" soll durch eine "abknickende Vorfahrt" und "Stoppstraße" ersetzt werden. Hierzu ist ein Verkehrszeichenplan zu erstellen. Bahnhofstr CK45) VZ 306 soll durchgehend bis zum Kreisverkehr beschildert werden. Zusätzlich soll ein Schutzstreifen für die Radfahrer bergrunter markiert werden. Kreisverkehr Einheitliche verkleinerte Schildergrößen mit gleichem Folientyp in lichter Höhe sollen im Kreisverkehr (allseitig) angepasst werden. Zusätzlich sollen noch die fehlenden zwei Fgüs .Lerchenstr." und "Im Spürkergarten" markiert werden, so das rund um den Kreisverkehr Fgü. vorhanden sind. Im Kreisverkehr Ecke Im Spürkergarten ist das Verkehrszeichen 274.2-40 nach hinten zu versetzen. Zudem soll das Hinweisschild "Schulzentrum" von Ecke Bahnhofstr. zu Ecke Lerchenstr. versetzt werden, d.h. das Vz 283 wird durch das Hinweisschild "Schulzentrum" ausgetauscht. Vorhandene Markierung von Zebrastreifen sollen aufgefrischt werden und am Fgü Bahnhofstr. abwärts müssen die Strichlängen noch der Absenkung angepasst werden. Das Bushaltestellenschild vor der Schule ist verblasst und muß ausgetauscht werden. Ecke Poststr. muss ein Vorfahrtsschild ausgetauscht werden, ebenso Ecke Hahnacker. Carl-Schurz-Str. (K45) Ecke Brühler Str. muss das Vz 283 entfernt werden. In Höhe dem Restaurant ,,Alt Liblar" muss geprüft werden, ob die schrägen Parkplätze entfernt werden und dafür beidseitig längs geparkt werden darf. Es ist auch zu überlegen, ob dort ein Schutzstreifen angebracht werden soll. Hinter dem Kreisel Ortsauswärts \Osttangente) muss das Vz 254 erneuert werden und die beiden Vz 274-57 und 274-55 entfernt werden. Zusätzlich ist entlang der Straße ein Rückschnitt zu erfolgen. Klosengartenstr. Richtung Kreisel CL163) Vor dem Ortsschild "Köttingen" muss das Vz 274-53 entfernt werden, so wie die Schilder 274-53, Vz 138 und 274-53. In der Gegenrichtung ist das Vz 240 in Vz 239 + "Radfahrer frei" für Fahrtrichtung bis zur Ortstangente abzuändern. Zusätzlich soll vor dem Bahndamm der Hinweis "Radfahrer rechts/links" angebracht werden. Frauenthaler Str. Ecke Wilfried-Neumann-Str., hier muss das Vz20S entfernt werden und das Vz 306. Zusätzlich soll eine Markierung für Radfahrer angebracht werden. Von Liblar nach Blessem kommend soll geprüft werden, ob die Rechtsabbiegespur zur Umgehungsstraße, sowie die Dreiecksinsel entfernt werden können. Bliesheimer Str. CL163) Die vorhandene Ortstafel soll in Höhe des Wohngebietes (HsNr 14) versetzt werden. Zusätzlich soll ein Schutzstreifen bis zum Kreisverkehr angebracht werden, wobei der Rad-/Gehweg auf der anderen Seite bleibt. Hierfür soll eine Entwurfsskizze durch den Landesbetrieb angefertigt werden. L163/ K44 Hinter dem Kreisverkehr Richtung Lechenich ist das Vz 274-55 zu entfernen, da eine Lichtsignalanlage vorhanden ist. Vor der Brücke ist eine Trichterung 70 / 50 einzurichten und bei allen angrenzenden Wirtschaftswegen muss die Markierung durchgezogen werden. Vor dem Kreisverkehr K44/Otto-Hahn-Allee sollte dieser durch ein Vz angekündigt werden und das Vz 274-55 entfernt werden. Klosterstr. (K46) Es wurde ein Antrag gestellt auf der Klosterstr. in Höhe der Bushaltestelle ein Fgü. einzurichten. Dies wurde aufgrund einer Gefahrenquelle abgelehnt und als Alternative evtl. .eine Lichtsignalanlage vorgeschlagen. Die Ortstafel sollte erneuert werden. Links Ecke Melchiorstr, muss dringend das Zusatzschild ,,Anlieger frei" entfernt werden. Frenzenstr. CL162) Ecke Bonner Str. soll das Halteverbotsschild farblich aufgefrischt werden. Vz 274-53 und Vz l36 soll in Ampelnähe versetzt werden. Das Vz "P3" muss von Aufklebern befreit werden. Die Vz 208 und Vz 308 beidseitig sind überflüssig und sollen entfernt werden. K44 Von Konradsheim nach Lechenich Höhe Golfplatz ist das Vz "Gefährliche Ausfahrt" zu entfernen und im Randbereich die Bepflanzung nach Regellichtraumprofil zurückzuschneiden. Es muss geprüft werden ob das Vz 274-57 entfernt werden kann. Vor dem Kreisel ist das Ortsschild in Farbe neu anzubringen. V-order Kurve sind die Vz. (farblos) auszutauschen. Die Randmarkierungen sind aufzufrischen. In der Gegenrichtung muss der Randstrich durchgezogen werden. Das Vz 274-57 + Überholverbot und Vz 274-55 sollen entfernt werden, die Ortstafel muss neu in Farbe. Im Kreisverkehr müssen die blauen V z 211 entfernt werden. Von Lechenich nach Liblar nach der Brücke muss das Vz 274-57 entfernt werden. Das Vz 274-55 muss durch Vz 274-57 ersetzt werden und die vorhandene Signalanlage mit dem Vz 274-57 angekündigt werden. gez. (Grondstra) Anlage: 2 Aktenvermerk zu V 201 (2014) Beschilderung auf den Kreisstraßen K 45 im Abschnitt zwischen K 44 und Bahnhofstraße und K 44 im Abschnitt zwischen L 163 und K 45 Ortstermin mit dem Straßenbaulastträger und der Verkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises sowie der Kreispolizeibehörde am 11.07.2014 Auf den Kreisstraßen K 44 und K 45 werden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen bei der vorhandenen Beschilderung vorgenommen: Kreisstraße K 45 - Der Abschnitt zwischen der K 44 und der Bahnhofstraße gehört noch zur "Außerortsstrecke" . Die Ortstafel verbleibt daher an ihrem alten Standort in Höhe der Bahnhofzufahrt. - Im Einmündungsbereich "Nelly-Sachs-Straße" wird eine zusätzliche Ortstafel für das Neubaugebiet aufgestellt. - Der Abschnitt zwischen Kreisverkehr K 45/ Nelly-Sachs-Straße gehört noch zur "Außerortsstrecke". Entlang dieser Strecke liegen keine schutzwürdigen Einrichtungen (wie z.B. Kindergärten Schulen). Die hier aufgestellten Zeichen für die 30 kmGeschwindigkeitsbegrenzung sind somit aufzuheben. Die Geschwindigkeit für die Kraftfahrer wird in diesem Abschnitt auf 50 km/h (Zeichen 274-55) festgelegt. Kreisstraße K 44 - Für den Abschnitt ca. 200m vor der Einmündung zur Waldorfschule (aus westlicher Richtung gesehen) bis zur K 45 wird eine Geschwindigkeit von 70 km/ h (Zeichen 274-55 StVO) festgelegt. - Da die K 44 im Abschnitt zwischen L 163 und K 45 als "Außerortsbereich" behandelt wird, sind die Ortstafeln in Höhe d.er beiden Kreisverkehrsplätze K 44/ Willy-Brandt-Straße und K 44/ Willy-Brandt-Straße/ Am Schießendahl in die Einmündungsbereiche der Stadtstraßen zu versetzen. - Der Wegweiser "Bahnhof Liblar" im Einmündungsbereich zur K 45 wird zur besseren Erkennbarkeit "vor Kopf“' versetzt. An dem o.g. Ortstermin wurde außerdem vorgeschlagen, dass zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Einfahrt zur Waldorfschule aus beiden Fahrtrichtungen auf der K 44 rechtzeitig vor der Einfahrt der Hinweis" Waldorfschule" aufgestellt werden kann. Ein Rückschnitt zur Verbesserung der Sicht im Einmündungsbereich muss auf jeden Fall veranlasst werden. Hinsichtlich der wegweisenden Beschilderung auf der K 44 und K 45 werden in den genannten Abschnitten zunächst keine Änderungen vorgenommen.