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Antrag (Antrag bzgl. Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße, Bezug V 490/2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
11.02.16, 16:29
Aktualisiert
11.02.16, 16:29
Antrag (Antrag bzgl. Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße, Bezug V 490/2015) Antrag (Antrag bzgl. Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße, Bezug V 490/2015) Antrag (Antrag bzgl. Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße, Bezug V 490/2015)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 632/2015 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 26.11.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 23.02.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Ausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße, Bezug V 490/2015 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die im Antrag der CDU-Fraktion im Einzelnen aufgeworfenen Fragestellungen werden wie folgt beantwortet: 1. Ausgangspunkt der geführten Gespräche war die im konkreten Einzelfall besondere Situation, dass aufgrund rechtlicher und vertraglicher Voraussetzungen ggf. nur ein Teil der Anliegerinnen und Anlieger zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen ist, während ein anderer Teil von einer Beitragsveranlagung freigestellt bleibt. Die Rechtslage wurde insoweit sehr eingehend sowohl von der Verwaltung, wie auch von einer externen Anwaltskanzlei geprüft. Wenn die Rechtslage auch eindeutig ist, bleibt sie dennoch für die Bürgerinnen und Bürger nur schwer verständlich. Überdies löst die missliche Ausgangslage bei den ggf. zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehenden Haushalten verständlicherweise ein Ungerechtigkeitsempfinden aus. Insgesamt bestand eine große Unruhe unter der Bevölkerung in der Straße, vor allem die ggf. beitragspflichtig werdenden Anwohnerinnen und Anwohner forderten vielfältig und eindringlich umfassende Information und Erklärung (vgl. u.a. B 403/2015). Klärungsbedarf bestand dabei auch im Hinblick auf bestehende Vertragskonstellationen und früherem Verwaltungshandeln der Gemeinde Friesheim, die Wirkung auf eine ggf. anstehende Beitragsveranlagung haben. Vor diesem Hintergrund hatten sich mehrere Personen an die Ortsbürgermeisterin gewendet und um Vermittlung sowie spezifische Information in den Einzelfällen gebeten. Die vorgetragenen Wünsche, Anliegen und Beschwerden der Anliegerinnen und Anlieger waren im besonderen Einzelfall auch aus Sicht der Verwaltung durchaus nachvollziehbar und verständlich. Sowohl der Ortsbürgermeisterin, wie auch der Verwaltung erschien es daher sinnhaft, mehr Aufwand als sonst üblich zu betreiben und durch Einzelgespräche frühzeitig aufzuklären und zu informieren. Ziel war, zumindest ein Grundverständnis für die sehr besondere und nur schwer vermittelbare Beitragskonstellation herbeizuführen, Transparenz zu schaffen, wie auch über sachgerechte Information insgesamt zur Beruhigung beizutragen. Aus Sicht der Verwaltung ist dies auch gelungen. Mittel für den erstmaligen Endausbau bzw. die erstmalige Fertigstellung der Straße nach den insoweit verbindlichen Vorgaben des einschlägigen Bebauungsplans sind bereits im Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Straßen eingestellt und genehmigt. 2. Die betreffenden Anwohnerinnen und Anwohner hatten um vertrauliche und spezifische Information in den konkreten Einzelfällen gebeten. Belange des Datenschutzes waren mindestens tangiert. 3. Bislang existiert ein Vorentwurf zur technischen Ausbauplanung aus dem Jahr 2014. 4. Die Gespräche wurden auf Wunsch und in Absprache mit den Anliegerinnen und Anliegern in insgesamt fünf Haushalten geführt. Die Ortsbürgermeisterin und Herr Hausmann vom Eigenbetrieb Straßen haben die Gespräche mit den Anwohnerinnen und Anwohnern geführt. Vier Gespräche fanden am 24.10.2015 statt, ein Einzelnes auf besonderen Wunsch noch nachgehend am 04.11.2015. Gesprächsführung und Termine waren zwischen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen und der Friesheimer Ortsbürgermeisterin abgesprochen. Der Bürgermeister war hierüber vorab informiert. Auch der Stadtverordnete Kirchharz wurde wegen des zu diesem Zeitpunkt bereits anhängigen Antrags 490/2015 am 20.10.2015 von Seiten der technischen Beigeordneten in Kenntnis gesetzt. 5. Eine Protokollierung hat nicht stattgefunden. 6. Dem Informationsbedürfnis der Anliegerinnen und Anlieger wurde einzelfallbezogen und spezifisch Rechnung getragen. Fragen wurden beantwortet. Weiteren Informationsbedarf haben die Betroffenen in den Gesprächen nicht geäußert. Eine allgemeine und öffentliche Informationsveranstaltung soll gesondert zu gegebener Zeit, vor einem etwaigen Straßenausbau stattfinden. Auch hierüber wurde vorab informiert. Hierzu werden die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger selbstverständlich ebenso eingeladen, wie alle im Rat der Stadt Erftstadt vertretenen Fraktionen. 7. Über konkrete Zahlungsmodalitäten wurde nicht gesprochen. Es wurden – auf Nachfrage – nur grobe Richtwerte zur Höhe möglicherweise eintretender Erschließungsbeitragspflichten genannt. Weiter wurde allgemein über beitragsmaßgebliche Maßgaben nach dem Baugesetzbuch und über ggf. bestehende Möglichkeiten nach der Abgabenordnung informiert. -2- 8. In der Niederschrift zum Betriebsausschuss Straßen vom 24.09.2015 ist zum Tagesordnungspunkt 7 (V403/2015) u.a. Folgendes festgehalten: „Stadtbaudirektor Böcking erläutert den Ausschussmitgliedern, dass bei einem Ausbau der Straße nur eine Seite der Anliegerschaft erschließungsbeitragspflichtig ist. Hierüber werden in Kürze vor Ort Erörterungsgespräche mit den beitragspflichtigen Anliegern stattfinden.“ Der zuständige Ausschuss war über das beabsichtigte Vorgehen informiert und es wurde konkret an die Verwaltung herangetragenen Informationsbedürfnissen vertraulich nachgekommen. Gleiche Auskünfte wären ggf. auch bei persönlicher Vorsprache der Bürgerinnen und Bürger im Rathaus erteilt worden. Nachdem die Beratung und die Beschlussfassung über die V 490/2015 im Betriebsausschuss Straßen vom 24.11.2015 in Anbetracht des erst unmittelbar vor der Sitzung bei der Verwaltung eingegangenen Antrages A 632/2015 vertagt wurde, soll die vorliegende Vorplanung zum Straßenausbau im Zuge des nächsten Betriebsausschusses Straßen wiederholt ausgehangen und vorgestellt werden. Darüber hinaus nimmt die Verwaltung zu den konkreten Anträgen wie folgt Stellung: 1. Da keine Gesprächsprotokollierung stattgefunden hat, können keine Gesprächsprotokolle vorgelegt werden. Datenschutzbelange sind zu berücksichtigen. Den Anwohnerinnen und Anwohnern wurde in den Gesprächen die erbetene, wie auch gebotene Vertraulichkeit zugesagt. 2. Die Gerhart-Hauptmann-Straße im vorhandenen Bestand ist technisch verschlissen. Der mangelnde Zustand ist offensichtlich und bekannt. Die städtische Verkehrssicherungspflicht, wie auch wirtschaftliche Aspekte lassen eine fortwährende Unterhaltung durch „Flickwerk“ nicht mehr ausreichend erscheinen. 3. Die Straße soll erstmals nach den Vorgaben des bestehenden Bebauungsplans ausgebaut und fertiggestellt werden. Sobald eine endgültige Ausbauplanung vorliegt, wird auch hierüber informiert und allen Beteiligten die Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch und zur Beurteilung eingeräumt. 4. Im Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Straßen sind für den Ausbau der GerhartHauptmann-Straße Mittel i.H.v. TEUR 200 eingestellt und genehmigt. In Vertretung (Hallstein) -3-