Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
11.02.16, 16:29
Aktualisiert
11.02.16, 16:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 90/2016
Az.: 65.0
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.0 Datum: 28.01.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
23.02.2016
Bemerkungen
zur Kenntnis
4. Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen für den Zeitraum 01.01.2015 bis
31.12.2015 sowie Prognoserechnung zum 31.12.2015 gemäß § 20 EigVO NRW
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der vierte Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Zeitraum
01.01.2015 bis 31.12.2015 sowie die Prognoserechnung zum 31.12.2015 für das Wirtschaftsjahr
2015 werden zur Kenntnis genommen.
Im Vergleich zum Vorbericht haben sich keine relevanten Veränderungen ergeben. Nach wie vor
zeichnet sich für das Wirtschaftsjahr 2015 ein Verlust i.H.v. ca. TEUR 2.050 ab. Die Prognosefortschreibung und Ergebniserwartung innerhalb der einzelnen Betriebszweige sind in der beigefügten
Anlage dargestellt.
In den Gebührenhaushalten „Friedhof“ und „Straßenreinigung“ bleiben Kostenunterdeckungen
festzustellen (vgl. hierzu die Vorlagen V 417/2015 und V 318/2015, nebst hierzu ergangener
Ergänzungen). Weiterhin wirkt sich die zeitliche Verschiebung eines avisierten Grundstücksverkaufes (nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche Erp), der sich bis dato wegen
fehlender Rahmenbedingungen noch nicht umsetzen ließ, Ergebnis belastend aus. Hierauf wurde
bereits in den Vorberichten hingewiesen (vgl. u.a. V 305/2015).
Schwankungen und Verschiebungen im endgültigen Jahresergebnis 2015 können sich noch aus
Schlussrechnungen, der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung sowie dem LED-Projekt
(Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED) ergeben. Endgültige Zahlen zeigen sich dann im
Jahresabschluss 2015.
Begründung:
Gemäß § 20 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und
der Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans schriftlich zu unterrichten.
In Vertretung
(Hallstein)
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