Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (4. Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 sowie Prognoserechnung zum 31.12.2015 gemäß § 20 EigVO NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
11.02.16, 16:29
Aktualisiert
11.02.16, 16:29
Beschlussvorlage (4. Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 sowie Prognoserechnung zum 31.12.2015 gemäß § 20 EigVO NRW) Beschlussvorlage (4. Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 sowie Prognoserechnung zum 31.12.2015 gemäß § 20 EigVO NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 98 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 90/2016 Az.: 65.0 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.0 Datum: 28.01.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 23.02.2016 Bemerkungen zur Kenntnis 4. Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 sowie Prognoserechnung zum 31.12.2015 gemäß § 20 EigVO NRW Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der vierte Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 sowie die Prognoserechnung zum 31.12.2015 für das Wirtschaftsjahr 2015 werden zur Kenntnis genommen. Im Vergleich zum Vorbericht haben sich keine relevanten Veränderungen ergeben. Nach wie vor zeichnet sich für das Wirtschaftsjahr 2015 ein Verlust i.H.v. ca. TEUR 2.050 ab. Die Prognosefortschreibung und Ergebniserwartung innerhalb der einzelnen Betriebszweige sind in der beigefügten Anlage dargestellt. In den Gebührenhaushalten „Friedhof“ und „Straßenreinigung“ bleiben Kostenunterdeckungen festzustellen (vgl. hierzu die Vorlagen V 417/2015 und V 318/2015, nebst hierzu ergangener Ergänzungen). Weiterhin wirkt sich die zeitliche Verschiebung eines avisierten Grundstücksverkaufes (nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche Erp), der sich bis dato wegen fehlender Rahmenbedingungen noch nicht umsetzen ließ, Ergebnis belastend aus. Hierauf wurde bereits in den Vorberichten hingewiesen (vgl. u.a. V 305/2015). Schwankungen und Verschiebungen im endgültigen Jahresergebnis 2015 können sich noch aus Schlussrechnungen, der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung sowie dem LED-Projekt (Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED) ergeben. Endgültige Zahlen zeigen sich dann im Jahresabschluss 2015. Begründung: Gemäß § 20 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans schriftlich zu unterrichten. In Vertretung (Hallstein) -2-