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Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.06.2016 -Eigenbetrieb Straßen -)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
11.02.16, 16:29
Aktualisiert
11.02.16, 16:29
Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.06.2016
-Eigenbetrieb Straßen -) Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.06.2016
-Eigenbetrieb Straßen -)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 46/2016 Az.: 20 50-21 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 18.01.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 23.02.2016 Bemerkungen beschließend Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.06.2016 -Eigenbetrieb Straßen - Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Zinsen Zinsen X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Betriebsausschuss Straßen stimmt der Umschuldung des Darlehens Nr. 3023081709 bei der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank (DG Hyp) zu. Der Darlehensrestbetrag in Höhe von 392.726,67 € wird wie folgt neu aufgenommen: Darlehensgeber: ein inländisches Kreditinstitut Auszahlungskurs: 100% Zinssatz: bis zu maximal 5% (Höchstzinssatz) Tilgung: 1 v. H. (Minimaltilgung, ggfs. höher) Zinsfestschreibung: möglichst langfristig, je nach Kapitalmarktsituation Begründung: Das Darlehen wurde 2001 zur Finanzierung der laufenden Investitionen des Eigenbetriebes Straßen aufgenommen. Der Zinssatz wurde für eine Laufzeit von 15 Jahren bis zum 30.06.2016 auf 5,56% festgelegt. Die jährliche Annuität beträgt 100.622,28 €, zahlbar in vierteljährlichen Raten. Da noch nicht abzusehen ist, ob das Darlehen zu günstigen Konditionen verlängert werden kann, ist vorsorglich ein Beschluss über eine eventuelle Neuaufnahme erforderlich. Bei einer Verlängerung läuft das Darlehen mit neu angepasstem Zinssatz und ansonsten gleichen Konditionen weiter. Bei einer Neuaufnahme muss der Tilgungssatz der Restlaufzeit des Darlehens (19 Jahre) angepasst werden. In Vertretung (Knips) -2-