Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Eintragung des Fachwerkwohnhauses und der rückwärtigen Scheune Steinstraße 21 in Erftstadt-Lechenich in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, unter der lfd. DL-Nr. 371)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
193 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Beschlussvorlage (Eintragung des Fachwerkwohnhauses und der rückwärtigen Scheune Steinstraße 21 in Erftstadt-Lechenich in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, unter der lfd. DL-Nr. 371) Beschlussvorlage (Eintragung des Fachwerkwohnhauses und der rückwärtigen Scheune Steinstraße 21 in Erftstadt-Lechenich in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, unter der lfd. DL-Nr. 371)

öffnen download melden Dateigröße: 193 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 49/2016 Az.: - 63 -3380/021 / DL-NR. 371 Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 19.01.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Overhoff Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 01.03.2016 Bemerkungen beschließend Eintragung des Fachwerkwohnhauses und der rückwärtigen Scheune Steinstraße 21 in Erftstadt-Lechenich in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, unter der lfd. DLNr. 371 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschluss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die endgültige Eintragung des Fachwerkwohnhauses und der rückwärtigen Scheune Steinstraße 21 in Erftstadt-Lechenich in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, unter der lfd. DL-Nr. 371. Begründung: Das o. g. Objekt ist nach Auffassung des Landschaftsverbandes Rheinland/ Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) ein Denkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW). Im Gutachten vom 13.01.2016, eingegangen am 18.01.2016, beantragt der LVR-ADR die Eintragung gemäß § 3 DSchG NRW in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt. Mit dem Antrag auf Eintragung des Fachwerkwohnhauses vom 02.10.2015, ergänzt um die rückwärtige Scheune am 19.11.2015, stimmt der Eigentümer der Unterschutzstellung zu. Das Fachwerkwohnhaus mitsamt rückwärtiger Scheune ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW. Es ist bedeutend für die Geschichte der Städte, Siedlungen und Lechenich. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, hier städtebaulichen und hausforscherischen Gründen ein öffentliches Interesse. (Quelle: Gutachten des LVR-ADR „Erftstadt-Lechenich, Steinstraße 21, Fachwerkwohnhaus mit Scheune“ vom 13.01.2016) In Vertretung (Hallstein) -2-