Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
193 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 49/2016
Az.: - 63 -3380/021 / DL-NR. 371
Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 19.01.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Overhoff
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
01.03.2016
Bemerkungen
beschließend
Eintragung des Fachwerkwohnhauses und der rückwärtigen Scheune Steinstraße 21
in Erftstadt-Lechenich in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, unter der lfd. DLNr. 371
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschluss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die endgültige Eintragung des
Fachwerkwohnhauses und der rückwärtigen Scheune Steinstraße 21 in Erftstadt-Lechenich in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, unter der lfd. DL-Nr. 371.
Begründung:
Das o. g. Objekt ist nach Auffassung des Landschaftsverbandes Rheinland/ Amt für Denkmalpflege im
Rheinland (LVR-ADR) ein Denkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW).
Im Gutachten vom 13.01.2016, eingegangen am 18.01.2016, beantragt der LVR-ADR die Eintragung gemäß
§ 3 DSchG NRW in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt. Mit dem Antrag auf Eintragung des Fachwerkwohnhauses vom 02.10.2015, ergänzt um die rückwärtige Scheune am 19.11.2015, stimmt der Eigentümer der
Unterschutzstellung zu.
Das Fachwerkwohnhaus mitsamt rückwärtiger Scheune ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW. Es
ist bedeutend für die Geschichte der Städte, Siedlungen und Lechenich. An seiner Erhaltung und Nutzung
besteht aus wissenschaftlichen, hier städtebaulichen und hausforscherischen Gründen ein öffentliches Interesse.
(Quelle: Gutachten des LVR-ADR „Erftstadt-Lechenich, Steinstraße 21, Fachwerkwohnhaus mit Scheune“
vom 13.01.2016)
In Vertretung
(Hallstein)
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