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Beschlussvorlage (Anlage 3 - Synopse)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Synopse)

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Inhalt der Datei

Synopse: Schreiben des LVR-ADR vom 13.01.2016 (Eintragungsvoraussetzungen sind unterstrichen) Splitterschutzzellen allgemein: - Massenproduktion im Zweiten Weltkrieg (keine genauen Zahlen; vermutl. zehntausende hergestellt) - nur noch wenige erhalten ("Erfassungsstand ist bei dieser leicht zu übersehenden, beseitigenden oder versetzbaren Objektgattung insgesamt leider mangelhaft") - durch Seltenheitswert der SSZ ergibt sich wissenschaftliche, zum Teil auch geschichtliche und ortsgeschichtliche Bedeutung der einzelnen Anlagen als Zeugnisse der NS-Zeit und des Zweiten Weltkriegs - SSZ können grundsätzlich Denkmale im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NW sein Erftstädter Splitterschutzzellen: - ungewöhnlich: das Vorfinden von gleich mehreren Objekten - Vermutung: SSZ befinden sich noch an ihrem ursprünglichen Standort - dienten dem Luftschutz am Bahngelände - Dokumentations- und Rechercheerfordernisse - Denkmalwert "auch ohne die noch ausstehende definitive Gewissheit über den ursprünglichen Standort" - wichtiges, originäres Zeugnis des Luftschutzes und des Bombenkrieges im Zweiten Weltkrieg und daher bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte, Siedlungen, hier Erftstadt - öffentliches Interesse an Erhaltung aus wissenschaftlichen, hier bau- und ortsgeschichtlichen Gründen - anschaulich erhaltenes Dokument - bautypologischer und damit wissenschaftlicher Zeugniswert - im Zusammenhang mit ehem. Bahngelände daher geeignet, an Zeitumstände und Lebensbedingungen in Erftstadt im Zweiten Weltkrieg zu erinnern Stellungnahme 63 Die Behauptung, die SSZ wären selten, kann durch unsere Recherche widerlegt werden: zahlreiche Bunker genau dieses Typs existieren neben bereits neben den unter Denkmalschutz gestellten Exemplaren u.a. in Wesseling und auch einer im Museum des LVR in Kommern, sowie in Bonn, Jülich, Köln-Rath etc .. U. E. kann die Verknappung eines Massenproduktes allein noch keinen Denkmalwert begründen. Nach unserem jetzigen Kenntnisstand ist es auszuschließen, dass alle drei SSZ in der dokumentierten Konstellation an ihrem ursprünglichen Stand- und Nutzungsort vorgefunden worden (keine Fundamente; Standsicherheit nicht bei allen drei Objekten gewährleistet). Der Bautyp ist bekannt und kann u.a. an zahlreichen Exemplaren im Rheinland erforscht werden. Da die vorgefundenen Standorte der Erftstädter Splitterschutzzellen in Ihrer Position dokumentiert sind und die Erhaltung und Pflege z.T. bereits angeboten wurde, wäre Forschung weiterhin möglich. Es kann auch nicht von einer handwerklich wertvollen Ausführung oder gar einem Kunsthandwerk gesprochen werden. Auch eine baugeschichtliche Bedeutung erschließt sich nicht. Für die Entwicklung der Stadt Erftstadt oder des Stadtteils Liblar waren SplitterschutzzeIlen nicht erkennbar entscheidend. Auch die Geschichte der Städte allgemein haben sie wohl nicht beeinflusst. Auch dokumentieren sie nicht die allgemeinen Lebens- und Wohnumstände oder Arbeitsverhältnisse jener Zeit. -4-