Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Synopse:
Schreiben des LVR-ADR vom 13.01.2016
(Eintragungsvoraussetzungen sind unterstrichen)
Splitterschutzzellen allgemein:
- Massenproduktion im Zweiten Weltkrieg (keine genauen Zahlen; vermutl. zehntausende
hergestellt)
- nur noch wenige erhalten ("Erfassungsstand
ist bei dieser leicht zu übersehenden, beseitigenden oder versetzbaren Objektgattung insgesamt leider mangelhaft")
- durch Seltenheitswert der SSZ ergibt sich
wissenschaftliche, zum Teil auch geschichtliche
und ortsgeschichtliche Bedeutung der einzelnen Anlagen als Zeugnisse der NS-Zeit und
des Zweiten Weltkriegs
- SSZ können grundsätzlich Denkmale im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NW sein
Erftstädter Splitterschutzzellen:
- ungewöhnlich: das Vorfinden von gleich mehreren Objekten
- Vermutung: SSZ befinden sich noch an ihrem
ursprünglichen Standort
- dienten dem Luftschutz am Bahngelände
- Dokumentations- und Rechercheerfordernisse
- Denkmalwert "auch ohne die noch ausstehende definitive Gewissheit über den ursprünglichen Standort"
- wichtiges, originäres Zeugnis des Luftschutzes und des Bombenkrieges im Zweiten Weltkrieg und daher bedeutend für die Geschichte
des Menschen und für Städte, Siedlungen, hier
Erftstadt
- öffentliches Interesse an Erhaltung aus wissenschaftlichen, hier bau- und ortsgeschichtlichen Gründen
- anschaulich erhaltenes Dokument
- bautypologischer und damit wissenschaftlicher Zeugniswert
- im Zusammenhang mit ehem. Bahngelände
daher geeignet, an Zeitumstände und Lebensbedingungen in Erftstadt im Zweiten Weltkrieg
zu erinnern
Stellungnahme
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Die Behauptung, die SSZ wären selten, kann
durch unsere Recherche widerlegt werden:
zahlreiche Bunker genau dieses Typs existieren neben bereits neben den unter Denkmalschutz gestellten Exemplaren u.a. in Wesseling
und auch einer im Museum des LVR in Kommern, sowie in Bonn, Jülich, Köln-Rath etc ..
U. E. kann die Verknappung eines Massenproduktes allein noch keinen Denkmalwert begründen.
Nach unserem jetzigen Kenntnisstand ist es
auszuschließen, dass alle drei SSZ in der dokumentierten Konstellation an ihrem ursprünglichen Stand- und Nutzungsort vorgefunden
worden (keine Fundamente; Standsicherheit
nicht bei allen drei Objekten gewährleistet).
Der Bautyp ist bekannt und kann u.a. an zahlreichen Exemplaren im Rheinland erforscht
werden. Da die vorgefundenen Standorte der
Erftstädter Splitterschutzzellen in Ihrer Position
dokumentiert sind und die Erhaltung und Pflege
z.T. bereits angeboten wurde, wäre Forschung
weiterhin möglich.
Es kann auch nicht von einer handwerklich
wertvollen Ausführung oder gar einem Kunsthandwerk gesprochen werden. Auch eine baugeschichtliche Bedeutung erschließt sich nicht.
Für die Entwicklung der Stadt Erftstadt oder
des Stadtteils Liblar waren SplitterschutzzeIlen
nicht erkennbar entscheidend. Auch die Geschichte der Städte allgemein haben sie wohl
nicht beeinflusst. Auch dokumentieren sie nicht
die allgemeinen Lebens- und Wohnumstände
oder Arbeitsverhältnisse jener Zeit.
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