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Antrag (Antrag bzgl. Medienangebot in Flüchtlingsunterkünften)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
209 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
17.02.16, 15:02
Antrag (Antrag bzgl. Medienangebot in Flüchtlingsunterkünften) Antrag (Antrag bzgl. Medienangebot in Flüchtlingsunterkünften)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 404/2015 1. Ergänzung Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 20.01.2016 gez. Erner, Bürgermeisterrgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Schlender Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheitdheitdheit Ausschuss für Soziales und Gesundheitdheitdheit Betrifft: Termin Bemerkungen 16.02.2016 beschließend 20.04.2016 beschließend Antrag bzgl. Medienangebot in Flüchtlingsunterkünften Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.01.2016 Stellungnahme der Verwaltung: Die Verhandlungen mit den einschlägigen Netzbetreibern hinsichtlich der Versorgung der beiden großen Übergangsheime Brabanter Weg 1 und Radmacher Straße 50 mit W-LAN dauern noch an. Für die Notunterkunft in Erp liegt ein Angebot der Telekom vor. Der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar: Zur Versorgung der beiden großen Übergangsheime in Lechenich (Brabanter Weg 1) und Blessem (Radmacher Straße 50) mit W-LAN wurde im November 2015 ein entsprechender Antrag zunächst an Unitymedia gestellt. Dieser wurde allerdings negativ beschieden, da die genannten Adressen von Unitymedia nicht versorgt werden. Ein weiterer Antrag zur Einrichtung eines Hotspots in den Flüchtlingsunterkünften wurde am 23.11.15 an Netcologne gestellt. Inwieweit die Fa. Netcologne die Montage der Antenne (kostenlos?) zur Verfügung stellt und den Netzbetrieb übernimmt, so dass die Stadt Erftstadt nicht der Störerhaftung unterfällt, ist noch zu klären. Am 11.01.2016 fand an den beiden großen Standorten eine Überprüfung der technischen Realisierbarkeit durch Mitarbeiter von Netcologne vor Ort statt. Hinsichtlich der technischen Möglichkeiten, Hotspots zu installieren und der insoweit für die Stadt entstehenden Kosten wird Netcologne ein Angebot unterbreiten. Dies liegt bislang (noch) nicht vor. Die Fa. Telekom hatte der IT-Abteilung der Stadt Erftstadt bereits am 23.11.15 mitgeteilt, lediglich für Erstaufnahmeeinrichtungen W-LAN anzubieten. Die in dem Zusammenhang zunächst erteilte Information einer kostenfreien Bereitstellung eines Hotspots für die Notunterkunft in der Hochstraße in Erp wurde Mitte Dezember widerrufen. Kostenfreie Anschlüsse würden nur für etwa 100 große Erstaufnahmeeinrichtungen in ganz Deutschland zur Verfügung gestellt, wozu die Einrichtung in Erp nicht gerechnet würde. Für die Installierung eines Hotspots in der Notunterkunft in Erp müsse mit folgenden Kosten kalkuliert werden:    einmalige Anschlusskosten in Höhe von 500 €, einmalige Kosten in Höhe von 150 € für ein Jugendschutzprogramm sowie monatliche Betriebskosten in Höhe von 129 €. Da entsprechende Mittel hierfür nicht zur Verfügung stehen und in Anbetracht der nur temporären Betreibung der Unterkunft in der Hochstraße in Erp als Notaufnahmeeinrichtung des Landes wird von einem Vertragsschluss mit der Telekom zu den aufgezeigten Kosten abgesehen. Über die Versorgung der o.a. Großanlagen mit W-LAN wird das avisierte Angebot von Netcologne abgewartet und dann entschieden. Soweit lediglich einmalige Kosten für die Installation in Rechnung gestellt werden sollten, wird eine Übernahme aus Spendengeldern geprüft werden. In Vertretung (Lüngen) -2-