Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 611/2015
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 17.11.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Wilfried Esser leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
23.02.2016
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
01.03.2016
zur Kenntnis
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation in Erftstadt-Dirmerzheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
10.000,00
0
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2016
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
10.000,00
0,00
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung der Stadt Erftstadt beabsichtigt im Rahmen der
Teil - FNP - Änderung „Windenergie“ hinsichtlich einer westlichen Umgehungsstraße der Stadtteile Lechenich, Konradsheim, Dirmerzheim und Gymnich ein Linienbestimmungsverfahren durchzuführen und hiernach ein Umsetzungskonzept zu erstellen.
Diesbezüglich sollen die bereits vorhandenen Grundlagen und Vorplanungen des Landesbetriebes
Straßenbau sowie des Rhein-Erft-Kreises genutzt werden.
Ziel ist es anhand einer abgestimmten, optimalen Linienbestimmung eine Realisierung in Teilab-
schnitten voranzutreiben und ggf. alle erforderliche Um- sowie Rückbaumaßnahmen an den zurzeit vorhanden, qualifizierten Ortsdurchfahrten frühzeitig zu berücksichtigen.
Parallel hierzu ist abzuklären, welche Fördermöglichkeiten die Stadt Erftstadt in Anspruch nehmen
kann.
Aufgrund der angespannten Personalsituation im Eigenbetrieb Straßen ist beabsichtigt ein Verkehrsplanungsbüro mit den arbeitsintensiven Aufgaben zu beauftragen (z.B. Grundlagenermittlung, Auskundschaftung und Bestimmung möglicher Trassen, Auswahl und Vorschlag einer optimalen Linienführung, Nachweis der Wirtschaftlichkeit, usw.).
Im Rahmen der Linienbestimmung sollen die Bürger und die betroffenen Straßenbaulastträger in
einem Workshop (ggf. auch stadtteilbezogen) eingehend und lösungsorientiert in die Planung mit
eingebunden werden. Hierbei können sowohl die Vor – und Nachteile der neuen Trasse als auch
die nachfolgenden Maßnahmen an den bisherigen Ortsdurchfahrten diskutiert und erörtert werden.
Gleichfalls ist es auch möglich die bestehenden innerörtlichen Verkehrsprobleme der betroffenen
Stadtteile in den Diskussionsumfang mit aufzuarbeiten und somit zu berücksichtigen. Das Ergebnis
des Workshops soll in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten, durch die zuständigen Fachausschüsse beraten und vom Rat als Planungsziel beschlossen werden.
Die Festlegung der Trasse kann dann in den Flächennutzungsplan mit aufgenommen bzw. dargestellt werden. So ließen sich Überschneidungen von konkurrierenden Planungsvorhaben vermeiden. Gleichfalls ist die Straße ggf. für den Landesstraßenbedarfsplan NRW anzumelden.
Auf dieser Grundlage müsste überall dort wo im Stadtgebiet noch kein Planungsrecht für die Westtangente besteht offiziell ein Planfeststellungs-, ggf. ein B-Planverfahren eingeleitet werden.
Die Ausführung kann dann nach einem rechtskräftigen Planfeststellungs-, bzw. B - Planbeschluss
erfolgen.
Unabhängig von diesem Verfahren werde ich selbstverständlich alle erforderlichen Verbesserungen der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur im Bereich der betroffenen Stadtteile wie bisher planen
und durchführen.
Zur Vermeidung von „Doppelberatungen“ etc. wäre es sinnvoll, die beiden analog lautenden Anträge 491/ 2015 und 611/ 2015 zusammen zu führen.
In Vertretung
(Hallstein)
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