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Antrag (Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation in Erftstadt-Dirmerzheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Antrag (Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation in Erftstadt-Dirmerzheim) Antrag (Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation in Erftstadt-Dirmerzheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 611/2015 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 17.11.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Wilfried Esser leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 23.02.2016 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 01.03.2016 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation in Erftstadt-Dirmerzheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 10.000,00 0 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 10.000,00 0,00 Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung der Stadt Erftstadt beabsichtigt im Rahmen der Teil - FNP - Änderung „Windenergie“ hinsichtlich einer westlichen Umgehungsstraße der Stadtteile Lechenich, Konradsheim, Dirmerzheim und Gymnich ein Linienbestimmungsverfahren durchzuführen und hiernach ein Umsetzungskonzept zu erstellen. Diesbezüglich sollen die bereits vorhandenen Grundlagen und Vorplanungen des Landesbetriebes Straßenbau sowie des Rhein-Erft-Kreises genutzt werden. Ziel ist es anhand einer abgestimmten, optimalen Linienbestimmung eine Realisierung in Teilab- schnitten voranzutreiben und ggf. alle erforderliche Um- sowie Rückbaumaßnahmen an den zurzeit vorhanden, qualifizierten Ortsdurchfahrten frühzeitig zu berücksichtigen. Parallel hierzu ist abzuklären, welche Fördermöglichkeiten die Stadt Erftstadt in Anspruch nehmen kann. Aufgrund der angespannten Personalsituation im Eigenbetrieb Straßen ist beabsichtigt ein Verkehrsplanungsbüro mit den arbeitsintensiven Aufgaben zu beauftragen (z.B. Grundlagenermittlung, Auskundschaftung und Bestimmung möglicher Trassen, Auswahl und Vorschlag einer optimalen Linienführung, Nachweis der Wirtschaftlichkeit, usw.). Im Rahmen der Linienbestimmung sollen die Bürger und die betroffenen Straßenbaulastträger in einem Workshop (ggf. auch stadtteilbezogen) eingehend und lösungsorientiert in die Planung mit eingebunden werden. Hierbei können sowohl die Vor – und Nachteile der neuen Trasse als auch die nachfolgenden Maßnahmen an den bisherigen Ortsdurchfahrten diskutiert und erörtert werden. Gleichfalls ist es auch möglich die bestehenden innerörtlichen Verkehrsprobleme der betroffenen Stadtteile in den Diskussionsumfang mit aufzuarbeiten und somit zu berücksichtigen. Das Ergebnis des Workshops soll in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten, durch die zuständigen Fachausschüsse beraten und vom Rat als Planungsziel beschlossen werden. Die Festlegung der Trasse kann dann in den Flächennutzungsplan mit aufgenommen bzw. dargestellt werden. So ließen sich Überschneidungen von konkurrierenden Planungsvorhaben vermeiden. Gleichfalls ist die Straße ggf. für den Landesstraßenbedarfsplan NRW anzumelden. Auf dieser Grundlage müsste überall dort wo im Stadtgebiet noch kein Planungsrecht für die Westtangente besteht offiziell ein Planfeststellungs-, ggf. ein B-Planverfahren eingeleitet werden. Die Ausführung kann dann nach einem rechtskräftigen Planfeststellungs-, bzw. B - Planbeschluss erfolgen. Unabhängig von diesem Verfahren werde ich selbstverständlich alle erforderlichen Verbesserungen der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur im Bereich der betroffenen Stadtteile wie bisher planen und durchführen. Zur Vermeidung von „Doppelberatungen“ etc. wäre es sinnvoll, die beiden analog lautenden Anträge 491/ 2015 und 611/ 2015 zusammen zu führen. In Vertretung (Hallstein) -2-