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Antrag (Antrag bzgl. Einfriedung des Kriegerdenkmals in Herrig)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Antrag (Antrag bzgl. Einfriedung des Kriegerdenkmals in Herrig) Antrag (Antrag bzgl. Einfriedung des Kriegerdenkmals in Herrig)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 111/2016 Az.: 6711-09/32 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.02.2016 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 23.02.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Einfriedung des Kriegerdenkmals in Herrig Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 9.000,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: -650130032 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 9.000,00 Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Als Einfriedung der Grünfläche im rückwärtigen Bereich ist ein Klinkermauerwerk, wie es bereits auf drei Seiten besteht, sinnvoll. Die Höhe der Mauer sollte aus optischen Gründen an die Höhe der vorhandenen Mauerpfeiler (H=87 cm) angepasst werden. Anstatt eines aufgesetzten Metallgeländers ist eine Mauerausführung komplett in Klinker zu empfehlen. Die Kosten einer solchen Klinkermauer (10,70 m lang, 0,87 m hoch) betragen ca. 6500 Euro. Für die Sanierung des Kriegerdenkmals wurden Kosten von ca. 2500 Euro ermittelt. Hierin enthalten sind eine Spezialreinigung, die Reparatur de Sockels, die Beeitigung von Rissen und die Erneuerung der Schrift und Kreuze mit Schriftfarbe. Vor der Durchführung der Arbeiten am Kriegerdenkmal ist die Einholung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis von der Unteren Denkmalbehörde erforderlich. Parallel hierzu wird überprüft, ob eine Förderung der Maßnahme durch die Bezirksregierung möglich ist. Die gesamten Mittel in Höhe von 9.000 Euro werden in den Wirtschaftsplan eingestellt. In Vertretung (Hallstein) -2-