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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Grundstücken der Donatusgrundschule und des Schulzentrums in Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Grundstücken der Donatusgrundschule und des Schulzentrums in Liblar) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Grundstücken der Donatusgrundschule und des Schulzentrums in Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 117/2016 Az.: 82.23 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.3 Datum: 05.02.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 01.03.2016 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Grundstücken der Donatusgrundschule und des Schulzentrums in Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 500,00 Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Immobilienwirt310002122 schaft Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer Salweide (Salix caprea) auf dem Grundstück der Donatusgrundschule Liblar und einer Vogelbeere (Sorbus aucuparia) auf dem Grundstück des Schulzentrums Liblar wird laut § 6 Abs. 1 c) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Bei den Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit des städtischen Baumbestandes im Bereich der Schulen wurde festgestellt, dass die auf dem Grundstück der Donatusgrundschule, Theodor-Heuss-Straße 24, aufstehende Salweide (Salix caprea), Stammumfang 100 cm, erhebliche Faulstellen teilweise mit Bohrlöchern und Bohrmehl aufweist. Dies deutet auf eine eingeschränkte Standsicherheit des betroffenen Baumes hin. Hinzu kommt noch, dass sich in dem Baum sehr viel Totholz befindet. Der Baum steht im Außenspielbereich der Offenen Ganztagsschule und diese Grünfläche wird stark durch spielende Kinder frequentiert. Es wurde ebenfalls festgestellt, dass sich auf einer Grünfläche auf dem Grundstück des Schulzentrums Liblar, an der Poststraße, eine mehrstämmige Vogelbeere (Sorbus aucuparia), Stammumfang 38 + 40+ 40 + 42 + 42 + 51 + 53 cm, befindet, die durch Beschädigungen, Höhlungen und Totholz stark beeinträchtigt ist. Die Schäden und die Höhlungen deuten ebenfalls auf eine eingeschränkte Standsicherheit hin. In 2014 wurden bereits zwei geschädigte Stämmlinge gefällt. Der Baum steht auf einer Grünfläche, angrenzend an einen Parkplatz. Die Schäden an beiden Bäumen sind so erheblich, dass sich durch baumpflegerische Maßnahmen keine Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erreichen lässt. Aus den vorgenannten Gründen ist die Fällung der Bäume unumgänglich. Die Standorte der betroffenen Bäume sind auf den beigefügten Kartenausschnitten erkennbar. Fotos mit den Beschädigungen sind auch beigefügt. In Vertretung (Hallstein) -2-