Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 310/2015 1. Ergänzung
Az.: 8221
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 09.02.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
03.03.2016
Bemerkungen
beschließend
Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken in Erftstadt;
Festlegung der Vergabekriterien
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Vergabe der Wohnbaugrundstücke erfolgt ab sofort auf der Grundlage der beigefügten Punkteliste.
Begründung:
Mit V 310/2015 vom 27.07.2015 hatte ich die als Anlage beigefügte Punkteliste und den zugehörigen Bewerbungsbogen zur Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
vorgelegt. In der Sitzung am 09.09.2015 bin ich gebeten worden, den Kriterienkatalog nochmals zu
überarbeiten und einzelne Kriterien zu erläutern. Aufgrund der im Ausschuss geführten Diskussion
hab ich den Katalog nochmals überarbeitet. Es ergeben sich folgende Anmerkungen:
- Die Position 1.4 „Nachgewiesene Notwendigkeit der Aufnahme von Familienangehörigen/Eltern“ kann entfallen, da dies in den Positionen 1.6 „Behinderung eines Familienmitgliedes“ und
1.7 „Pflegebedürftigkeit eines Familienmitgliedes“ ausreichend berücksichtigt wird.
- Bei der Position 1.5 „Junge Familie“ wird klargestellt, dass mindestens ein Elternteil das 40.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf.
- Wenn jemand ein Familienmitglied mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80% (1.6 der
Punkteliste) in seinem Haus aufnehmen muss und das nachgewiesen wird, halte ich eine
Punktzahl von 20 für angemessen. Das gilt auch, wenn ein Familienmitglied, welches im gleichen Haus gepflegt wird (1.7 der Punkteliste) und mindestens die Pflegestufe II erhält. Dies ist
entsprechend nachzuweisen; die Gewichtung erfolgt auch hier mit 20 Punkten.
- Insbesondere jungen Familien soll die Möglichkeit zur Errichtung eines Eigenheimes gegeben
werden, damit diese ihren Traum von einem Eigenheim verwirklichen können. Diese jungen
Familien sichern mit ihren Kindern auch den Erhalt der Schulen in Erftstadt. In dieser Förderung
sehe ich keine Benachteiligung älterer Bevölkerungsgruppen, insbesondere wenn deren Wohnbedarf bei der Planung der Baugebiete berücksichtigt wird.
- Eine Vergabe von Grundstücken bevorzugt an Bürgerinnen und Bürger aus Erftstadt, Position
2.1, ist ein legitimes Anliegen der Stadt. In Süddeutschland wird dies im Rahmen sog. Einheimischenmodelle in großem Umfang praktiziert. Es liegen derzeit auch Bewerbungen von aus Erftstadt gebürtigen Interessenten vor, die nach Ausbildung oder Studium wieder in ihre Heimatstadt zurückkehren möchten.
- Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung sind im Jahr 2016 nochmals verschärft worden. Die Wahl des Heizungssystems, Position 4.1, spielt bei der Beurteilung der Energieeffizienz kaum noch eine Rolle. Auf dieses Kriterium sollte daher verzichtet werden. Wer die Anforderungen der EnEV deutlich unterschreitet, Positionen 4.4 und 4.5, sollte weiterhin gefördert
werden.
Ich möchte nochmals betonen, dass sich die Zuteilung von Baugrundstücken unter Zuhilfenahme
der Bewerbungskriterien und der Punkteliste in den vergangenen Jahren sehr bewährt hat und
auch von den Grundstücksbewerbern als geeignetes und transparentes Verfahren angesehen
wird.
In Vertretung
(Hallstein)
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