Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 121/2016
Az.: 61.21-20/172
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 09.02.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
01.03.2016
vorberatend
16.03.2016
beschließend
Flächennutzungsplanänderung Nr. 11 und Bebauungsplan Nr. 172, E.-Lechenich,
Vilskaul
Beschluss zur Aussetzung der Planverfahren
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Planverfahren der Flächennutzungsplanänderung Nr. 11 sowie des Bebauungsplans Nr. 172,
Erftstadt-Lechenich, Vilskaul, werden zurückgestellt. Eine Wiederaufnahme erfolgt gegebenenfalls
im Rahmen von Neuplanungen im westlichen Lechenich.
Begründung:
Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage haben sich verschiedene Restriktionen für die Bebauung des Plangebiets ergeben, die ein Festhalten am bisherigen städtebaulichen Konzept nicht mehr rechtfertigen.
Durch die archäologische Sachverhaltsermittlung ergibt sich für den östlichen Teilbereich (ca. 20
Grundstücke) zwischen Friedhof und bestehender Bebauung an der Vilskaul/Im Karwinkel eine
Fundsituation, die eine sofortige Bebauung des Plangebiets ohne Sicherung der Funde nicht gestattet. Es handelt sich um mittelneolithische (ca. 6.600 Jahre alt), eisenzeitliche (ca.2.500 Jahre
alt) und vereinzelt römische Siedlungsbefunde (siehe Stellungnahme Archäologie im Anhang). Um
das Bebauungsplanverfahren mit dem Satzungsbeschluss abschließen zu können, ist entweder
eine Ausgrabung und Untersuchung des gesamten östlichen Plangebiets auf Kosten der Stadt
Erftstadt oder eine Sicherung der Siedlungsreste durch eine mindestens 1m hohe Aufschüttung
des östlichen Bereichs in Verbindung mit der Einschränkung, dass keine Kellergeschosse errichtet
werden dürfen, erforderlich. Da die Aufschüttung den städtebaulichen Zielsetzungen widerspricht,
ist nur eine Ausgrabung möglich.
Das Plangebiet ist im Regionalplan der Bezirksregierung Köln als Freiraum- und Agrarbereich dargestellt. Einer Flächennutzungsplanänderung wird seitens der Bezirksregierung nur bis zur Höhe
der Südgrenze des Friedhofs eine Genehmigungsfähigkeit zugesichert, da ansonsten aus Sicht
der Bezirksregierung die Abweichung vom Regionalplan zu umfangreich ausfällt. Dadurch ist der
nordöstliche Teil des Baugebiets (ca. 12 Grundstücke) derzeit nicht umsetzbar.
Zudem ist bei dem Teil des Plangebiets, der im Einwirkungsbereich der Lärmimmissionen des
Bolzplatzes und der Grillhütte liegt (ca. 15 Grundstücke) zu befürchten, dass durch die Festsetzungen bezüglich des Schallschutzes Vermarktungshemmnisse eintreten, da bei diesen Grundstücken Wohnräume in Richtung der Lärmquellen nur mit erheblichen schalltechnischen Minderungsmaßnahmen ausgeführt werden dürfen, die zudem im Fall einer gerichtlichen Überprüfung
gegebenenfalls nicht standhalten. Ohne eine Verlegung der Grillhütte und des Bolzplatzes ist eine
Wohnbebauung im nordwestlichen Bereich des Plangebiets nicht umsetzbar.
Durch diese Restriktionen ergibt sich, dass nur ein Teilbereich für ca. 20 Grundstücke sofort umsetzbar wäre. Die aufwendige Erschließung von Norden und der dadurch notwendige Ausbau des
Blessemer Lichwegs sowie die Errichtung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwall
südlich Bolzplatz und Grillhütte) und auch die Größe und Lage der Versickerungsanlage lassen
sich für ein derart verkleinertes Baugebiet nicht mehr sinnvoll begründen. Die Planung wird daher
zurückgestellt.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass auf dem Baulandmarkt derzeit eine sehr hohe Nachfrage
besteht. Die Stadt verfügt im Bereich Lechenich Nord- West über umfangreichen Grundbesitz. Eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise in diesem Bereich sollte daher kurzfristig getroffen werden.
Anlagen
Anlageplan Bebauungsplan
Anlageplan Flächennutzungsplanänderung
Übersicht Plangebiet mit Restriktionen
Vorabstellungnahme Archäologie LVR
In Vertretung
(Hallstein)
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