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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verbesserung der Verkehrssicherheit in E.-Ahrem, Bereiche Mehlstraße, Am Hermeshof u.a.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
19.02.16, 15:01
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verbesserung der Verkehrssicherheit in E.-Ahrem, Bereiche Mehlstraße, Am Hermeshof u.a.) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verbesserung der Verkehrssicherheit in E.-Ahrem, Bereiche Mehlstraße, Am Hermeshof u.a.)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 633/2015 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 26.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Die Beratungsfolge wurde durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Bemerkungen 17.02.2016 beschließend 12.05.2016 beschließend Anregung bzgl. Verbesserung der Verkehrssicherheit in E.-Ahrem, Bereiche Mehlstraße, Am Hermeshof u.a. Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 500,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die zusätzliche Kennzeichnung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/ h mittels einer Aufmarkierung der Ziffer „30“ auf die Fahrbahn innerhalb von Tempo 30Zonen ist allgemein im Stadtgebiet von Erftstadt nicht beabsichtigt. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit erklärt sich alleine durch das Zonenschild (Verkehrszeichen Nr. 274.1) am Beginn des Gebietes. Ausnahmsweise möchte ich jedoch von der v.g. Regelung aufgrund der im Antrag aufgezählten Argumente bezüglich der Mehlstraße abweichen. Für die Aufbringung der Ziffer „30“ in der Mehlstraße schlage ich aus Fahrtrichtung Bliesheim gesehen den Standort in Höhe von Haus Nr.26 vor. Dieser Standort liegt unmittelbar am Beginn der Wohnbebauung. Einer Freigabe der Einbahnstraße „Am Hermeshof“ für Radfahrer entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung kann ich nicht zustimmen. Aufgrund der dort vorhandenen scharfen Linkskurve und der gerade hier oft parkenden Fahrzeuge sind die notwendigen Sichtbeziehungen für die einzelnen Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend gegeben. Zudem wird der Fahrbahnquerschnitt durch die parkenden Pkws soweit eingeengt, dass in diesem Straßenabschnitt ein Begegnungsverkehr von Radfahrer und Kraftfahrzeugen nur bedingt möglich wäre. In Vertretung (Hallstein) -2-