Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
19.02.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 633/2015
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 26.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Die Beratungsfolge wurde
durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Bemerkungen
17.02.2016
beschließend
12.05.2016
beschließend
Anregung bzgl. Verbesserung der Verkehrssicherheit in E.-Ahrem, Bereiche Mehlstraße, Am Hermeshof u.a.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
500,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die zusätzliche Kennzeichnung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/
h mittels einer Aufmarkierung der Ziffer „30“ auf die Fahrbahn innerhalb von Tempo 30Zonen ist allgemein im Stadtgebiet von Erftstadt nicht beabsichtigt. Die vorgeschriebene
Geschwindigkeit erklärt sich alleine durch das Zonenschild (Verkehrszeichen Nr. 274.1)
am Beginn des Gebietes.
Ausnahmsweise möchte ich jedoch von der v.g. Regelung aufgrund der im Antrag aufgezählten Argumente bezüglich der Mehlstraße abweichen. Für die Aufbringung der Ziffer
„30“ in der Mehlstraße schlage ich aus Fahrtrichtung Bliesheim gesehen den Standort in
Höhe von Haus Nr.26 vor. Dieser Standort liegt unmittelbar am Beginn der Wohnbebauung.
Einer Freigabe der Einbahnstraße „Am Hermeshof“ für Radfahrer entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung kann ich nicht zustimmen. Aufgrund der dort vorhandenen
scharfen Linkskurve und der gerade hier oft parkenden Fahrzeuge sind die notwendigen
Sichtbeziehungen für die einzelnen Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend gegeben. Zudem wird der Fahrbahnquerschnitt durch die parkenden Pkws soweit eingeengt, dass in
diesem Straßenabschnitt ein Begegnungsverkehr von Radfahrer und Kraftfahrzeugen nur
bedingt möglich wäre.
In Vertretung
(Hallstein)
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