Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
24.02.16, 15:05
Aktualisiert
24.02.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Örtliche Rechnungsprüfung
V 631/2015
Az.: -14- ZVS
Amt: - 14 BeschlAusf.: - - 14 - Datum: 26.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
Termin
15.12.2015
BM
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
Zentrale Vergabestelle: Aufgabe und Ansiedlung
Beschlussentwurf:
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zu Aufgabe und Ansiedlung einer zentralen
Vergabestelle in der Stadtverwaltung Erftstadt wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
In der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft am 18.11.2015 wurde das Rechnungsprüfungsamt um Vorlage einer Stellungnahme bezüglich Aufgaben und Ansiedlung einer
zentralen Vergabestelle in der Stadtverwaltung gebeten.
Auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben (elektronische Abwicklung sukzessive ab April 2016
zwingend, s.u.) sollte eine Zentralisierung verschiedener Tätigkeiten im Bereich ‚Vergaben‘ nunmehr kurzfristig erfolgen. Entscheidungsvorschläge liegen seit Mai 2015 vor.
1. Einrichtung einer zentralen Vergabestelle
Die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle (nachfolgend ZVS) wird zur Sicherstellung von Einheitlichkeit und Effizienz als sinnvoll erachtet, da sich ansonsten alle Fachämter, die sich nur sporadisch mit Vergaben befassen, sich jeweils umfangreich einarbeiten müssen und diese „Parallelarbeiten“ nicht effizient sind. Eine ZVS bewirkt unumstritten Synergieeffekte.
Ebenso die derzeitige Befassung einer Vielzahl von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern innerhalb des
Dezernates -6- mit oftmals gleichen oder ähnlichen formalen Vergabeangelegenheiten zur gleichen Zeit spricht für eine Bündelung. Erst recht die zwingende Sicherstellung der elektronischen
Vergabe ab April 2016 mit – spezieller – Software (Sicherstellung Datenschutz, Submissionstermin, Öffnung der Angebote, elektronische Kommunikation etc.) begründet Bedarf für eine einheitliche Vorgehensweise.
.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass nach einer Umfrage der KDVZ Erftstadt die einzige
Kommune im REK ist, die Tätigkeiten im Bereich Vergaben noch nicht zentralisiert hat.
2. Ansiedlung einer zentralen Vergabestelle
Hierfür gibt es keine rechtliche Vorgabe. Allerdings werden m Hinblick darauf, dass ca. 90 % der
Vergaben in den Eigenbetrieben erfolgen (förmliche Ausschreibungsverfahren EB 150 – 200 p.a.,
Kernverwaltung ca. 20), die bestmöglichen Synergieeffekte, die kürzeren Verwaltungswege
und die insgesamt effektivste Bearbeitung sichergestellt, wenn die ZVS im Dezernat -6- angesiedelt wird. Zudem besitzt dieser Bereich die weitaus meisten Erfahrungen in Vergabeangelegenheiten – einschl. der eingesetzten Softwareprogramme - und möglicherweise könnten bereits
dezernatsinterne organisatorische Umschichtungen eine Zentralisierung ermöglichen.
Denkbar sind zwar auch andere Lösungen, aber in fachfremden Ämtern müsste erhebliches
know how aufgebaut und in jedem Falle zusätzliches Personal bereitgestellt werden, während die
Eigenbetriebe entlastet würden. Zudem wäre aufgrund des Erfordernisses permanenter Abstimmungen der Bürokratieaufwand höher (wie o.g. 90 % der Vergaben bei den Eigenbetrieben !).
Die Zuordnung der ZVS zu einem einzelnen Eigenbetrieb wird allerdings nicht befürwortet. Präferiert wird hingegen eine Implementierung als Stabsstelle – unabhängig von einem Amt oder
Eigenbetrieb.
Eine Stabsstelle z.B. im Dezernat -6- wäre der techn. Beigeordneten, die der Verwaltungsführung
angehört, direkt unterstellt. Als Fachausschuss für eine ZVS sollte der Haupt-Finanz- und Personalausschuss fungieren.
Eine Ansiedlung der ZVS in diesen Dezernaten ist in den Kommunen in NRW aus den vorgenannten Gründen auch häufig anzutreffen.
3. Aufgaben einer zentralen Vergabestelle
In der ZVS sollen die formalrechtlichen Arbeiten gebündelt werden. Die freihändigen Vergaben
sollten aus verwaltungsökonomischen Gründen in den einzelnen Fachämtern verbleiben (bis max.
10.000 €). Die Vorgaben über Wettbewerb sowie die Prüfverpflichtung des RPA auch in diesem
unteren Betragsbereich sowie bei allen anderen Vergabearten bleiben selbstverständlich bestehen
(Pflichtvorgabe gemäß Gemeindeordnung NRW).
Ebenso bleibt die Erstellung der Leistungsverzeichnisse Aufgabe der einzelnen Fachämter. Die
ZVS ist insbesondere verantwortlich für ordnungsgemäße, einheitliche Bekanntmachungen, Durchführung von Submissionen – verbunden mit der Entgegennahme und Öffnung/Bekanntgabe der
Angebote, einheitliche und gleichbehandelnde Kommunikation mit Bietern, Erfüllung diverser
Dokumentationspflichten, nachträgliche Veröffentlichung und das Recht für Bietervorschläge bei
beschränkten Ausschreibungen.
Dem Bürgermeister wurden mit Datum 17.05.2015 die Argumente für eine zentrale Vergabestelle
und deren Ansiedlung schriftlich zugeleitet. Die Vorgehensweise wurde in mehreren Besprechungen u.a. unter Beteiligung des Bürgermeisters und der techn. Beigeordneten abgestimmt. Eine
sukzessive Einführung ist geplant und auch möglich.
Den vorgenannten Vorschlägen an den Bürgermeister war – und wird hier ebenfalls - eine vorbereitete Dienstanweisung beigefügt. Diese enthält in § 2 Abs. 1 den Vorschlag für eine mögliche
Ansiedlung der ZVS als Stabstelle sowie eine Tabelle über die möglichen Tätigkeiten. Die Tabelle
dient zunächst nur der Orientierung. Praxiserfahrungen im Tagesgeschäft sollen später einfließen.
(Walter)
Leiter Rechnungsprüfungsamt
Anlage: Eckpunkte / Entwurf einer Dienstanweisung
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