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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Bauordnungsamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
25.02.16, 12:30
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Bauordnungsamt) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Bauordnungsamt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 127/2016 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 11.02.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschusssschuss Betrifft: Termin 08.03.2016 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Bauordnungsamt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: jährlich 60.000 Folgekosten in €: s.o. Kostenträger: Sachkonto: 100521010 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Vorbehaltlich der Genehmigung der in der Stellenplanvorlage V 123/2016 vorgeschlagenen Stelleplanänderung wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Einstellung eines/einer technischen Angestellten der Entgeltgruppe 11 TVöD beschlossen. Begründung: Im Bauordnungsamt ist die Stelle eines Statikers seit Juni 2014 vakant. Die Aufgaben im Rahmen der Beurteilung von Gefahrensituationen werden seit dem durch den pensionierten Stelleninhaber mit 10 Wochenstunden wahrgenommen. Eine volle Stelle wäre angesichts des Wegfalls der zwingenden Prüfung von statischen Unterlagen bei der Behörde (Der Bauherr ist jetzt frei, wem er den Prüfauftrag gibt) auch nicht mehr erforderlich. Daher soll die Stelle gleichzeitig als Entlastung für die Gebietssachbearbeiter bei anziehender Baukonjunktur herangezogen werden. Dies in erster Linie um die relativ kurzen Bearbeitungszeiten für den Bürger beibehalten zu können. Außerdem sollen Aufgaben der wiederkehrenden Prüfung auf diese Stelle übertragen werden, sodass damit alleine eine halbe Stelle gut begründet ist. Als Alternative stände der Abschluss eines „Hausmeistervertrages“ für den Bereich der Beurteilung von Gefahrensituationen (Baufälligkeit, Art der statischen Nachrüstung, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr etc. ) sowie sachkundiger Äußerungen im Genehmigungsverfahren mit einem ortsansässigen Statiker. Dies wäre allerding ebenfalls mit erheblichen Kosten verbunden und die Verfügbarkeit im eigentlichen Gefahrenfall auch nicht sichergestellt. In Verbindung mit den übrigen zu übernehmenden Aufgaben wird daher die Ausnahme von Einstellungsstopp für eine Vollzeitstelle beantragt. Aus der Sicht der Technischen Beigeordneten muss das Stellenbesetzungsverfahren zügig eingeleitet werden. (Erner) -2-