Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
25.02.16, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 127/2016
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 11.02.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschusssschuss
Betrifft:
Termin
08.03.2016
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Bauordnungsamt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
jährlich 60.000
Folgekosten in €:
s.o.
Kostenträger:
Sachkonto:
100521010
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Vorbehaltlich der Genehmigung der in der Stellenplanvorlage V 123/2016 vorgeschlagenen Stelleplanänderung wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Einstellung eines/einer technischen Angestellten der Entgeltgruppe 11 TVöD beschlossen.
Begründung:
Im Bauordnungsamt ist die Stelle eines Statikers seit Juni 2014 vakant. Die Aufgaben im Rahmen
der Beurteilung von Gefahrensituationen werden seit dem durch den pensionierten Stelleninhaber
mit 10 Wochenstunden wahrgenommen.
Eine volle Stelle wäre angesichts des Wegfalls der zwingenden Prüfung von statischen Unterlagen
bei der Behörde (Der Bauherr ist jetzt frei, wem er den Prüfauftrag gibt) auch nicht mehr erforderlich.
Daher soll die Stelle gleichzeitig als Entlastung für die Gebietssachbearbeiter bei anziehender
Baukonjunktur herangezogen werden. Dies in erster Linie um die relativ kurzen Bearbeitungszeiten
für den Bürger beibehalten zu können.
Außerdem sollen Aufgaben der wiederkehrenden Prüfung auf diese Stelle übertragen werden,
sodass damit alleine eine halbe Stelle gut begründet ist.
Als Alternative stände der Abschluss eines „Hausmeistervertrages“ für den Bereich der Beurteilung
von Gefahrensituationen (Baufälligkeit, Art der statischen Nachrüstung, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr etc. ) sowie sachkundiger Äußerungen im Genehmigungsverfahren mit einem ortsansässigen Statiker.
Dies wäre allerding ebenfalls mit erheblichen Kosten verbunden und die Verfügbarkeit im eigentlichen Gefahrenfall auch nicht sichergestellt.
In Verbindung mit den übrigen zu übernehmenden Aufgaben wird daher die Ausnahme von Einstellungsstopp für eine Vollzeitstelle beantragt. Aus der Sicht der Technischen Beigeordneten
muss das Stellenbesetzungsverfahren zügig eingeleitet werden.
(Erner)
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