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Antrag (Antrag bzgl. Errichtung von Unterkünften/Wohnraum für Flüchtlinge; alternative Unterbringungsformen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
25.02.16, 12:30
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 67/2016 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 26.01.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Termin Rat Betrifft: Bemerkungen 08.03.2016 vorberatend 16.03.2016 beschließend Antrag bzgl. Errichtung von Unterkünften/Wohnraum für Flüchtlinge; alternative Unterbringungsformen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Zahl der Asylsuchenden, die die Stadt Erftstadt im Jahr 2015 aufzunehmen hatte, ging weit über die Prognosen hinaus, die von den zuständigen Behörden Anfang 2015 gestellt wurden. Im Jahr 2016 zeichnet sich bisher kein Rückgang des Zustroms ab. Daher waren und sind Lösungen gefragt, die möglichst schnell umgesetzt werden können. Es sind nicht genügend personelle Kapazitäten vorhanden, um zahlreiche Alternativen zu entwickeln und zu prüfen. Schnelle Entscheidungen sind erforderlich. Für die Integration der Asylsuchenden förderlich und auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist der Bau von Wohnungen, die wie öffentlich geförderter Wohnraum genutzt werden können, wenn sie für die Unterbringung von Asylsuchenden nicht mehr benötigt werden. In der Vorlage V 623/2015 habe ich dazu verschiedene Vorschläge unterbreitet. Auch hier sind schnelle Entscheidungen gefragt. Zu den im Antrag aufgeführten Vorschlägen ergeben sich folgende Anmerkungen: - Eine Aufstockung von Flachdächern um ein-oder ggf. zwei Geschosse ist bei der vorhandenen Gebäudestruktur häufig möglich. Eine Aufstockung beinhaltet einen massiven Eingriff in das statische System. Dies muss im Einzelfall auf Machbarkeit überprüft werden. In wieweit dann eine parallele Nutzung als Schule (Kindergarten) und Asylunterkunft verträglich ist, muss anhand der örtlichen Situation im Einzelfall geprüft werden. - Bei dem im städtischen Eigentum vorhandenen Grundstücken gibt es keine brachliegenden Flächen, die sich für eine Hinterhofbebauung eignen würden. Im städtischen Eigentum stehende Grundstücke, auf denen eine Bebauung im Geschosswohnungsbau möglich ist, habe ich in der Vorlage 623/2015 aufgeführt. - Der „Ville-Express“ besteht aus der Lokomotive und neun Waggons. Sowohl die Lokomotive als auch die Wagons befinden sich nicht in städtischem Eigentum. Über die Eigentumsverhältnisse macht der Pächter des Grundstücks unterschiedliche Angaben. Die Waggons wurden für die Zwecke eines Gastronomiebetriebes um- und ausgebaut (z. B. Thekenwagen, Küchenwagen, Kühlwagen, Personalwagen, Toilettenwagen sowie Konferenzund Gastraumwagen) und befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand. Eine Pflege und Instandhaltung ist über die Jahre hinweg nur sporadisch erfolgt. Der Pächter hatte das Grundstück bis zum 31.12.2015 (Nachfrist zur Räumung 31.01.2016) zu räumen und unter anderem auch die Waggons zu entfernen. Dieser Verpflichtung ist er bisher nicht bzw. nicht in vollem Umfang nachgekommen. Es ist davon auszugehen, dass hier weitere gerichtliche Schritte (Zwangsräumung) einzuleiten sind. Da diese Entwicklung – aufgrund der nicht erkennbaren Räumungsabsichten im 2. Halbjahr 2015 - abzusehen war, wurde seitens des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eine Fachfirma für die Entsorgung von Lokomotiven und Bahnwaggons zur Rate gezogen. Nach Angaben der Firma ist bei alten Schienenfahrzeugen mit einer Schadstoffbelastung zu rechnen. In der Regel waren die Waggons im Wand und Deckenbereich mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) kontaminiert. Aufgrund der vorliegenden ungeklärten Eigentumsverhältnisse und des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Nr. 152 „ Brühler Straße“, insbesondere aber wegen der nicht auszuschließenden Schadstoffbelastung sowie des zu Wohnzwecken nicht ausreichenden energetischen Standards rate ich von einer Unterbringung von Asylbewerbern in den Wagons des „VilleExpress“ ab. In Vertretung (Hallstein) -2-