Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
25.02.16, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 647/2015
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 04.12.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
08.03.2016
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. zügige Bereitstellung und vereinfachte Recherche von Informationen
auf der Internetseite der Stadt Erftstadt im Bereich Sitzungsdienst
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Rats- bzw. Bürgerinformationssystem ermöglicht die Recherche von allen im System hinterlegten öffentlichen Vorgängen.
Die Suchmaske „Recherche“ gibt die Möglichkeit Bezeichnungen ein zu geben, z.B. Grisfeld oder
Raiba etc. und zeigt dann eine Vielzahl von Treffern an.
Durch weitere vorherige Selektion, z.B. Angabe eines Ausschusses oder eines Zeitraumes,. kann
die Suche zusätzlich eingrenzt werden.
Eine weitere Eingrenzung bietet die Option in der gleichen Maske den Dokumententyp einzugrenzen.
Die vielen positiven Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zeigen, dass die Nutzung des Bürgerinformationssystems einschl. der Recherchefunktion den Bedürfnissen entspricht.
Die berechtigte Forderung der Petentin nach zeitnaher Bereitstellung der Niederschriften ist ein
anliegen, dass in der Verwaltung hohe Priorität genießt.
In der Mehrheit der Fälle gelingt auch eine zeitnahe Bereitstellung für Rats- und Ausschussmitglieder sowie die interessierten Nutzer der Homepage der Stadt Erftstadt.
Die im konkreten Fall angesprochen Niederschriften des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung fallen nicht in diese Kategorien.
Die durch die Schriftführung zeitnah erstellten Niederschriften wurden dem Vorsitzenden mit
Rückportobrief, wie bei allen Ausschüssen üblich, übersandt.
.
Bisher wurde keine der übersandten Niederschriften (21.01., 09.06.,15.09. ,10.11. und 01.12.2015
) an das Ratsbüro zurückgesandt.
Bisher drei Schreiben, letztmalig im Dezember 2015, mit der Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung der Niederschriften und auch die Übersendung von Zweitschriften blieben erfolglos.
Gem. den Bestimmungen des § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW ist über die gefassten Beschlüsse des Rates eine Niederschrift zu fertigen. Soweit nicht anderes beschlossen wird, soll der
Inhalt in öffentlicher Sitzung oder in anderer geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (§ 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW).
Die Niederschriften der Ausschüsse und des Rates werden durch das Ratsbüro generell erst dann
öffentlich und im Sitzungsdienstprogramm SD.Net für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wenn
diese unterschrieben (Schriftführer, Ausschussvorsitzender sowie Bürgermeister) und somit genehmigt vorliegen.
Da keine der oben genannten Niederschriften der Verwaltung zugegangen sind, konnten diese
öffentlichen Urkunden (§ 52 Abs. 1 GO NRW und §§ 415, 417 418 Zivilprozessordnung) auch
bisher nicht veröffentlicht werden.
(Erner)
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