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Beschlussvorlage (Eintragung des rückwärtigen Wirtschaftsgebäudes Zehntstraße 19 in Erftstadt-Lechenich in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, unter der lfd. DL-Nr. 370)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
28.05.15, 16:00
Aktualisiert
07.03.16, 15:02
Beschlussvorlage (Eintragung des rückwärtigen Wirtschaftsgebäudes Zehntstraße 19 in Erftstadt-Lechenich in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, unter der lfd. DL-Nr. 370) Beschlussvorlage (Eintragung des rückwärtigen Wirtschaftsgebäudes Zehntstraße 19 in Erftstadt-Lechenich in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, unter der lfd. DL-Nr. 370)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 250/2015 Az.: 63-3391/019 Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 13.05.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Overhoff Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 09.06.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 15.09.2015 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 01.12.2015 beschließend Betrifft: Eintragung des rückwärtigen Wirtschaftsgebäudes Zehntstraße 19 in ErftstadtLechenich in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, unter der lfd. DL-Nr. 370 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Eintragung des rückwärtigen Wirtschaftsgebäudes Zehntstraße 19 in Erftstadt-Lechenich in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, unter der lfd. DL-Nr. 370. Begründung: Das o. g. Objekt ist nach Auffassung des Landschaftsverbandes Rheinland/ Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) ein Denkmal gemäß § 2 DSchG NW. Im Gutachten vom 07.05.2015, eingegangen am 12.05.2015, beantragt der LVR-ADR die Eintragung in die bei der Stadt Erftstadt geführte Denkmalliste gemäß § 3 DSchG NW. Das im hinteren Teil des Grundstücks Zehntstraße 19 gelegene Wirtschaftsgebäude in ErftstadtLechenich ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, der Städte und Siedlungen sowie die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen (hier: orts-, sozial- und baugeschichtlichen) sowie städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. (Hallstein) -2-