Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
28.05.15, 16:00
Aktualisiert
07.03.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 250/2015
Az.: 63-3391/019
Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 13.05.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Overhoff
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
09.06.2015
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
15.09.2015
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
01.12.2015
beschließend
Betrifft:
Eintragung des rückwärtigen Wirtschaftsgebäudes Zehntstraße 19 in ErftstadtLechenich in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, unter der lfd. DL-Nr. 370
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Eintragung des rückwärtigen Wirtschaftsgebäudes Zehntstraße 19 in Erftstadt-Lechenich in die Denkmalliste der Stadt
Erftstadt, Teil A, unter der lfd. DL-Nr. 370.
Begründung:
Das o. g. Objekt ist nach Auffassung des Landschaftsverbandes Rheinland/ Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) ein Denkmal gemäß § 2 DSchG NW.
Im Gutachten vom 07.05.2015, eingegangen am 12.05.2015, beantragt der LVR-ADR die Eintragung in die
bei der Stadt Erftstadt geführte Denkmalliste gemäß § 3 DSchG NW.
Das im hinteren Teil des Grundstücks Zehntstraße 19 gelegene Wirtschaftsgebäude in ErftstadtLechenich ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, der Städte und Siedlungen sowie die
Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse.
An seiner Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen (hier: orts-, sozial- und baugeschichtlichen) sowie städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse.
(Hallstein)
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