Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
21.01.16, 15:02
Aktualisiert
09.03.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 615/2015
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 17.11.2015
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
02.02.2016
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Bemerkungen
beschließend
beschließend
Anregung bzgl. Weiterführung des Änderungsverfahren des B-Planes 109, VZEK,
Bürgerwindprojekt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Erftstadt ‚109 – Verwertungszentrum südlicher Erftkreis‘ wurde mit der städtebaulichen Zielsetzung eingeleitet,
hier die Errichtung von Windenergieanlagen als untergeordnete Nebenanlagen der dort
vorhandenen Abfallentsorgungsanlagen zu ermöglichen. Die bisher im Bebauungsplan
festgesetzten Höhenbegrenzungen von 118,00 bis 125,00 m über NN (bei einer Durchschnittsgeländehöhe von 102 m ü.NN) stehen der Errichtung von entsprechend leistungsfähigen Windenergieanlagen entgegen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass mit der Änderung des Bebauungsplanes (Änderung der
Höhenfestsetzung) nur die grundsätzliche planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen
wird, Windenergieanlagen, die die bisherige Höhenfestsetzung überschreiten, zu errichten.
Die Genehmigung der Anlagen selbst erfolgt in einem getrennten Genehmigungsverfahren.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 11.02. bis zum 10.03.2015 durchgeführt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen zur beabsichtigten Änderung abgegeben.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB
erfolgte vom 21.01. bis zum 23.02.2015.
Zur Änderung der Höhenfestsetzung wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben.
Der Rhein-Erft-Kreis hat mit Stellungnahme vom 25.03.2015 die aus seiner Sicht bzgl. der
Errichtung von Windenergieanlagen noch offenen Fragen aus den Bereichen Naturschutz,
Landschaftspflege und Artenschutz angesprochen und ein gemeinsames Gespräch unter
Beteiligung der Biologischen Station angeregt. In diesem Gespräch zwischen der Stadt,
dem Investor, der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises und der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft konnten Lösungen aufgezeigt werden. Es ist davon auszugehen, dass bei Umsetzung dieser Lösungen die Belange des Natur- und Artenschutzes
ausreichende Berücksichtigung finden.
Die Bezirksregierung Köln hat mit Stellungnahme vom 02.02.2015 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan mit der beabsichtigten Änderung aus ihrer Sicht nicht den Zielen der Raumordnung angepasst ist. Begründet wird dies damit, dass die Nutzung von Windenergie der
im Regionalplan dargestellten Zweckbindung des Gebietes (Abfallwirtschaft) entgegensteht. Des Weiteren wird auf die Frage der Zulässigkeit von Windenergieanlagen als Nebenanlagen eingegangen.
Die hier aufgeworfenen Fragestellungen sind z.Zt. Inhalt einer von dem Investor an den
Landtag NRW gestellten Petition. Es ist davon auszugehen, dass das Ergebnis der Petition zu einer rechtlichen Klarstellung dieser Fragen führt.
Die Verwaltung schlägt vor, das B-Plan- Änderungsverfahren entsprechend dem Ergebnis
der Petition abzuschließen.
Der Antrag enthält insgesamt 9 Anlagen. Aufgrund des Umfanges der Unterlagen werden
nur die Anlagen 1 – 5 in Papierform versandt. Die vollständigen Unterlagen sind der digitalen Version zu entnehmen.
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(Hallstein)
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