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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Weiterführung des Änderungsverfahren des B-Planes 109, VZEK, Bürgerwindprojekt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
21.01.16, 15:02
Aktualisiert
09.03.16, 15:01
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Weiterführung des Änderungsverfahren des B-Planes 109, VZEK, Bürgerwindprojekt) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Weiterführung des Änderungsverfahren des B-Planes 109, VZEK, Bürgerwindprojekt) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Weiterführung des Änderungsverfahren des B-Planes 109, VZEK, Bürgerwindprojekt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 615/2015 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 17.11.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin 02.02.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Bemerkungen beschließend beschließend Anregung bzgl. Weiterführung des Änderungsverfahren des B-Planes 109, VZEK, Bürgerwindprojekt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Erftstadt ‚109 – Verwertungszentrum südlicher Erftkreis‘ wurde mit der städtebaulichen Zielsetzung eingeleitet, hier die Errichtung von Windenergieanlagen als untergeordnete Nebenanlagen der dort vorhandenen Abfallentsorgungsanlagen zu ermöglichen. Die bisher im Bebauungsplan festgesetzten Höhenbegrenzungen von 118,00 bis 125,00 m über NN (bei einer Durchschnittsgeländehöhe von 102 m ü.NN) stehen der Errichtung von entsprechend leistungsfähigen Windenergieanlagen entgegen. Es ist darauf hinzuweisen, dass mit der Änderung des Bebauungsplanes (Änderung der Höhenfestsetzung) nur die grundsätzliche planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen wird, Windenergieanlagen, die die bisherige Höhenfestsetzung überschreiten, zu errichten. Die Genehmigung der Anlagen selbst erfolgt in einem getrennten Genehmigungsverfahren. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 11.02. bis zum 10.03.2015 durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen zur beabsichtigten Änderung abgegeben. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB erfolgte vom 21.01. bis zum 23.02.2015. Zur Änderung der Höhenfestsetzung wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Der Rhein-Erft-Kreis hat mit Stellungnahme vom 25.03.2015 die aus seiner Sicht bzgl. der Errichtung von Windenergieanlagen noch offenen Fragen aus den Bereichen Naturschutz, Landschaftspflege und Artenschutz angesprochen und ein gemeinsames Gespräch unter Beteiligung der Biologischen Station angeregt. In diesem Gespräch zwischen der Stadt, dem Investor, der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises und der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft konnten Lösungen aufgezeigt werden. Es ist davon auszugehen, dass bei Umsetzung dieser Lösungen die Belange des Natur- und Artenschutzes ausreichende Berücksichtigung finden. Die Bezirksregierung Köln hat mit Stellungnahme vom 02.02.2015 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan mit der beabsichtigten Änderung aus ihrer Sicht nicht den Zielen der Raumordnung angepasst ist. Begründet wird dies damit, dass die Nutzung von Windenergie der im Regionalplan dargestellten Zweckbindung des Gebietes (Abfallwirtschaft) entgegensteht. Des Weiteren wird auf die Frage der Zulässigkeit von Windenergieanlagen als Nebenanlagen eingegangen. Die hier aufgeworfenen Fragestellungen sind z.Zt. Inhalt einer von dem Investor an den Landtag NRW gestellten Petition. Es ist davon auszugehen, dass das Ergebnis der Petition zu einer rechtlichen Klarstellung dieser Fragen führt. Die Verwaltung schlägt vor, das B-Plan- Änderungsverfahren entsprechend dem Ergebnis der Petition abzuschließen. Der Antrag enthält insgesamt 9 Anlagen. Aufgrund des Umfanges der Unterlagen werden nur die Anlagen 1 – 5 in Papierform versandt. Die vollständigen Unterlagen sind der digitalen Version zu entnehmen. -2- (Hallstein) -3-