Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
997 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
21.01.16, 15:02
Aktualisiert
21.01.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
melius-energie GmbH Wilhelm-Busch Str. 62
49479 Ibbenbüren
Windprojekt
in Erftstadt
Projektkurzbeschreibung
Errichtung und Betrieb von zwei (2) Windenergieanlage auf
einem Industrieareal im Osten der Stadt Erftstadt
Ein Projekt der
melius-energie GmbH
Wilhelm-Busch-Str. 62
49479 Ibbenbüren
melius-energie GmbH
Wilhelm-Busch Str. 62
D-49479 Ibbenbüren
Tel.: 02226 809619
Fax.:05451 84211
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Bernhard Philipp
Dipl.-Met. Thomas Klodt
Thomas.Klodt@melius-energie.de
Mobil: 0178 8127114
AG Steinfurt HRB 9402
Steuernummer:
327/5883/7317
VR-Bank Kreis Steinfurt eG
Konto: 58 800 000
BLZ: 403 619 06
IBAN: DE38403619060058800000
BIC: GENODEM1IBB
1. Projektüberblick
Geplant sind die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen der
Leistungsklasse 2 bis 3 MW. Es werden dreiflügelige Anlagen zum Einsatz kommen,
die im Uhrzeigersinn mit einer Drehfrequenz von bis zu 18,5 U/min drehen. Der
Strom wird bevorzugt direkt an die vor Ort ansässigen Firmen geliefert und in das
öffentliche Stromnetz eingespeist sowie wahlweise nach dem Erneuerbaren Energie
Gesetzt (EEG) vergütet oder in die sogenannte Direktvermarktung gegeben.
Die Windkraftanlagen sind für einen Betrieb von mindestens 20 Jahren ausgelegt.
Die Errichtung soll so früh wie möglich erfolgen. Betreiber wird eine noch zu
gründende Gesellschaft. Eine Beteiligungsoption der vor Ort ansässigen Firmen ist
vereinbart.
2. Der Standort
Der Standort für die geplante Windenergieanlage befindet sich im Stadtgebiet der
Stadt Erftstadt in der Gemarkung Liblar, Flur 17, Flurstücke 138, 323, 324, 325
(ehemals 138, 140, 142, 143 und 145) in der Tonstr. 1, 50374 Erftstadt ca. 100 m
über NN. Die Grundstücke bilden ein zusammenhängendes, umzäuntes Firmengrundstück in einem Industriegebiet, das direkt an die „Ville-Deponie“ anschließt.
Das Gelände umfasst ca. 260.000 m² (26 ha). Auf den Grundstücken befinden sich
große, teils asphaltierte Frei- und Lagerflächen, Sortieranlagen, Bürogebäude
sowie mehrere Lagerhallen.
Luftbild
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© melius-energie GmbH
Stand vom 10.11.2015
Quelle: www.bing.de
Das Firmengrundstück ist ca. 1.000 m von der nächsten Wohnbebauung entfernt.
Das gesamte Gelände sowie die gesamte Umgebung sind teils industriell und von
der Müllaufbereitung und Mülldeponierung geprägt. In unmittelbarer Nähe verläuft
im Süden eine 380 kV-Höchstspannungsstromleitung mit hochaufragenden
Strommasten, die zusammen mit dem Industriegebiet Knapsack die landschaftliche
Kulisse dominieren.
Das Bild ist ca. 10 km westlich mit Blick auf das Industriegebiet Knapsack aufgenommen worden.
Die geplanten Windenergieanlagen werden niedriger als die vorhandenen Schornsteine bleiben.
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© melius-energie GmbH
Stand vom 10.11.2015
Das Bild ist ca. 12 km südwestlich mit Blick auf das Industriegebiet Knapsack aufgenommen worden.
Die geplanten Windenergieanlagen werden niedriger als die vorhandenen Schornsteine bleiben.
Quelle: www.tim-online.nrw.de
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© melius-energie GmbH
Stand vom 10.11.2015
Die Windenergieanlagen sind im Gebiet des B-Planes 109 der Stadt Erftstadt
geplant, der am 20.05.1997 Rechtskraft erlangte. Von den Höhenbeschränkungen
wird eine Befreiung beantragt; eine Befreiung von der Höhenbeschränkung ist
seitens der Stadt Erftstadt in Aussicht gestellt worden. Als untergeordnete
Nebenanlagen dienen die Windenergieanlagen direkt der Stromversorgung der
planzulässigen Sortier- und Aufbereitungsanlagen des Industriegebiet VZEK. Eine
Genehmigungsfähigkeit ist ohne Änderung des F-Plan und B-Plan gegeben.
Zusätzlich hat der
Ausschuss für
Stadtentwicklung am
11.09.2014
einstimmig
beschlossen, gem. §
13 Baugesetzbuch
(BauGB) ein
vereinfachtes
Verfahren zur
Änderung des
Bebauungsplans Nr.
109, Erftstadt,
Verwertungszentrum
südlicher Erftkreis
(VZEK),
durchzuführen.
Städtebauliches Ziel
des Verfahrens ist die
Änderung der
bisherigen
Höhenfestsetzung zur
Schaffung der
planungsrechtlichen
Voraussetzungen für
die Errichtung und
den Betrieb von zwei
Windenergieanlagen.
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© melius-energie GmbH
Stand vom 10.11.2015
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als „Bereich für
gewerbliche und industrielle Nutzung (G und GI)“ ausgewiesen:
Im Gebietsentwicklungsplan ist das Gelände als „GIB“ und
„Abfallbehandlungsanlagen“ dargestellt:
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© melius-energie GmbH
Stand vom 10.11.2015
Laut textlicher Darstellung des GEP von Oktober 2013 ist unter D.2.6 Planung für
Windkraftanlagen als Ziel Nummer 2 fünfter Spiegelstrich die Nutzung von
Deponien für Kraftwerksasche (nach Wiedernutzbarmachung und Entlassung aus
der Bergaufsicht) genannt. Laut Information des Rhein-Erft-Kreis liegt das
Plangelände vermutlich auf einer Ablagerung von Braunkohleaschen.
Gelber Pfeil: Plangebiet ausgewiesen als Ablagerungen Braunkohleaschen (vermutlich)
3. Umweltaspekte
Die Windkraftanlage der 2 - 3 MW Klasse wird voraussichtlich 8 bis 10 Mio. kWh
Strom pro Jahr produzieren. Dies entspricht rein rechnerisch dem Stromverbrauch
von 3.000 bis 3.500 Bundesdurchschnittshaushalten mit 3 Personen. Es kann von
einer CO2-Einsparung von ca. 4.500.000 bis 5.500.000 kg pro Jahr ausgegangen
werden.
Aufgrund des weiten Abstands zur nächsten Wohnbebauung ist mit keinen oder
nur äußerst geringen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft zu rechnen. Im
konkreten Antragsverfahren wird dies mit entsprechenden Gutachten
nachgewiesen.
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© melius-energie GmbH
Stand vom 10.11.2015
4. Zusätzliche Angaben
Das Projekt ist als Klimaschutzprojekt geplant. Darüber hinaus haben die vor Ort
ansässigen Firmen eine Beteiligungs- und Vorkaufsrechtoption. Weiterhin besteht
die Option, den Strom direkt an die ansässigen Firmen zu verkaufen.
Auf die sich ändernden Rahmenbedingungen sowohl durch das EEG als auch auf
dem Strommarkt wird flexibel reagiert.
5. Aktueller Stand
Am 29.08.2013 fand ein Gespräch mit der Stadt Erftstadt statt, um das Projekt der
Stadt Erftstadt vorzustellen.
Mit allen vier Fraktionsvorsitzenden wurden generelle Vorgespräche geführt. Das
Projekt erfährt breite Zustimmung sowohl von der Politik als auch von der
Verwaltung in Erftstadt.
Bei der Bez.-Reg. Köln ist das Dezernat 52 – Abfallwirtschaft zuständige
Genehmigungsbehörde, da die sogenannte „Zaunregelung“ gilt.
Ein Ersttermin mit der ULB hat stattgefunden; weitere Abstimmungen haben und
werden erfolgen (so am 11.06.2015).
Am 11.09.2014 erfolgte der Beschluss zur Änderung und Anpassung des
Bebauungsplan Nr. 109 (VZEK) einstimmig.
Erftstadt, den 10.11.2015
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© melius-energie GmbH
Stand vom 10.11.2015