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Bürgerantrag (Anlage 5)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
997 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
21.01.16, 15:02
Aktualisiert
21.01.16, 15:02

Inhalt der Datei

melius-energie GmbH Wilhelm-Busch Str. 62 49479 Ibbenbüren Windprojekt in Erftstadt Projektkurzbeschreibung Errichtung und Betrieb von zwei (2) Windenergieanlage auf einem Industrieareal im Osten der Stadt Erftstadt Ein Projekt der melius-energie GmbH Wilhelm-Busch-Str. 62 49479 Ibbenbüren melius-energie GmbH Wilhelm-Busch Str. 62 D-49479 Ibbenbüren Tel.: 02226 809619 Fax.:05451 84211 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Bernhard Philipp Dipl.-Met. Thomas Klodt Thomas.Klodt@melius-energie.de Mobil: 0178 8127114 AG Steinfurt HRB 9402 Steuernummer: 327/5883/7317 VR-Bank Kreis Steinfurt eG Konto: 58 800 000 BLZ: 403 619 06 IBAN: DE38403619060058800000 BIC: GENODEM1IBB 1. Projektüberblick Geplant sind die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen der Leistungsklasse 2 bis 3 MW. Es werden dreiflügelige Anlagen zum Einsatz kommen, die im Uhrzeigersinn mit einer Drehfrequenz von bis zu 18,5 U/min drehen. Der Strom wird bevorzugt direkt an die vor Ort ansässigen Firmen geliefert und in das öffentliche Stromnetz eingespeist sowie wahlweise nach dem Erneuerbaren Energie Gesetzt (EEG) vergütet oder in die sogenannte Direktvermarktung gegeben. Die Windkraftanlagen sind für einen Betrieb von mindestens 20 Jahren ausgelegt. Die Errichtung soll so früh wie möglich erfolgen. Betreiber wird eine noch zu gründende Gesellschaft. Eine Beteiligungsoption der vor Ort ansässigen Firmen ist vereinbart. 2. Der Standort Der Standort für die geplante Windenergieanlage befindet sich im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt in der Gemarkung Liblar, Flur 17, Flurstücke 138, 323, 324, 325 (ehemals 138, 140, 142, 143 und 145) in der Tonstr. 1, 50374 Erftstadt ca. 100 m über NN. Die Grundstücke bilden ein zusammenhängendes, umzäuntes Firmengrundstück in einem Industriegebiet, das direkt an die „Ville-Deponie“ anschließt. Das Gelände umfasst ca. 260.000 m² (26 ha). Auf den Grundstücken befinden sich große, teils asphaltierte Frei- und Lagerflächen, Sortieranlagen, Bürogebäude sowie mehrere Lagerhallen. Luftbild Seite 2 © melius-energie GmbH Stand vom 10.11.2015 Quelle: www.bing.de Das Firmengrundstück ist ca. 1.000 m von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Das gesamte Gelände sowie die gesamte Umgebung sind teils industriell und von der Müllaufbereitung und Mülldeponierung geprägt. In unmittelbarer Nähe verläuft im Süden eine 380 kV-Höchstspannungsstromleitung mit hochaufragenden Strommasten, die zusammen mit dem Industriegebiet Knapsack die landschaftliche Kulisse dominieren. Das Bild ist ca. 10 km westlich mit Blick auf das Industriegebiet Knapsack aufgenommen worden. Die geplanten Windenergieanlagen werden niedriger als die vorhandenen Schornsteine bleiben. Seite 3 © melius-energie GmbH Stand vom 10.11.2015 Das Bild ist ca. 12 km südwestlich mit Blick auf das Industriegebiet Knapsack aufgenommen worden. Die geplanten Windenergieanlagen werden niedriger als die vorhandenen Schornsteine bleiben. Quelle: www.tim-online.nrw.de Seite 4 © melius-energie GmbH Stand vom 10.11.2015 Die Windenergieanlagen sind im Gebiet des B-Planes 109 der Stadt Erftstadt geplant, der am 20.05.1997 Rechtskraft erlangte. Von den Höhenbeschränkungen wird eine Befreiung beantragt; eine Befreiung von der Höhenbeschränkung ist seitens der Stadt Erftstadt in Aussicht gestellt worden. Als untergeordnete Nebenanlagen dienen die Windenergieanlagen direkt der Stromversorgung der planzulässigen Sortier- und Aufbereitungsanlagen des Industriegebiet VZEK. Eine Genehmigungsfähigkeit ist ohne Änderung des F-Plan und B-Plan gegeben. Zusätzlich hat der Ausschuss für Stadtentwicklung am 11.09.2014 einstimmig beschlossen, gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ein vereinfachtes Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt, Verwertungszentrum südlicher Erftkreis (VZEK), durchzuführen. Städtebauliches Ziel des Verfahrens ist die Änderung der bisherigen Höhenfestsetzung zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen. Seite 5 © melius-energie GmbH Stand vom 10.11.2015 Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (G und GI)“ ausgewiesen: Im Gebietsentwicklungsplan ist das Gelände als „GIB“ und „Abfallbehandlungsanlagen“ dargestellt: Seite 6 © melius-energie GmbH Stand vom 10.11.2015 Laut textlicher Darstellung des GEP von Oktober 2013 ist unter D.2.6 Planung für Windkraftanlagen als Ziel Nummer 2 fünfter Spiegelstrich die Nutzung von Deponien für Kraftwerksasche (nach Wiedernutzbarmachung und Entlassung aus der Bergaufsicht) genannt. Laut Information des Rhein-Erft-Kreis liegt das Plangelände vermutlich auf einer Ablagerung von Braunkohleaschen. Gelber Pfeil: Plangebiet ausgewiesen als Ablagerungen Braunkohleaschen (vermutlich) 3. Umweltaspekte Die Windkraftanlage der 2 - 3 MW Klasse wird voraussichtlich 8 bis 10 Mio. kWh Strom pro Jahr produzieren. Dies entspricht rein rechnerisch dem Stromverbrauch von 3.000 bis 3.500 Bundesdurchschnittshaushalten mit 3 Personen. Es kann von einer CO2-Einsparung von ca. 4.500.000 bis 5.500.000 kg pro Jahr ausgegangen werden. Aufgrund des weiten Abstands zur nächsten Wohnbebauung ist mit keinen oder nur äußerst geringen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft zu rechnen. Im konkreten Antragsverfahren wird dies mit entsprechenden Gutachten nachgewiesen. Seite 7 © melius-energie GmbH Stand vom 10.11.2015 4. Zusätzliche Angaben Das Projekt ist als Klimaschutzprojekt geplant. Darüber hinaus haben die vor Ort ansässigen Firmen eine Beteiligungs- und Vorkaufsrechtoption. Weiterhin besteht die Option, den Strom direkt an die ansässigen Firmen zu verkaufen. Auf die sich ändernden Rahmenbedingungen sowohl durch das EEG als auch auf dem Strommarkt wird flexibel reagiert. 5. Aktueller Stand Am 29.08.2013 fand ein Gespräch mit der Stadt Erftstadt statt, um das Projekt der Stadt Erftstadt vorzustellen. Mit allen vier Fraktionsvorsitzenden wurden generelle Vorgespräche geführt. Das Projekt erfährt breite Zustimmung sowohl von der Politik als auch von der Verwaltung in Erftstadt. Bei der Bez.-Reg. Köln ist das Dezernat 52 – Abfallwirtschaft zuständige Genehmigungsbehörde, da die sogenannte „Zaunregelung“ gilt. Ein Ersttermin mit der ULB hat stattgefunden; weitere Abstimmungen haben und werden erfolgen (so am 11.06.2015). Am 11.09.2014 erfolgte der Beschluss zur Änderung und Anpassung des Bebauungsplan Nr. 109 (VZEK) einstimmig. Erftstadt, den 10.11.2015 Seite 8 © melius-energie GmbH Stand vom 10.11.2015