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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer "Taschengeldbörse" in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
09.03.16, 15:01
Aktualisiert
09.03.16, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 312/2015 2. Ergänzung Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - -51- /- 50- Datum: 20.01.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde am 18.02.+ 09.03.2016 ergänzt. BM gez. Schlender Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin Bemerkungen 16.02.2016 beschließend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 08.03.2016 beschließend Ausschuss für Soziales und Gesundheit 20.04.2016 beschließend Betrifft: Antrag bzgl. Einrichtung einer "Taschengeldbörse" in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 17.500 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die mögliche Projektförderung zum Aufbau einer Taschengeldbörse endete mit Ablauf des Jahres 2015. Die Einführung und Betreibung einer solchen Servicebrücke zwischen Jugend und Alter in der Stadt Erftstadt wird daher aus Haushaltsmitteln zu finanzieren sein. In der am 25.11.2015 im Jugendhilfeausschuss beratenen ersten Ergänzung zum vorliegenden Antrag wurden zwei grundsätzliche Optionen für die Betreibung der Taschengeldbörse aufgezeigt. Die rein internetbasierte Lösung hat den gravierenden Nachteil, dass sie lediglich von Interessierten mit Internetanschluss genutzt werden kann. Nicht technikaffine Senioren bleiben insofern von der Nutzung ausgeschlossen. Hierzu weist das Institut für Soziale Arbeit in Münster, das im Rahmen der ausgelaufenen Projektförderung als Koordinierungsstelle die Kommunen beraten und die Fördermittel verteilt hatte, darauf hin, dass einer personalbegleiteten Lösung der Vorzug gegeben werden sollte. Hierbei können alle älteren Menschen, die als ‚Jobgeber‘ fungieren, in die Börse einbezogen werden. Die Verwaltung präferiert diese zweite Variante. Die etwaigen Kosten stellen sich dabei wie folgt dar: Grundsätzlich ist ein einfacher Internetauftritt, der wesentliche Informationen zur Taschengeldbörse und die Kontaktdaten der projektbegleitenden Person enthält, als ausreichend anzusehen. Die EDV-Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 2.000 € jährlich (die Kosten im Falle eines rein internetbasierten Auftritts belaufen sich dagegen auf ca. 5.000 € wegen der benötigten komplexeren und damit technisch aufwändigeren Variante). Für die arbeitsintensivere Aufbau- und Einführungsphase wird von Seiten des Instituts für Soziale Arbeit der Einsatz einer 0,5-Verwaltungskraft für die Dauer von einem halben Jahr als ausreichend erachtet. Die Kosten hierfür sind mit ca. 12.000 € anzusetzen. Hinzu kommen Sach- und Verbrauchskosten (EDV-Hardware, Büroausstattung, -material etc.) in Höhe von etwa 2.000 €. Demnach ergäben sich Gesamtkosten für ein halbes Jahr (Aufbau- und Einführungsphase) von ca. 16.000 € (inkl. Kosten für die Internetseite). Ab dem siebten Monat würde sich der Personalaufwand merklich reduzieren. Nach der Einführungsphase wird ein wöchentlicher Stundenbedarf von nur noch etwa 5 – 6 Stunden als notwendig angesehen, mithin auch reduzierter Kosten von mtl. etwa 500 €. Im Falle einer Umsetzung dieser Option und unterstelltem Beginn ab dem 01.04.16 errechneten sich für 2016 Gesamtkosten i.H.v. ca. 17.500 €. Entsprechende Mittel müssten im Rahmen der laufenden Haushaltsplanberatungen Berücksichtigung finden. Für das erste halbe Jahr müsste ein/e Mitarbeiter/-in eingestellt werden, da die notwendigen Arbeiten mit den vorhandenen Personalressourcen nicht leistbar sind. Alternativ kommt gfl. die Inanspruchnahme der Dienstleistung eines freien Trägers in Frage. Hierzu wurden fünf Träger (Diakonie, AWO, Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen und Männer sowie Der Paritätische) angeschrieben und um Auskunft des für das Projekt benötigten Zuschussbedarfs gebeten für den Fall der Projektdurchführung für die Stadt Erftstadt. Bisher hat sich nur die Arbeiterwohlfahrt geäußert und mitgeteilt, dass sie gegenwärtig personell nicht über die nötigen Ressourcen verfügt. In Vertretung (Lüngen) -2-