Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
10.03.16, 15:03
Aktualisiert
10.03.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 642/2015 2. Ergänzung
Az.: 61. 21-20 / 15D
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 03.03.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
16.03.2016
Bemerkungen
zur Kenntnis
Bebauungsplan Nr. 15D, E.-Liblar, ehem. Musikschule
Gegenüberstellung der Planvarianten
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der in den Planzeichnungen im Anhang dargestellte Vergleich der Planvariante 1 (dreigeschossiger Ergänzungsneubau mit Staffelgeschoss und Flachdach) mit der Planvariante 2 (zweigeschossiger Ergänzungsneubau mit Satteldach) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschloss in seiner Sitzung am 1.
März 2016, die Entscheidung für eine der Planvarianten (siehe Vorlagen 642/2015 und 642/2015,
1. Ergänzung) dem Rat zu überlassen. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, eine zeichnerische Gegenüberstellung der beiden Varianten zur entscheidenden Ratssitzung vorzulegen. Der
Architekt hat nunmehr eine geänderte Planung (Variante 2) mit zwei Vollgeschossen und Satteldach erstellt (siehe Anlagen). Durch die Verringerung der Geschosszahl von drei auf zwei und die
verminderte Ausnutzbarkeit der Dachzone resultiert eine Verringerung der Anzahl der Wohnungen
von 25 auf 21 sowie ein Verringerung der Geschossfläche um 360m² von 2137 m² auf 1777 m².
Bei einer Planänderung gemäß Variante 2 ist gem. § 4a (3) Baugesetzbuch eine erneute Beteiligung bzw. Offenlage erforderlich.
Anlagen:
Ansichten Variante 1
Ansichten Variante 2
In Vertretung
(Hallstein)
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