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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15D, E.-Liblar, ehem. Musikschule Gegenüberstellung der Planvarianten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
10.03.16, 15:03
Aktualisiert
10.03.16, 15:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15D, E.-Liblar, ehem. Musikschule
Gegenüberstellung der Planvarianten) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15D, E.-Liblar, ehem. Musikschule
Gegenüberstellung der Planvarianten)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 642/2015 2. Ergänzung Az.: 61. 21-20 / 15D Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 03.03.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 16.03.2016 Bemerkungen zur Kenntnis Bebauungsplan Nr. 15D, E.-Liblar, ehem. Musikschule Gegenüberstellung der Planvarianten Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der in den Planzeichnungen im Anhang dargestellte Vergleich der Planvariante 1 (dreigeschossiger Ergänzungsneubau mit Staffelgeschoss und Flachdach) mit der Planvariante 2 (zweigeschossiger Ergänzungsneubau mit Satteldach) wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschloss in seiner Sitzung am 1. März 2016, die Entscheidung für eine der Planvarianten (siehe Vorlagen 642/2015 und 642/2015, 1. Ergänzung) dem Rat zu überlassen. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, eine zeichnerische Gegenüberstellung der beiden Varianten zur entscheidenden Ratssitzung vorzulegen. Der Architekt hat nunmehr eine geänderte Planung (Variante 2) mit zwei Vollgeschossen und Satteldach erstellt (siehe Anlagen). Durch die Verringerung der Geschosszahl von drei auf zwei und die verminderte Ausnutzbarkeit der Dachzone resultiert eine Verringerung der Anzahl der Wohnungen von 25 auf 21 sowie ein Verringerung der Geschossfläche um 360m² von 2137 m² auf 1777 m². Bei einer Planänderung gemäß Variante 2 ist gem. § 4a (3) Baugesetzbuch eine erneute Beteiligung bzw. Offenlage erforderlich. Anlagen:  Ansichten Variante 1  Ansichten Variante 2 In Vertretung (Hallstein) -2-