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Beschlussvorlage (Personalbedarf zur Umsetzung des Matserplans Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
127 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
18.03.16, 15:06
Aktualisiert
18.03.16, 15:06
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 144/2016 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 17.02.2016 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: BM Termin Bemerkungen 01.03.2016 vorberatend 08.03.2016 beschließend Personalbedarf zur Umsetzung des Masterplans Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung zum zusätzlichen Personalbedarf zur Umsetzung des Masterplan Liblar wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird für die nächste Sitzung des HFP einen Vorschlag für die Erweiterung des Stellenplans vorlegen. Begründung: Im Umwelt- und Planungsamt sind derzeit 10,4 Stellen vorhanden. Hiervon entfallen 1 Stelle auf die Amtsleitung, 3,5 Stellen auf den Bereich Umwelt, 0,78 Stellen auf die Administration und 1 Stelle auf die technische Unterstützung des Amtes einschließlich der CAD- Administration. Im Planungsbereich sind derzeit 4,1 Stellen vorhanden. Von diesen werden derzeit folgende Aufgaben wahrgenommen:             Erstellen und Begleiten von gleichzeitig rund 30 Bauleitplanverfahren pro Jahr, Erarbeiten von Stadtentwicklungskonzepten zu sektoralen Planungen wie Windenergie, Wohnbauflächen, Gewerbeflächen und Verkehr, Erarbeiten von informellen Planungen für Stadtteile oder Quartiere, Unterstützung von anderen Fachämtern (z.B. Standortsuchen, Stellungnahmen, Städtebaulichen Begründung zu Förderanträgen), Stellungnahmen zu übergeordneten Planungen, z.B. LEP, Regionalplan, Begleitung von beauftragen Planungsbüros, Beratung von Investoren und von Bürgerinnen und Bürgern zu Planungen, Erstellen von Vorlagen für die politischen Gremien, Begleitung LEADER, Begleitung REGIONALE Begleitung Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR), Erstellen von Integrierten Handlungskonzepten (Masterplan Liblar). Die Arbeitsbelastung ist heute bereits hoch. Mit der Umsetzung des Masterplans Liblar sind zusätzliche Aufgaben für den Planungsbereich verbunden. Hierzu gehören insbesondere:             Begleitung des Sanierungsverfahrens und Kontrolle der Programmdurchführung, Regelmäßige Abstimmung mit dem Fördergeber, Abstimmung von Förderprioritäten, Jährliche Fortschreibung des Masterplans, Bewirtschaftung der Fördermittel, Bearbeitung von Anträgen nach §§ 144 und 145 BauGB, Ausstellen von Bescheinigungen nach dem Einkommenssteuergesetz, Ausschreibung, Vorbereitung und Begleitung von städtebaulichen Wettbewerben, Werkstätten und Foren, Ausschreibung und Begleitung Gestaltungsleitfaden und Lichtkonzept, Ausschreibung und Begleitung Öffentlichkeitsarbeit, Erstellen von Rahmenplanungen und Machbarkeitsstudien im Zusammenhang mit der Städtebauförderung, Ausschreibung, Vergabe und Begleitung City Management. Bei dieser Auflistung ist bereits berücksichtigt, dass die Stadt zur Umsetzung des Masterplans von einem oder mehreren „Sanierungsbeauftragten“ unterstützt wird, deren Leistungen gefördert werden. Die Beauftragung, Kontrolle und Begleitung der Maßnahmen sowie der Erlass von Verwaltungsakten sind jedoch nicht übertragbar. -2- Darüber hinaus bestehen oder sind angekündigt auf Bundes- Landes- und EU – Ebene zahlreiche Förderprogramme, die sich sowohl an Kommunen als auch an Privatpersonen oder Betriebe richten. Diese sinnvoll aufeinander abzustimmen, um eine optimale Förderung zu erreichen, erfordert zusätzliche Arbeitszeit. Da die Akquisition und Beantragung von planungsrelevanten Förderprogrammen verstärkt zu den Aufgaben des Umwelt- und Planungsamtes gehören wird, muss auch dies bei der Ermittlung des Personalbedarfs berücksichtigt werden. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei einem ausreichenden Fortschritt des Masterplans Liblar auch für Lechenich ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) erarbeitet und Städtebaufördermittel beantragt werden sollen. Auch die Erstellung von sektoralen IHKs auf gesamtstädtischer Ebene wird in Zukunft zunehmend Grundlage für die Förderung von Maßnahmen sein. Damit ist auch eine langfristige Notwendigkeit der Stellen gegeben. Insgesamt werden zwei zusätzliche Stellen im Umwelt- und Planungsamt benötigt, wobei  1 Stelle überwiegend koordinierende Aufgaben wahrnehmen soll (Inhaltliche Begleitung und Kontrolle der Programmdurchführung; Inhaltliche Begleitung der Planungen) und  1 Stelle überwiegend administrative Aufgaben übernimmt (Bewirtschaftung der Fördermittel und haushalterische Abwicklung, Bearbeitung von Anträgen nach §§ 144 und 145 BauGB sowie Bescheinigungen nach dem Einkommenssteuergesetz). Entsprechend des Fortgangs des Sanierungsverfahrens wird die personelle Unterstützung zu unterschiedlichen Zeitpunkten erforderlich: Die koordinierenden Tätigkeiten sind bereits mit der Bewilligung der Städtebauförderung erforderlich. Die administrativen Aufgaben werden voraussichtlich mit der Menge der Maßnahmen wachsen, so dass die Anfangsphase voraussichtlich überbrückt werden kann. Die Stellen sind im Stellenplan (V123/2016) noch nicht enthalten, die Mittel noch nicht veranschlagt, so dass hier eine Erweiterung erforderlich ist. (Erner) -3-