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Beschlussvorlage (Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken in Erftstadt; Festlegung der Vergabekriterien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
23.03.16, 15:01
Beschlussvorlage (Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken in Erftstadt;
Festlegung der Vergabekriterien) Beschlussvorlage (Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken in Erftstadt;
Festlegung der Vergabekriterien)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 310/2015 Az.: 8221 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 08.07.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 09.09.2015 beschließend Betriebsausschuss Immobilien 03.03.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken in Erftstadt; Festlegung der Vergabekriterien Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Vergabe der Wohnbaugrundstücke erfolgt ab sofort auf der Grundlage der beigefügten Punkteliste. Begründung: Bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken in verschiedenen Baugebieten in Erftstadt wurde in der Vergangenheit eine sogenannte Punkteliste entwickelt, nach deren Auswertung die Grundstücke erfolgreich an Interessenten vergeben wurden. Für das neue Baugebiet in Lechenich, Vilskaul, liegen mittlerweile bereits rd. 140 Bewerbungen und für das Baugebiet in Bliesheim, Lange Heide, 50 Bewerbungen für ein Baugrundstück vor. Derzeit ist das Verfahren so, dass sich der, der die meisten Punkte aufgrund der bisher festgelegten Kriterien im Bewerbungsbogen hat, zuerst ein Grundstück aussuchen darf. Die weiteren Grundstücke werden dann entsprechend der vorliegenden Reihenfolge und Punkteanzahl vergeben. Ich gehe davon aus, dass sich die Anzahl der Bewerbungen für Grundstücke in beiden Baugebieten auch noch erhöhen wird, wenn damit öffentlich (insbesondere auf der städtischen Homepage) geworben wird. Die grundsätzliche Vergabe nach Punkten hat sich in den letzten 20 Jahren bestens bewährt. Allerdings bedarf der bisherige Kriterienkatalog insbesondere in Bezug auf die familiären und ökologischen Bewertungskriterien im Bewerbungsbogen einer Überarbeitung und Aktualisierung auf heutige Gegebenheiten. Die im Bewerbungsbogen aufgeführten Einzelpunkte für umweltgerechtes Bauen und die Nutzung erneuerbarer Energien sind mittlerweile Standard geworden. Die KfWBestimmungen sind in der jüngsten Vergangenheit an den Stand der heutigen Technik angepasst worden, so dass ich diesbezüglich eine Abstufung in den KfW-Effizienzhäusern für angeraten halte. Ich möchte die Grundstücke auch und insbesondere kinderreichen Familien zur Verfügung stellen und schlage vor, die Punkteliste hinsichtlich der Kinderanzahl nochmals zu verändern und eine weitere Abstufung vorzunehmen. Ebenso habe ich Paare und alleinerziehende Personen gleichgestellt. Meine Vorschläge habe ich im modifizierten Punktekatalog sowie dem dazugehörigen Bewerbungsbogen (als Anlage beigefügt) dokumentiert. Zur besseren Orientierung habe ich eine zusammenfassende und vergleichende Übersicht und Gegenüberstellung der neuen mit der alten Punkteliste ebenfalls als Anlage beigefügt. Ich habe kürzlich alle bisherigen Interessenten für die zukünftigen Baugebiete in Lechenich und Bliesheim angeschrieben und ihnen den derzeitigen Sachstand bezüglich der beiden Neubaugebiete mitgeteilt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden dann zwischen Anfang 2016 und Frühjahr 2016 von mir erneut angeschrieben und erhalten die neuste Ausfertigung des Bewerbungsbogens, der mit den aktuellen Daten ausgefüllt werden muss. (Hallstein) -2-