Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
15.03.16, 15:01
Aktualisiert
23.03.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 163/2016
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 / 65 Datum: 01.03.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Mittelstedt
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Rat
Termin
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Darstellung aller noch nicht umgesetzten beschlossenen Maßnahmen
aus den Wirtschaftsplänen des Betriebsausschusses Immobilien und des Betriebsausschusses Straßen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Arbeitsbelastung in den Eigenbetrieben Immobilienwirtschaft und Straßen ist seit mehreren
Jahren konstant außergewöhnlich hoch. Die Wirtschaftspläne für das Jahr 2015 wurden vom Rat
der Stadt erst im März 2015 beschlossen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen durfte erst nach der
Genehmigung des Kernhaushaltes durch die Kommunalaufsicht im Sommer 2015 begonnen werden. Aus dem Umstand, dass Maßnahmen noch nicht umgesetzt wurden, kann daher nicht geschlossen werden, dass diese Maßnahmen nicht dringlich und nicht kurzfristig erforderlich waren.
Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft habe ich Listen über den Stand der
Umsetzung von in den Vorjahren beschlossenen Maßnahmen beigefügt. Unter Berücksichtigung
der angespannten Haushaltslage wurden in den vergangenen Jahren ohnehin nur Maßnahmen in
den Wirtschaftsplan eingestellt, die dringend erforderlich sind. Es handelt sich dabei überwiegend
um unabweisbar notwendige Reparaturen. Zusätzlich wurden Neubaumaßnahmen finanziert, für
die ein dringender Bedarf besteht.
Sämtliche Maßnahmen, die bisher noch nicht umgesetzt werden konnten, sollen jetzt kurzfristig in
Angriff genommen werden. Im Bereich des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft haben am
01.03.2016 eine neue Kollegin und ein neuer Kollege ihren Dienst angetreten. Es sind damit die
personellen Kapazitäten vorhanden, die noch offenen Maßnahmen abzuarbeiten.
Die Intention des Antrages ist auch im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen bereits
aufgegriffen und umgesetzt (vgl. hierzu u.a. V 459/2015, Seiten 13 bis 16 und V 459/2015, 1. Ergänzung, Seiten 5 und 6). Aus den Investitions-/Projektlisten der Anlagen 5.1 bis 5.6 ist der jeweilige Stand der Umsetzung in den Einzelprojekten erkennbar.
Selbstverständlich werden endgültig entfallende Maßnahmen, soweit sie in früheren Wirtschaftsjahren bereits kreditfinanziert waren, bei der Neu-Kreditaufnahme berücksichtigt bzw. in Abzug
gebracht.
Die Umsetzung der im Wirtschaftsplan 2016 vorgesehenen und geplanten Maßnahmen wird maßgeblich davon abhängen, ob und inwieweit eine Personalentlastung insbesondere in der Abteilung
Straßenneubau des Eigenbetriebes Straßen herbeigeführt werden kann. Auf die gerade in diesem
Aufgabenbereich inzwischen lang anhaltende Stellenvakanz und die schwierigen Begleitumstände
zur Wiederbesetzung der seit Jahren unbesetzten Stelle hat der Eigenbetrieb Straßen bereits
mehrfach hingewiesen.
In Vertretung
(Hallstein)
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