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Antrag (Antrag bzgl. Darstellung aller noch nicht umgesetzten beschlossenen Maßnahmen aus den Wirtschaftsplänen des Betriebsausschusses Immobilien und des Betriebsausschusses Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
15.03.16, 15:01
Aktualisiert
23.03.16, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. Darstellung aller noch nicht umgesetzten beschlossenen Maßnahmen aus den Wirtschaftsplänen des Betriebsausschusses Immobilien und des Betriebsausschusses Straßen) Antrag (Antrag bzgl. Darstellung aller noch nicht umgesetzten beschlossenen Maßnahmen aus den Wirtschaftsplänen des Betriebsausschusses Immobilien und des Betriebsausschusses Straßen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 163/2016 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 / 65 Datum: 01.03.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Mittelstedt Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Termin 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Darstellung aller noch nicht umgesetzten beschlossenen Maßnahmen aus den Wirtschaftsplänen des Betriebsausschusses Immobilien und des Betriebsausschusses Straßen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Arbeitsbelastung in den Eigenbetrieben Immobilienwirtschaft und Straßen ist seit mehreren Jahren konstant außergewöhnlich hoch. Die Wirtschaftspläne für das Jahr 2015 wurden vom Rat der Stadt erst im März 2015 beschlossen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen durfte erst nach der Genehmigung des Kernhaushaltes durch die Kommunalaufsicht im Sommer 2015 begonnen werden. Aus dem Umstand, dass Maßnahmen noch nicht umgesetzt wurden, kann daher nicht geschlossen werden, dass diese Maßnahmen nicht dringlich und nicht kurzfristig erforderlich waren. Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft habe ich Listen über den Stand der Umsetzung von in den Vorjahren beschlossenen Maßnahmen beigefügt. Unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage wurden in den vergangenen Jahren ohnehin nur Maßnahmen in den Wirtschaftsplan eingestellt, die dringend erforderlich sind. Es handelt sich dabei überwiegend um unabweisbar notwendige Reparaturen. Zusätzlich wurden Neubaumaßnahmen finanziert, für die ein dringender Bedarf besteht. Sämtliche Maßnahmen, die bisher noch nicht umgesetzt werden konnten, sollen jetzt kurzfristig in Angriff genommen werden. Im Bereich des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft haben am 01.03.2016 eine neue Kollegin und ein neuer Kollege ihren Dienst angetreten. Es sind damit die personellen Kapazitäten vorhanden, die noch offenen Maßnahmen abzuarbeiten. Die Intention des Antrages ist auch im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen bereits aufgegriffen und umgesetzt (vgl. hierzu u.a. V 459/2015, Seiten 13 bis 16 und V 459/2015, 1. Ergänzung, Seiten 5 und 6). Aus den Investitions-/Projektlisten der Anlagen 5.1 bis 5.6 ist der jeweilige Stand der Umsetzung in den Einzelprojekten erkennbar. Selbstverständlich werden endgültig entfallende Maßnahmen, soweit sie in früheren Wirtschaftsjahren bereits kreditfinanziert waren, bei der Neu-Kreditaufnahme berücksichtigt bzw. in Abzug gebracht. Die Umsetzung der im Wirtschaftsplan 2016 vorgesehenen und geplanten Maßnahmen wird maßgeblich davon abhängen, ob und inwieweit eine Personalentlastung insbesondere in der Abteilung Straßenneubau des Eigenbetriebes Straßen herbeigeführt werden kann. Auf die gerade in diesem Aufgabenbereich inzwischen lang anhaltende Stellenvakanz und die schwierigen Begleitumstände zur Wiederbesetzung der seit Jahren unbesetzten Stelle hat der Eigenbetrieb Straßen bereits mehrfach hingewiesen. In Vertretung (Hallstein) -2-