Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
23.03.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 459/2015 2. Ergänzung
Az.: 65.0
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 24.02.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Termin
Bemerkungen
08.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt
Erftstadt (Einarbeitung politischer Maßgaben aus dem Betriebsausschuss Straßen
vom 23.02.2016)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
vgl.
V
459/2015,
1.
Ergänzung
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Den Wirtschaftsplänen 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für die Betriebszweige
„Straßen“, „Gartenbau“, „Friedhöfe“, „Städtische Dienste und Reinigungsdienst“, „Straßenreinigung“ (bestehend aus den Teilbereichen „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“) sowie „Steuerliche Sonderfälle/DSD“ in der Fassung der Vorlage V 459/2015, 1. Ergänzung, wird mit folgenden
Maßgaben zugestimmt:
1. Einrichtung eines Sperrvermerkes zum Planansatz „Ausbau eines Geh- u. Radweges in der
Rotbachstraße“ im Betriebszweig Straßen (vgl. V 459/2015, 1. Ergänzung, Anlage 5.1.1, Seite 3/5
und V 96/2015)
Die im Planansatz vorgesehenen Mittel sollen mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet werden,
wonach eine Freigabe der Mittel erst nach Klärung der Förderungsmöglichkeit erfolgen soll.
2. Streichung folgender Planansätze:
-
Planansatz i.H.v. 15.000,- €, „Ausbau Skateranlage - Alte Erper Straße“ im Betriebszweig
Gartenbau (vgl. V 459/2015, 1. Ergänzung, Anlage 5.2.1, Seite 1/3 und B 584/2015)
-
Planansatz i.H.v. 5.000,- €, „Sportplatz Erp, Voruntersuchung Umbau Tennenplatz in
Kunstrasen“ im Betriebszweig Gartenbau (vgl. V 459/2015, 1. Ergänzung, Anlage 5.2.1,
Seite 2/3)
3. Neuaufnahme folgenden Planansatzes:
-
Planansatz i.H.v. 9.000,- € „Einfriedung Kriegerdenkmal Herrig“ im Betriebszweig Gartenbau (vgl. A 111/2016)
Die vor ausgewiesenen Änderungsmaßgaben haben nur marginale bzw. nicht, bis kaum relevante
Auswirkungen auf die Vorlagen V 459/2015, 1.Ergänzung (Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen) und V 460/2015, 1. Ergänzung (Kreditaufnahmen 2016 des Eigenbetriebes Straßen).
Hieraus
resultierende,
kreditrelevante
Auswirkungen
auf
das
gemäß
Vorlage V 460/2015,1. Ergänzung, vorgesehene Kreditvolumen 2016 werden durch den
Eigenbetrieb Straßen berücksichtigt. Weitere Darstellungs- und Beschlussnotwendigkeiten sind
aus Sicht des Eigenbetriebes Straßen entbehrlich.
Begründung:
Im Zuge der Beratung über die jeweils in den Vorlagen V 459/2015,1. Ergänzung, und V 460/2015,
1. Ergänzung, ausgewiesenen Fortschreibungen hat der Betriebsausschuss Straßen in seiner Sitzung am 23.02.2016 beschlossen, dem Rat der Stadt Erftstadt nach den Maßgaben der in dieser
Vorlage ausgewiesenen Änderungen eine Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß Version 2 (V 459/2015, 1. Ergänzung) zu empfehlen.
In Vertretung
(Hallstein)
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