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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt (Version II))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
314 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
11.02.16, 16:29
Aktualisiert
23.03.16, 18:41
Beschlussvorlage (Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt    Erftstadt (Version II)) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt    Erftstadt (Version II)) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt    Erftstadt (Version II)) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt    Erftstadt (Version II)) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt    Erftstadt (Version II)) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt    Erftstadt (Version II))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 459/2015 1. Ergänzung Az.: 65.0 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.01.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 23.02.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 08.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt (Version II) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Die Vorlage berührt die internen Ja Nein Leistungsbeziehungen des Kernhaushaltes gegenüber dem EB Straßen Die relevanten Planansätze im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen sind daher grundsätzlich mit den korrespondierenden Planansätzen des Kernhaushaltes abgestimmt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für die Betriebszweige „Straßen“, „Gartenbau“, „Friedhöfe“, „Städtische Dienste und Reinigungsdienst“, „Straßenreinigung“ (bestehend aus den Teilbereichen „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“) sowie „Steuerliche Sonderfälle/DSD“ in den inzwischen fortgeschriebenen Fassungen wird zugestimmt. Der Wirtschaftsplan „BZ Straßen - 03100“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan 7.164.000,00 € 7.584.000,00 € -420.000,00 € 6.551.000,00 € -384.600,00 € 5.536.800,00 € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.390.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 3.500.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 6.729.000,00 € Der Wirtschaftsplan „BZ Gartenbau - 03200“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan 819.000,00 € 2.049.000,00 € -1.230.000,00 € 2.076.500,00 € 365.000,00 € -2.190.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 370.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 750.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan „ BZ Friedhöfe - 03300“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan 942.000,00 € 1.302.000,00 € -360.000,00 € 803.000,00 € 336.700,00 € -2.107.350,00 € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 335.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 750.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam) -2- 0,00 € wird gewährt (VE) in Höhe von Der Wirtschaftsplan „BZ Städtische Dienste / Reinigungsdienst 03400“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.313.000,00 € 1.398.000,00 € -85.000,00 € 336.000,00 € 52.000,00 € -271.951,00 € 85.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 0,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan „BZ Straßenreinigung - 03500“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 455.000,00 € 510.000,00 € -55.000,00 € 118.000,00 € 13.700,00 € 241.200,00 € 40.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 0,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan „BZ steuerliche Sonderfälle / DSD - 03600“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Gewinn gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf -3- 48.000,00 € 48.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 144.100,00 € 0,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 0,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan „Eigenbetrieb Straßen - Gesamt“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 10.741.000,00 € 12.891.000,00 € -2.150.000,00 € 9.884.500,00 € 382.799,00 € 1.304.799,00 € 4.220.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 5.000.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 6.729.000,00 € Begründung: Rahmenbedingungen des Wirtschaftsplans 2016 und der mittelfristigen Planung der Jahre 2017 bis 2021 Gesetzliche Grundlagen Gemäß den §§ 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) sind die Wirtschaftspläne nach Vorberatung in den Fachausschüssen vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen. Planungsgrundlagen Der hiermit vorgelegte, fortgeschriebene Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt (Version II) basiert inhaltlich auf der Ursprungsvorlage V 459/2015 (Version I). Insofern wird in dieser Fortschreibung lediglich auf die im Nachtrag erlangten Kenntnisse und die dem entsprechend eingearbeiteten Änderungen eingegangen. Auf unnötige Wiederholungen von Textpassagen aus der Ursprungsvorlage, deren Aussagekraft von der Fortschreibung unberührt bleiben, wird daher verzichtet. Folgende Fortschreibungen haben sich im Zeitraum September 2015 bis Ende Januar 2016 im Vergleich zur Ursprungsvorlage ergeben: - Erweiterungen der Projektlisten betreffend investive Ausgaben in den Betriebszweigen -4- „Straßen“ und „Gartenbau“, unter anderem -- aus der Einarbeitung von Nachträgen nach letztem Planungsstand, welche in der Ursprungsvorlage (Version I) lediglich als Nachtrag in Anlage 9 nachrichtlich ausgewiesen waren, -- aus neu zugegangenen Erkenntnissen und weiteren Nachträgen nach der Drucklegung der Version I (Skateranlage, Geh- und Radweg Rotbachstraße, Parkplatz Fritz-Erler-Str.) sowie -- der vollständigen Einarbeitung der Fortschreibung des „Masterplans Liblar“ , Stand 12/2015, für den Zeitraum 2016 bis 2021 (= Planungshorizont). - Erweiterungen der Projektlisten betreffend korrespondierender Einnahmen (Zuschüsse bzw. Sonderposten) in den Betriebszweigen „Straßen“ und „Gartenbau“, resultierend aus der Fortschreibung des Masterplans. - Aus der Fortschreibung der Projektlisten wird sich die Netto-Neukreditaufnahme des Eigenbetriebes Straßen für 2016 in der Wirtschaftsplanversion II auf 4.220.000 Euro erhöhen. Aufgrund der aktuellen Liquiditätssituation ist eine entsprechende Beantragung der Kreditaufnahme (ursprünglich geplant für Mitte 2016) erst im vierten Quartal 2016 vorgesehen. Daraus resultierend wird sich das Finanzergebnis in der aktuellen Planung 2016 trotz gestiegener Netto-Neukreditaufnahme nicht bzw. nur unwesentlich verändern. - Die Personalkostenhochrechnung des Kernhaushalts ist dem Eigenbetrieb Straßen erst kurz nach der Berichtslegung der Wirtschaftsplanversion I zugegangen. Aus einem Vergleich der bisherigen Schätzansätze des Eigenbetriebes mit den im Nachtrag erhaltenen Zahlen ergibt sich, dass eine Änderung der maßgeblichen Planansätze aus Sicht des Eigenbetriebes Straßen entbehrlich ist. - In der Wirtschaftsplanversion I waren erwartete Einsparungen aus der Neuausschreibung bzw. Neuvergabe der Grünflächenpflege in den Bereichen Straßen, Gartenbau und Friedhöfe bereits angemessen durch Schätzungen berücksichtigt. Nach zwischenzeitlichen Überprüfungen aller relevanten Planungsansätze (u. a. mit den vorläufigen Werten aus 2015) konnte der erwartete Verlust 2016 lt. Gewinn- und Verlustrechnung im Eigenbetrieb Straßen um TEUR 50 reduziert werden, trotz zusätzlicher Anforderungen im Unterhaltungsbereich. - In der mittelfristigen Planung kann die vorstehend aufgezeigte Ergebnisverbesserung des Jahres 2016 für den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Planung bis 2021 jährlich fortgeschrieben werden. Zusätzlich ggf. mögliche Ergebnisverbesserungen in Folgejahren durch Fortschreibung der Ansätze 2016 werden durch die vollumfängliche Einarbeitung des „Masterplans Liblar“ jedoch kompensiert. - Die geplante Eigenkapital-Entwicklung des Eigenbetriebes wird sich in den Jahren 2016 und 2017 um jeweils TEUR 50 verbessern. Da sich korrespondierend hierzu die Verlustausgleiche des Kernhaushaltes der Stadt Erftstadt im gleichen Umfang reduzieren werden, kann (nach wie vor) Ende 2017 mit einem Eigenkapital i. H. v. ca. TEUR 1.500 gerechnet werden. Eine längere Kapitalreichweite (rechnerische Darstellung gemäß Anlage 3.2.2. bis Ende 2020) ist auch in der Wirtschaftsplanversion II nicht darstellbar. Der Eigenbetrieb Straßen weist darauf hin, dass sich aus den Investitionsplänen (Projektlisten gemäß den Anlagen 5.1 bis 5.6 zum Wirtschaftsplan) eine Differenzierung nach Aufgabentypen ergibt. Hierin wird in einer gesonderten Spalte zwischen Pflichtaufgaben (Aufgabentyp A), freiwilligen, aber gebotenen Leistungen (Aufgabentyp B) und freiwilligen Leistungen -5- (Aufgabentyp C) unterschieden. Auch hat die Betriebsleitung hierin in einer weiteren gesonderten Spalte Priorisierungen derart vorgenommen, als Vorschläge zur zeitlichen Ausführung der Projekte gemacht werden. Konkret wird hier zwischen Priorisierung 1 (sofortige Ausführung vorgeschlagen), Priorisierung 2 (Investi tion/Projekt bedingt aufschiebbar) und Priorisierung 3 (Verschiebung möglich) unterschieden. Aus der Anlage 5.0 zum Wirtschaftsplan (Schematische Darstellung von möglichen Projektverläufen) in Verbindung mit den Investitions-/Projektlisten der Anlagen 5.1 bis 5.6 wird schließlich auch der jeweilige Stand der Umsetzung in den Einzelprojekten erkennbar. Zu den vom Eigenbetrieb Straßen vorgenommenen Wertungen und Priorisierungen, wie auch zur Erkennbarkeit der einzelnen Projektstände, sind bereits weitere, ergänzende Erläuterungen in der Ursprungsvorlage V 459/2015 auf den Seiten 13-16 enthalten. In Vertretung (Hallstein) -6-