Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
314 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
11.02.16, 16:29
Aktualisiert
23.03.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 459/2015 1. Ergänzung
Az.: 65.0
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.01.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
23.02.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
08.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt
Erftstadt (Version II)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Die Vorlage berührt die internen
Ja
Nein
Leistungsbeziehungen des Kernhaushaltes gegenüber dem EB Straßen Die relevanten Planansätze im
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Straßen sind daher grundsätzlich mit
den korrespondierenden Planansätzen des Kernhaushaltes abgestimmt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für
die Betriebszweige „Straßen“, „Gartenbau“, „Friedhöfe“, „Städtische Dienste und Reinigungsdienst“, „Straßenreinigung“ (bestehend aus den Teilbereichen „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“) sowie „Steuerliche
Sonderfälle/DSD“ in den inzwischen fortgeschriebenen Fassungen wird zugestimmt.
Der Wirtschaftsplan „BZ Straßen - 03100“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
7.164.000,00 €
7.584.000,00 €
-420.000,00 €
6.551.000,00 €
-384.600,00 €
5.536.800,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
3.390.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
3.500.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
6.729.000,00 €
Der Wirtschaftsplan „BZ Gartenbau - 03200“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
819.000,00 €
2.049.000,00 €
-1.230.000,00 €
2.076.500,00 €
365.000,00 €
-2.190.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
370.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
750.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan „ BZ Friedhöfe - 03300“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
942.000,00 €
1.302.000,00 €
-360.000,00 €
803.000,00 €
336.700,00 €
-2.107.350,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
335.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
750.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam)
-2-
0,00 €
wird gewährt (VE) in Höhe von
Der Wirtschaftsplan „BZ Städtische Dienste / Reinigungsdienst
03400“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
1.313.000,00 €
1.398.000,00 €
-85.000,00 €
336.000,00 €
52.000,00 €
-271.951,00 €
85.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
0,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan „BZ Straßenreinigung - 03500“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
455.000,00 €
510.000,00 €
-55.000,00 €
118.000,00 €
13.700,00 €
241.200,00 €
40.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
0,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan „BZ steuerliche Sonderfälle / DSD - 03600“
wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Gewinn gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
-3-
48.000,00 €
48.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
144.100,00 €
0,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
0,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan „Eigenbetrieb Straßen - Gesamt“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
10.741.000,00 €
12.891.000,00 €
-2.150.000,00 €
9.884.500,00 €
382.799,00 €
1.304.799,00 €
4.220.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
5.000.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
6.729.000,00 €
Begründung:
Rahmenbedingungen des Wirtschaftsplans 2016 und der mittelfristigen
Planung der Jahre 2017 bis 2021
Gesetzliche Grundlagen
Gemäß den §§ 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) sind die
Wirtschaftspläne nach Vorberatung in den Fachausschüssen vom Rat der Stadt Erftstadt
festzustellen.
Planungsgrundlagen
Der hiermit vorgelegte, fortgeschriebene Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen der
Stadt Erftstadt (Version II) basiert inhaltlich auf der Ursprungsvorlage V 459/2015 (Version I). Insofern wird in dieser Fortschreibung lediglich auf die im Nachtrag erlangten Kenntnisse und die dem
entsprechend eingearbeiteten Änderungen eingegangen. Auf unnötige Wiederholungen von Textpassagen aus der Ursprungsvorlage, deren Aussagekraft von der Fortschreibung unberührt
bleiben, wird daher verzichtet.
Folgende Fortschreibungen haben sich im Zeitraum September 2015 bis Ende Januar 2016 im
Vergleich zur Ursprungsvorlage ergeben:
- Erweiterungen der Projektlisten betreffend investive Ausgaben in den Betriebszweigen
-4-
„Straßen“ und „Gartenbau“, unter anderem
-- aus der Einarbeitung von Nachträgen nach letztem Planungsstand, welche in der Ursprungsvorlage (Version I) lediglich als Nachtrag in Anlage 9 nachrichtlich ausgewiesen waren,
-- aus neu zugegangenen Erkenntnissen und weiteren Nachträgen nach der Drucklegung der
Version I (Skateranlage, Geh- und Radweg Rotbachstraße, Parkplatz Fritz-Erler-Str.)
sowie
-- der vollständigen Einarbeitung der Fortschreibung des „Masterplans Liblar“ , Stand 12/2015,
für den Zeitraum 2016 bis 2021 (= Planungshorizont).
- Erweiterungen der Projektlisten betreffend korrespondierender Einnahmen (Zuschüsse bzw.
Sonderposten) in den Betriebszweigen „Straßen“ und „Gartenbau“, resultierend aus der
Fortschreibung des Masterplans.
- Aus der Fortschreibung der Projektlisten wird sich die Netto-Neukreditaufnahme des
Eigenbetriebes Straßen für 2016 in der Wirtschaftsplanversion II auf 4.220.000 Euro erhöhen.
Aufgrund der aktuellen Liquiditätssituation ist eine entsprechende Beantragung der
Kreditaufnahme (ursprünglich geplant für Mitte 2016) erst im vierten Quartal 2016 vorgesehen.
Daraus resultierend wird sich das Finanzergebnis in der aktuellen Planung 2016 trotz gestiegener
Netto-Neukreditaufnahme nicht bzw. nur unwesentlich verändern.
- Die Personalkostenhochrechnung des Kernhaushalts ist dem Eigenbetrieb Straßen erst kurz
nach der Berichtslegung der Wirtschaftsplanversion I zugegangen. Aus einem Vergleich der
bisherigen Schätzansätze des Eigenbetriebes mit den im Nachtrag erhaltenen Zahlen ergibt
sich, dass eine Änderung der maßgeblichen Planansätze aus Sicht des Eigenbetriebes Straßen
entbehrlich ist.
- In der Wirtschaftsplanversion I waren erwartete Einsparungen aus der Neuausschreibung
bzw. Neuvergabe der Grünflächenpflege in den Bereichen Straßen, Gartenbau und Friedhöfe
bereits angemessen durch Schätzungen berücksichtigt. Nach zwischenzeitlichen Überprüfungen
aller relevanten Planungsansätze (u. a. mit den vorläufigen Werten aus 2015) konnte der
erwartete Verlust 2016 lt. Gewinn- und Verlustrechnung im Eigenbetrieb Straßen um TEUR 50
reduziert werden, trotz zusätzlicher Anforderungen im Unterhaltungsbereich.
- In der mittelfristigen Planung kann die vorstehend aufgezeigte Ergebnisverbesserung des Jahres
2016 für den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Planung bis 2021 jährlich fortgeschrieben
werden. Zusätzlich ggf. mögliche Ergebnisverbesserungen in Folgejahren durch Fortschreibung
der Ansätze 2016 werden durch die vollumfängliche Einarbeitung des „Masterplans Liblar“ jedoch
kompensiert.
- Die geplante Eigenkapital-Entwicklung des Eigenbetriebes wird sich in den Jahren 2016 und
2017 um jeweils TEUR 50 verbessern. Da sich korrespondierend hierzu die Verlustausgleiche
des Kernhaushaltes der Stadt Erftstadt im gleichen Umfang reduzieren werden, kann (nach wie
vor) Ende 2017 mit einem Eigenkapital i. H. v. ca. TEUR 1.500 gerechnet werden. Eine längere
Kapitalreichweite (rechnerische Darstellung gemäß Anlage 3.2.2. bis Ende 2020) ist auch in der
Wirtschaftsplanversion II nicht darstellbar.
Der Eigenbetrieb Straßen weist darauf hin, dass sich aus den Investitionsplänen (Projektlisten
gemäß den Anlagen 5.1 bis 5.6 zum Wirtschaftsplan) eine Differenzierung nach Aufgabentypen ergibt. Hierin wird in einer gesonderten Spalte zwischen Pflichtaufgaben (Aufgabentyp A),
freiwilligen, aber gebotenen Leistungen (Aufgabentyp B) und freiwilligen Leistungen
-5-
(Aufgabentyp C) unterschieden.
Auch hat die Betriebsleitung hierin in einer weiteren gesonderten Spalte Priorisierungen derart
vorgenommen, als Vorschläge zur zeitlichen Ausführung der Projekte gemacht werden. Konkret
wird hier zwischen Priorisierung 1 (sofortige Ausführung vorgeschlagen), Priorisierung 2 (Investi
tion/Projekt bedingt aufschiebbar) und Priorisierung 3 (Verschiebung möglich) unterschieden.
Aus der Anlage 5.0 zum Wirtschaftsplan (Schematische Darstellung von möglichen Projektverläufen) in Verbindung mit den Investitions-/Projektlisten der Anlagen 5.1 bis 5.6 wird
schließlich auch der jeweilige Stand der Umsetzung in den Einzelprojekten erkennbar.
Zu den vom Eigenbetrieb Straßen vorgenommenen Wertungen und Priorisierungen, wie auch zur
Erkennbarkeit der einzelnen Projektstände, sind bereits weitere, ergänzende Erläuterungen in
der Ursprungsvorlage V 459/2015 auf den Seiten 13-16 enthalten.
In Vertretung
(Hallstein)
-6-