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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
25.02.16, 12:30
Aktualisiert
23.03.16, 18:41
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
1. Ergänzung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
1. Ergänzung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 472/2015 1. Ergänzung Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 22.02.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 03.03.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 08.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt 1. Ergänzung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zu dem mit der Vorlage V 472/2015 vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden folgende Änderungen beschlossen: 1. Gem. Beschluss des Rates vom 15.12.2015 zur Vorlage V 649/2015: Dachsanierung im VilleGymnasium werden zusätzliche Mitteln i.H.v. 115.000,- € zur Verfügung gestellt. 2. Gem. Beschluss des Rates vom 15.12.2015 zur Vorlage V 623/2015 1. Ergänzung: „Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden wird für die Erweiterung des Übergangsheimes „Brabanter Weg“ ein Betrag in Höhe 2.920.000,- € zur Verfügung gestellt. 3 Gem. Beschluss des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 15.02.2016 zur Vorlage V 623/2015 2. Ergänzung: „Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt“ wird für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Landstraße 64 in Dirmerzheim ein Betrag in Höhe von 1.170.000,- € zur Verfügung gestellt. 4. Für den Erwerb eines Einfamilienhauses in Erftstadt-Niederberg wird ein Betrag in Höhe von 110.000,- € zur Verfügung gestellt. 5. Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes vorgesehene Darlehensaufnahme in Höhe von 5.779.035,- € wird auf 10.264.435,- € erhöht. 6. Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Baumaßnahmen, die in den Wirtschaftsplänen 2013 bis 2015 veranschlagt wurden, sollen weiter umgesetzt werden. Begründung: Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft ist in den Fachausschüssen vorberaten worden. Zwischenzeitlich haben sich durch Beschlüsse der städtischen Gremien, insbesondere im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylsuchenden Änderungen ergeben, für die im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Es handelt sich um folgende Maßnahmen: 1. Dachsanierung im Ville-Gymnasium Mit Ratsbeschluss vom 15.12.2015 wurde der für die Umsetzung der Maßnahme bestehende SV1-Vermerk aufgehoben und den zusätzlichen Mitteln i.H.v. 115.000,- € zugestimmt. Das Maßnahmenbudget erhöht sich von 200.000,- € auf 315.000,- €. Der Kernhaushalt erfährt durch diese Baumaßnahme keine Mietänderung 2. Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt Mit Ratsbeschluss vom 15.12.2015 wurde die Erweiterung des Übergangsheimes „Brabanter Weg für die Aufnahme von ca. weiteren 100 Asylsuchende beschlossen. Die kalkulierten Kosten betragen 2.920.000,- €. Nach Übergabe der Räumlichkeiten fallen im Kernhaushalt monatliche Neubaumietzahlungen in Höhe von 9.003,- € an. Bei günstigen Gegebenheiten wird mit August 2016 als Übergabemonat kalkuliert; das entspräche einer Belastung i.H.v. 45.015,- € Mietzahlungen für den Kernhaushalt. 3. Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt Mit Beschluss des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am 15.02.2016 wurde der Errichtung eines Mehrfamilienhauses zur Unterbringung von ca. 30 anerkannten Asylsuchenden auf dem Grundstück E.-Dirmerzheim, Landstr. 64 zugestimmt. Hierfür werden 1.170.000,- € in den Wirtschaftsplan 2016 eingestellt. Die Fertigstellung und Übergabe des Objektes erfolgt in 2017, sodass in 2016 keine Belastung für den Kernhaushalt erfolgt. 4. Erwerb eines Einfamilienhauses in Erftstadt-Niederberg Die entsprechende Vorlage wurde in der Ratssitzung am 15.12.2015 vertagt in den BA Immobilien verwiesen. Für den Ankauf wird ein Betrag in Höhe von 110.000,- € benötigt. Neben dem Kaufpreis sind Vertragsneben- und Herrichtungskosten zu berücksichtigen. Die hierfür anfallenden Mietkosten sind bereits im Kernhaushalt berücksichtigt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes war bisher eine Darlehensaufnahme in Höhe von 5.779.035,- € vorgesehen. Durch die o.a. Maßnahmenergänzungen erhöht sich dieser Betrag auf 10.264.435,- €. -2- Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft informiert den Betriebsausschuss bereits seit einiger Zeit begleitend zu den Beratungen und Beschlüssen über den Sachstand der Baumaßnahmen aus früheren Bauprogrammen (Anlage 1) und den Maßnahmen aus dem Vorjahresbauprogramm 2015 (Anlage 2). In den Anlagen sind die aktualisierten Angaben zum Stand der Umsetzung der verschiedenen Baumaßnahmen beigefügt. (Hallstein) -3-