Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
15.03.16, 15:01
Aktualisiert
23.03.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 472/2015 2. Ergänzung
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 10.03.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Termin
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
2. Ergänzung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die in den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft einzustellenden Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden gem. der in der Anlage 1 beigefügten Liste festgelegt.
2. Die im Betriebszweig Hochbau- und Gebäudewirtschaft vorgesehene Darlehensaufnahme wird
auf 7.682.350,- € festgesetzt
Begründung:
In der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft am 03.03.2016 wurde die Verwaltung gebeten, im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 nur Baumaßnahmen vorzusehen, die im
Jahr 2016 auch umgesetzt werden können. Für Maßnahmen, die im Jahr 2016 nur teilweise umgesetzt werden, sollen die erforderlichen Mittel für 2016 sowie notwendige Verpflichtungsermächti-
gungen für 2017 eingestellt werden. Gegenüber dem bisherigen Entwurf ergeben sich folgende
Änderungen:
- FGH Dirmerzheim, Absauganlage Fahrzeughalle
Der Betriebsausschuss hat beschlossen, die erforderlichen Mittel in 2016 zur Verfügung zu stellen.
- Gebäude allgemein, Sanierung Elektroverteilungen
Die Maßnahme kann in 2016 nicht umgesetzt werden.
- GS Gymnich, Lagerraum für Gut Klang
Der Betriebsausschuss hat beschlossen, die erforderlichen Mittel im Jahr 2016 zur Verfügung
zu stellen.
- GS Lechenich-Süd, Erneuerung Spielgerät
Die Maßnahme kann in 2016 nicht umgesetzt werden.
- HS Lechenich, Erneuerung Fenster Musik- und Textilraum
Die Maßnahme kann in 2016 nicht umgesetzt werden.
- Gymn. Liblar, Sanierung Dach Verwaltungstrakt
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 beschlossen, die erforderlichen Mittel im
Jahr 2016 zur Verfügung zu stellen.
- Gymn. Lechenich, Sanierungskonzept Schulzentrum Lechenich
Im Jahr 2016 werden lediglich Mittel in Höhe von 75.000,- € zur Durchführung des VOF/Wettbewerbsverfahrens benötigt. Für weitere Planungskosten ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 375.000,- € vorzusehen.
- Gymn. Lechenich, Sanierung Lehrerzimmer
Die Maßnahme kann in 2016 nicht umgesetzt werden.
- Jugendzentrum Köttingen, Brandschutzmaßnahmen
Die Maßnahme kann im Jahr 2016 nur teilweise umgesetzt werden. Der Ansatz für 2016 wurde
reduziert und eine Verpflichtungsermächtigung für 2017 vorgesehen.
- Kiga Lechenich-Nord, Rückbau Sandkasteneinfassung
Die Maßnahme kann in 2016 nicht umgesetzt werden.
- Kiga Herrig, Umbau Peronal-WC im OG in Kinder WC
Die Maßnahme kann in 2016 nicht umgesetzt werden.
- Zweifachhalle Lechenich, Sanierung Heizungsverteiler
Die Maßnahme kann in 2016 nicht umgesetzt werden.
- Neubaumaßnahmen, Erweiterung Asylbewerberunterkünfte
Der der rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 beschlossen, für die Erweiterung der
Unterkunft Brabanter Weg einen Betrag in Höhe von 2.920.000,- € zur Verfügung zu stellen..
- Neubaumaßnahmen, Neubau Objekt Landstraße 64
Es wurden Mittel in Höhe von 1.170.000,- € sowie ein Tilgungszuschuss in Höhe von 335.000,€ eingestellt.
Mit den o.a. Änderungen ergibt sich eine Darlehensaufnahme in Höhe von 7.682.350,- €. Entsprechend dem Beschlussvorschlag zur Vorlage V 623/2015 3. Erg. habe ich keine Mittel für die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft in der Max-Planck-Straße bzw. in der Klosengartenstraße vorgesehen. Sofern beschlossen wird, das Gebäude nicht anzumieten, sondern einen Ankauf bzw.
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einen Bau durch die Stadt zu bevorzugen, muss die Darlehensaufnahme entsprechend erhöht
werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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