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Beschlussvorlage (Investitionsmaßnahmen für Sportstätten des Eigenbetriebs Straßen für 2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
05.11.15, 15:02
Aktualisiert
23.03.16, 18:41
Beschlussvorlage (Investitionsmaßnahmen für Sportstätten des Eigenbetriebs Straßen für 2016) Beschlussvorlage (Investitionsmaßnahmen für Sportstätten des Eigenbetriebs Straßen für 2016)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 518/2015 Az.: 6713 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.2 Datum: 21.10.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Sportausschuss Termin 17.11.2015 vorberatend Betriebsausschuss Straßen 24.11.2015 vorberatend Rat 15.12.2015 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Investitionsmaßnahmen für Sportstätten des Eigenbetriebs Straßen für 2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 154.500,00 0,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Strassen Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 154.500,00 Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 für den Eigenbetrieb Straßen vorgesehenen Maßnahmen an Sportstätten werden zur Kenntnis genommen und unter Vorbehalt der Genehmigung des Wirtschaftsplans 2016 ebenfalls genehmigt. Begründung: Die Mittel für Erhaltungs- und Neubaumaßnahmen an städtischen Sportplätzen werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen veranschlagt. Aufgrund regelmäßiger Platzkontrollen und verschiedener Gespräche mit den Nutzern der städtischen Sportplätze wird eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Sportplätze erstellt. Eine Aufstellung der geplanten Maßnahmen ist beigefügt. Der Sportausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt, nach weiterer Vorberatung im Betriebsauschuss Straßen sowie durch den Rat der Stadt. (Hallstein) -2-