Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
211 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Raymond Pieper
Josef-Zimmermann-Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Rechts- und Ordnungsamt
Holzdamm 10
Frau Mandt
0 22 35 / 409-601
gez. Knips
Datum
09.02.2016
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 25.01.2016
Rat
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
F 77/2016
16.03.2016
27.04.2016
Anfrage bzgl. Erhöhung der Hundesteuer und Kontrollen nicht angemeldeter
Hunde in Erftstadt
Sehr geehrter Herr Pieper,
zu 1.,2. und 3.:
das Rechts- und Ordnungsamt hat in 2015 im Rahmen einer besonders angeordneten Maßnahme
im Zeitraum März, April und Mai ein verstärktes Augenmerk auf alle angetroffenen Hunde gehabt
und kontrolliert, ob diese eine Steuermarke tragen.
Entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Erftstadt muss der Hund zum Nachweis der
steuerlichen Erfassung die Hundesteuermarke tragen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt
eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann. Das Nichttragen der Hundesteuermarke
könnte zudem ein Indiz dafür darstellen, dass ein Hund steuerlich nicht erfasst ist.
Eine vollständige Liste, wieviele Hunde im genannten Zeitraum kontrolliert wurden, habe ich nicht
erstellt. Bekannt ist aber, dass in den 3 Monaten insgesamt 75 Hunde ohne Steuermarke angetroffen wurden. In allen Fällen habe ich es in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens bei einer Belehrung belassen und lediglich eine gebührenfreie Verwarnung ausgesprochen. Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen sich die Hundeführer/innen weigerten, Personalien anzugeben, wurden alle
Hunde, die ohne Steuermarke angetroffen wurden, der Abteilung Steuern und Abgaben in der
Kämmerei gemeldet.
Dort wurde dann überprüft, ob die Hunde tatsächlich steuerlich nicht gemeldet sind. Eine Aussage
darüber, wieviel der 75 in Rede stehenden Hunde nicht steuerlich erfasst waren, kann zum jetzigen Zeitpunkt von der Abteilung Steuern und Abgaben nicht mehr getroffen werden. Hierzu muss
man sehen, dass die Abteilung Steuern und Abgaben ja nicht nur die Hunde, die seitens des
Rechts- und Ordnungsamtes gemeldet wurden, zu bearbeiten hatte, sondern parallel dazu auch
das normale Tagesgeschäft weiter lief, in dem es ja auch galt, Hunde zur Hundesteuer zu veranlagen. Insofern vermischten sich hier die Fälle.
Alle 75 gemeldeten Fälle wurden aber kontrolliert und auch im Nachhinein bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen steuerlich erfasst. Wie hoch die dadurch generierten Steuereinnahmen sind, kann nicht gesagt werden.
Bußgeldeinnahmen aufgrund der fehlenden steuerlichen Veranlagung wurden i.H.v. ca. 500 € generiert.
Zu 4.:
Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass aufgrund der Kontrollen eine erhöhte freiwillige Anmeldung erfolgte.
In Vertretung
(Lüngen)
-2-