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Anfrage (Anfrage bzgl. Erhöhung der Hundesteuer und Kontrollen nicht angemeldeter Hunde in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
211 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Raymond Pieper Josef-Zimmermann-Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Rechts- und Ordnungsamt Holzdamm 10 Frau Mandt 0 22 35 / 409-601 gez. Knips Datum 09.02.2016 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 25.01.2016 Rat Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen F 77/2016 16.03.2016 27.04.2016 Anfrage bzgl. Erhöhung der Hundesteuer und Kontrollen nicht angemeldeter Hunde in Erftstadt Sehr geehrter Herr Pieper, zu 1.,2. und 3.: das Rechts- und Ordnungsamt hat in 2015 im Rahmen einer besonders angeordneten Maßnahme im Zeitraum März, April und Mai ein verstärktes Augenmerk auf alle angetroffenen Hunde gehabt und kontrolliert, ob diese eine Steuermarke tragen. Entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Erftstadt muss der Hund zum Nachweis der steuerlichen Erfassung die Hundesteuermarke tragen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann. Das Nichttragen der Hundesteuermarke könnte zudem ein Indiz dafür darstellen, dass ein Hund steuerlich nicht erfasst ist. Eine vollständige Liste, wieviele Hunde im genannten Zeitraum kontrolliert wurden, habe ich nicht erstellt. Bekannt ist aber, dass in den 3 Monaten insgesamt 75 Hunde ohne Steuermarke angetroffen wurden. In allen Fällen habe ich es in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens bei einer Belehrung belassen und lediglich eine gebührenfreie Verwarnung ausgesprochen. Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen sich die Hundeführer/innen weigerten, Personalien anzugeben, wurden alle Hunde, die ohne Steuermarke angetroffen wurden, der Abteilung Steuern und Abgaben in der Kämmerei gemeldet. Dort wurde dann überprüft, ob die Hunde tatsächlich steuerlich nicht gemeldet sind. Eine Aussage darüber, wieviel der 75 in Rede stehenden Hunde nicht steuerlich erfasst waren, kann zum jetzigen Zeitpunkt von der Abteilung Steuern und Abgaben nicht mehr getroffen werden. Hierzu muss man sehen, dass die Abteilung Steuern und Abgaben ja nicht nur die Hunde, die seitens des Rechts- und Ordnungsamtes gemeldet wurden, zu bearbeiten hatte, sondern parallel dazu auch das normale Tagesgeschäft weiter lief, in dem es ja auch galt, Hunde zur Hundesteuer zu veranlagen. Insofern vermischten sich hier die Fälle. Alle 75 gemeldeten Fälle wurden aber kontrolliert und auch im Nachhinein bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen steuerlich erfasst. Wie hoch die dadurch generierten Steuereinnahmen sind, kann nicht gesagt werden. Bußgeldeinnahmen aufgrund der fehlenden steuerlichen Veranlagung wurden i.H.v. ca. 500 € generiert. Zu 4.: Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass aufgrund der Kontrollen eine erhöhte freiwillige Anmeldung erfolgte. In Vertretung (Lüngen) -2-