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Beschlussvorlage (Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Beschlussvorlage (Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; 
Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016) Beschlussvorlage (Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; 
Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 318/2015 2. Ergänzung Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.02.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Termin 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: vgl. V 417/2015, 1.Ergänzung Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt, zum 01.01.2016 die Gebührensätze für die Straßenreinigung bei Anliegerstraßen von bislang 1,12 €/Kehrmeter auf zukünftig 1,32 €/Kehrmeter und bei inner- u. überörtlichen Straßen von bislang 0,93 €/Kehrmeter auf zukünftig 1,10 €/Kehrmeter anzupassen. Hierdurch sollen bestehende Kostenunterdeckungen aus Verlustvorträgen ausgeglichen und weitere Verlustschreibungen im Gebührenhaushalt vermieden werden. Demnach ist § 3, Absatz 1 der Straßenreinigungsgebührensatzung mit Wirkung ab dem 01.01.2016 wie folgt anzupassen und zu ändern: §3 Gebührensatz (1) Die Benutzungsgebühr je Frontmeter, ermittelt nach Maßgabe des § 2, beträgt jährlich für Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen: 1,32 € für Straßen, die überwiegend dem inneren bzw. dem überörtlichen Verkehr dienen: 1,10 € Begründung: Im Zuge der Beratung über die Vorlage V 318/2015, nebst der hierzu ergangenen Ergänzungsvorlage, hat der Betriebsausschuss Straßen in seiner Sitzung am 23.02.2016 beschlossen, dem Rat der Stadt Erftstadt eine Gebührenanpassung zum 01.01.2016 zu empfehlen, um den aus § 6 Kommunalabgabengesetz resultierenden gebührenrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Im Gebührenhaushalt sollen hierdurch Verlustvorträge kompensiert und zukünftig Kostendeckung erzielt werden. Hierfür bedarf es eines entsprechenden satzungsrechtlichen Änderungsbeschlusses, der vom Rat der Stadt Erftstadt als Ortsgesetzgeber zu beschließen ist. In Vertretung (Hallstein) -2-