Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.03.16, 15:04
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 318/2015 2. Ergänzung
Az.: 65
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.02.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Termin
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung;
Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
vgl. V 417/2015, 1.Ergänzung
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt, zum 01.01.2016 die Gebührensätze für die Straßenreinigung bei Anliegerstraßen von bislang 1,12 €/Kehrmeter auf zukünftig 1,32 €/Kehrmeter und bei
inner- u. überörtlichen Straßen von bislang 0,93 €/Kehrmeter auf zukünftig 1,10 €/Kehrmeter anzupassen. Hierdurch sollen bestehende Kostenunterdeckungen aus Verlustvorträgen ausgeglichen
und weitere Verlustschreibungen im Gebührenhaushalt vermieden werden.
Demnach ist § 3, Absatz 1 der Straßenreinigungsgebührensatzung mit Wirkung ab dem
01.01.2016 wie folgt anzupassen und zu ändern:
§3
Gebührensatz
(1) Die Benutzungsgebühr je Frontmeter, ermittelt nach Maßgabe des § 2, beträgt jährlich
für Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen: 1,32 €
für Straßen, die überwiegend dem inneren bzw. dem überörtlichen Verkehr dienen: 1,10 €
Begründung:
Im Zuge der Beratung über die Vorlage V 318/2015, nebst der hierzu ergangenen Ergänzungsvorlage, hat der Betriebsausschuss Straßen in seiner Sitzung am 23.02.2016 beschlossen, dem Rat
der Stadt Erftstadt eine Gebührenanpassung zum 01.01.2016 zu empfehlen, um den aus § 6
Kommunalabgabengesetz resultierenden gebührenrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Im
Gebührenhaushalt sollen hierdurch Verlustvorträge kompensiert und zukünftig Kostendeckung
erzielt werden. Hierfür bedarf es eines entsprechenden satzungsrechtlichen Änderungsbeschlusses, der vom Rat der Stadt Erftstadt als Ortsgesetzgeber zu beschließen ist.
In Vertretung
(Hallstein)
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