Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Datum
16.05.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-03BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02.05.2007
Vorlagen-Nr.: 55/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
16.05.2007
Reinigung der Schulgebäude;
hier: Gewünschte Aussprache
I. Sach- und Rechtslage:
Das Thema „Reinigung der Schulgebäude“ ist häufig Gegenstand der wiederkehrend
stattfindenden Schulleitergespräche und war auch bereits mehrfach Thema im Schulausschuss.
Obwohl es sich eindeutig um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, komme ich
selbstverständlich dem Wunsch nach, hierüber im Ausschuss zu diskutieren.
Die Diskussionspunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1.
2.
3.
Nicht ausreichender Reinigungsumfang
Teilweise unzureichende Ausführung der Reinigung
Gewünschte Grundreinigung in den Ferien
Die Auffassung zu diesen drei Punkten gehen zwischen der Verwaltung und den Schulleitern
teilweise weit auseinander. Aus der Sicht der Verwaltung nehme ich hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1. Reinigungsumfang
In dem zum 01.01.2005 abgeschlossenen Reinigungsvertrag wurde der Reinigungsumfang/die
Reinigungsfrequenz für die Schulen festgelegt. Hierbei wird unterschieden zwischen
- Unterrichtsräume,
- Sanitäranlagen,
- Eingangsbereiche,
- Treppenhäuser/Flure,
- Büros,
- Besprechungszimmer,
- Bibliotheken,
- Schulaula.
Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen wollen Sie dem beigefügten Leistungsverzeichnis für
Schulen entnehmen. Die hier vorgegebenen Reinigungsfrequenzen liegen noch über dem
Standard anderer Kommunen (siehe hierzu auch Feststellung der GPA im Prüfbericht auf Seite
Gw-26). Die GPA geht sogar davon aus, dass durch weitere Standardreduzierung noch erhebliche
Kosten eingespart werden können und hat empfohlen, vor Ablauf des Vertrages die bislang
festgelegten Reinigungsstandards im Zusammenhang mit einer Neuausschreibung auf ihre
Notwendigkeit hin zu überprüfen.
Die Reinigungsstandards werden zumindest zum Teil kritisiert. Die Reinigungsfirma hat im
Dezember 2006 allen Schulen angeboten, das Leistungsverzeichnis schulbezogen auf besondere
Wünsche abzustimmen, wobei sich das vereinbarte Reinigungsentgelt selbstverständlich nicht
erhöhen darf. Die geänderten Reinigungsintervalle werden nach meinem Kenntnisstand bereits an
der Grundschule Kreuzau und Grundschule Stockheim praktiziert.
Abschließende Meinung der Verwaltung:
Der bestehende Reinigungsumfang/die bestehende Reinigungsfrequenz ist ausreichend und
bedarf nach Meinung der GPA sogar noch einer weiteren Reduzierung.
Zu 2.
Teilweise unzureichende Ausführung der Reinigung
Sehr häufig wird auch die Ausführung der Reinigung bemängelt. Sätze wie: „Die Klassen sind
nicht sauber.“ oder „Die Reinigungskräfte haben ja auch eigentlich viel zu wenig Zeit.“, hört man
immer wieder. Hingewiesen wird auch gerne auf das Beispiel der Hauptschule. Hier wird das
Erdgeschoss noch von einer gemeindlichen Mitarbeiterin gereinigt. Dadurch würde ein erheblich
besserer Zustand bestehen als an anderen Schulen. Die letzte Aussage ist objektiv und unstrittig
richtig. Hierbei muss man aber wissen, dass dies nicht bezahlbar ist. Die zu reinigende Fläche
beläuft sich auf 877 m². Die hiermit verbundenen Personalkosten (ohne Reinigungsmittel) sind um
das dreifache höher als das Entgelt der Reinigungsfirma. Würde man dies auf alle Gebäude
übertragen, beliefen sich die jährlichen Netto-Reinigungskosten nicht auf rund 220.00,00 €
sondern auf 660.000,00 €.
Der Unternehmer kalkuliert nach Erfahrenswerten bzw. nach Refa-Werten (Quadratmeterleistung
je Stunde). Auch im GPA-Bericht sind Ausführungen zu den Leistungswerten auf Seite Gw-25
enthalten. Hier wird Folgendes ausgeführt:
Empirische Werte werden regelmäßig von verschiedenen Verbänden/Institutionen (Refa, KGST)
veröffentlicht und können bei einer Ausschreibung durch die Gemeinde zugrunde gelegt werden.
Folgende beispielhaft aufgeführte Leistungswertkorridore können als Anhaltspunkt dienen:
Raumgruppe:
Quadratmeter-Leistung je Stunde:
Büros
Klassenräume
WC-Anlagen
Flure
Eingangsbereiche/Foyer
Gruppenräume
Treppenhäuser
190 bis 250
200 bis 260
80 bis 100
250 bis 350
500 bis 600
130 bis 190
110 bis 160
Die von der Reinigungsfirma kalkulierten Reinigungsleistungen liegen innerhalb dieser Bandbreite.
Sofern die Verwaltung Hinweise erhält oder auch durch eigene Feststellungen zu dem Ergebnis
gelangt, dass die vereinbarten Leistungen unzureichend erbracht werden, wird unverzüglich mit
der Reinigungsfirma Kontakt aufgenommen. Dies hat auch schon in einigen Fällen zum Austausch
des Reinigungspersonals geführt. Wie in jeder Berufssparte gibt es fleißige und weniger fleißige
Mitarbeiter. Hierunter darf sicherlich nicht der Reinigungsstandard leiden.
Eine unzureichende Reinigungsleistung haben die Schulen teilweise aber auch selber zu
vertreten. Man muss der Reinigungskraft auch die Chance geben, ihr Pensum zu erledigen. Hier
ist die Reinigung der Klassenräume ein klassisches Beispiel.
Die Böden werden gemäß Leistungsvorgabe ohnehin nur im Rhythmus 2,5 mal pro Woche trocken
gemoppt und feucht-/nass gewischt. Dies setzt voraus, dass kein Unrat auf dem Boden liegt
(Butterbrotpapier, Getränkedosen, Milchtüten). Es ist nicht Aufgabe der Reinigungskraft, diese
Dinge zu entsorgen.
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Die Tische werden einmal wöchentlich feucht abgewischt. Es ist nicht Aufgabe der
Reinigungskraft, liegen gelassene Butterbrote oder Kaugummireste oder Farbkleckse zu
beseitigen.
Der Kaugummi von Januar klebt also möglicherweise heute noch am Schreibtisch. Die Coladose
oder das Butterbrotpapier auf dem Fußboden liegen insbesondere durch den 2,5-Rhythmus auch
am nächsten Tag noch auf dem Boden. Es ist Aufgabe des Klassenlehrers, dafür zu sorgen, dass
die jeweilige Reinigungskraft ihre Arbeit ohne Behinderung oder zusätzlichen Aufwand erbringen
kann.
Zu 3.
Gewünschte Grundreinigung in den Ferien
Insbesondere das Schulzentrum drängt bzw. weist auf die unbedingte Notwendigkeit einer
Grundreinigung in den Sommerferien hin. Eine Grundreinigung ist nicht Bestandteil des Vertrages
und kann auch nur im Stundenlohnverfahren durchgeführt werden. Im Jahre 2005 habe ich dem
Drängen im Schulzentrum nachgegeben. Hierdurch sind Kosten von ca. 10.000,00 € entstanden.
Das Ergebnis der Grundreinigung sieht man nach 14 Tagen bis drei Wochen nicht mehr. Bei einer
Grundreinigung würde der Kaugummi oder der Farbklecks vom Schülerpult beseitigt. Bei einer
Grundreinigung würden auch die Klassen ausgeräumt und die Bodenbeläge neu versiegelt. Ich
halte diesen finanziellen Aufwand nicht für vertretbar und bin auch nicht bereit, weder im Jahre
2007 noch in den Folgejahren eine Grundreinigung durchführen zu lassen.
Die vorstehenden Informationen sollen Grundlage für eine sachliche Diskussion sein. Aus der
Sicht der Verwaltung besteht kein Handlungsbedarf, einen Beschluss des Rates herbeizuführen.
Die Reinigungsfirma wird wunschgemäß nach einer entsprechenden Vordiskussion an der Sitzung
teilnehmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-entfälltIII. Beschlussvorschlag:
-entfälltDer Bürgermeister
i.V.
- Stolz Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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