Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Reinigung der Schulgebäude; hier: Gewünschte Aussprache)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Datum
16.05.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Reinigung der Schulgebäude;
hier:  Gewünschte Aussprache) Allgemeine Vorlage (Reinigung der Schulgebäude;
hier:  Gewünschte Aussprache) Allgemeine Vorlage (Reinigung der Schulgebäude;
hier:  Gewünschte Aussprache)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-03BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02.05.2007 Vorlagen-Nr.: 55/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss 16.05.2007 Reinigung der Schulgebäude; hier: Gewünschte Aussprache I. Sach- und Rechtslage: Das Thema „Reinigung der Schulgebäude“ ist häufig Gegenstand der wiederkehrend stattfindenden Schulleitergespräche und war auch bereits mehrfach Thema im Schulausschuss. Obwohl es sich eindeutig um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, komme ich selbstverständlich dem Wunsch nach, hierüber im Ausschuss zu diskutieren. Die Diskussionspunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. 2. 3. Nicht ausreichender Reinigungsumfang Teilweise unzureichende Ausführung der Reinigung Gewünschte Grundreinigung in den Ferien Die Auffassung zu diesen drei Punkten gehen zwischen der Verwaltung und den Schulleitern teilweise weit auseinander. Aus der Sicht der Verwaltung nehme ich hierzu wie folgt Stellung: Zu 1. Reinigungsumfang In dem zum 01.01.2005 abgeschlossenen Reinigungsvertrag wurde der Reinigungsumfang/die Reinigungsfrequenz für die Schulen festgelegt. Hierbei wird unterschieden zwischen - Unterrichtsräume, - Sanitäranlagen, - Eingangsbereiche, - Treppenhäuser/Flure, - Büros, - Besprechungszimmer, - Bibliotheken, - Schulaula. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen wollen Sie dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Schulen entnehmen. Die hier vorgegebenen Reinigungsfrequenzen liegen noch über dem Standard anderer Kommunen (siehe hierzu auch Feststellung der GPA im Prüfbericht auf Seite Gw-26). Die GPA geht sogar davon aus, dass durch weitere Standardreduzierung noch erhebliche Kosten eingespart werden können und hat empfohlen, vor Ablauf des Vertrages die bislang festgelegten Reinigungsstandards im Zusammenhang mit einer Neuausschreibung auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Die Reinigungsstandards werden zumindest zum Teil kritisiert. Die Reinigungsfirma hat im Dezember 2006 allen Schulen angeboten, das Leistungsverzeichnis schulbezogen auf besondere Wünsche abzustimmen, wobei sich das vereinbarte Reinigungsentgelt selbstverständlich nicht erhöhen darf. Die geänderten Reinigungsintervalle werden nach meinem Kenntnisstand bereits an der Grundschule Kreuzau und Grundschule Stockheim praktiziert. Abschließende Meinung der Verwaltung: Der bestehende Reinigungsumfang/die bestehende Reinigungsfrequenz ist ausreichend und bedarf nach Meinung der GPA sogar noch einer weiteren Reduzierung. Zu 2. Teilweise unzureichende Ausführung der Reinigung Sehr häufig wird auch die Ausführung der Reinigung bemängelt. Sätze wie: „Die Klassen sind nicht sauber.“ oder „Die Reinigungskräfte haben ja auch eigentlich viel zu wenig Zeit.“, hört man immer wieder. Hingewiesen wird auch gerne auf das Beispiel der Hauptschule. Hier wird das Erdgeschoss noch von einer gemeindlichen Mitarbeiterin gereinigt. Dadurch würde ein erheblich besserer Zustand bestehen als an anderen Schulen. Die letzte Aussage ist objektiv und unstrittig richtig. Hierbei muss man aber wissen, dass dies nicht bezahlbar ist. Die zu reinigende Fläche beläuft sich auf 877 m². Die hiermit verbundenen Personalkosten (ohne Reinigungsmittel) sind um das dreifache höher als das Entgelt der Reinigungsfirma. Würde man dies auf alle Gebäude übertragen, beliefen sich die jährlichen Netto-Reinigungskosten nicht auf rund 220.00,00 € sondern auf 660.000,00 €. Der Unternehmer kalkuliert nach Erfahrenswerten bzw. nach Refa-Werten (Quadratmeterleistung je Stunde). Auch im GPA-Bericht sind Ausführungen zu den Leistungswerten auf Seite Gw-25 enthalten. Hier wird Folgendes ausgeführt: Empirische Werte werden regelmäßig von verschiedenen Verbänden/Institutionen (Refa, KGST) veröffentlicht und können bei einer Ausschreibung durch die Gemeinde zugrunde gelegt werden. Folgende beispielhaft aufgeführte Leistungswertkorridore können als Anhaltspunkt dienen: Raumgruppe: Quadratmeter-Leistung je Stunde: Büros Klassenräume WC-Anlagen Flure Eingangsbereiche/Foyer Gruppenräume Treppenhäuser 190 bis 250 200 bis 260 80 bis 100 250 bis 350 500 bis 600 130 bis 190 110 bis 160 Die von der Reinigungsfirma kalkulierten Reinigungsleistungen liegen innerhalb dieser Bandbreite. Sofern die Verwaltung Hinweise erhält oder auch durch eigene Feststellungen zu dem Ergebnis gelangt, dass die vereinbarten Leistungen unzureichend erbracht werden, wird unverzüglich mit der Reinigungsfirma Kontakt aufgenommen. Dies hat auch schon in einigen Fällen zum Austausch des Reinigungspersonals geführt. Wie in jeder Berufssparte gibt es fleißige und weniger fleißige Mitarbeiter. Hierunter darf sicherlich nicht der Reinigungsstandard leiden. Eine unzureichende Reinigungsleistung haben die Schulen teilweise aber auch selber zu vertreten. Man muss der Reinigungskraft auch die Chance geben, ihr Pensum zu erledigen. Hier ist die Reinigung der Klassenräume ein klassisches Beispiel. Die Böden werden gemäß Leistungsvorgabe ohnehin nur im Rhythmus 2,5 mal pro Woche trocken gemoppt und feucht-/nass gewischt. Dies setzt voraus, dass kein Unrat auf dem Boden liegt (Butterbrotpapier, Getränkedosen, Milchtüten). Es ist nicht Aufgabe der Reinigungskraft, diese Dinge zu entsorgen. -2- Die Tische werden einmal wöchentlich feucht abgewischt. Es ist nicht Aufgabe der Reinigungskraft, liegen gelassene Butterbrote oder Kaugummireste oder Farbkleckse zu beseitigen. Der Kaugummi von Januar klebt also möglicherweise heute noch am Schreibtisch. Die Coladose oder das Butterbrotpapier auf dem Fußboden liegen insbesondere durch den 2,5-Rhythmus auch am nächsten Tag noch auf dem Boden. Es ist Aufgabe des Klassenlehrers, dafür zu sorgen, dass die jeweilige Reinigungskraft ihre Arbeit ohne Behinderung oder zusätzlichen Aufwand erbringen kann. Zu 3. Gewünschte Grundreinigung in den Ferien Insbesondere das Schulzentrum drängt bzw. weist auf die unbedingte Notwendigkeit einer Grundreinigung in den Sommerferien hin. Eine Grundreinigung ist nicht Bestandteil des Vertrages und kann auch nur im Stundenlohnverfahren durchgeführt werden. Im Jahre 2005 habe ich dem Drängen im Schulzentrum nachgegeben. Hierdurch sind Kosten von ca. 10.000,00 € entstanden. Das Ergebnis der Grundreinigung sieht man nach 14 Tagen bis drei Wochen nicht mehr. Bei einer Grundreinigung würde der Kaugummi oder der Farbklecks vom Schülerpult beseitigt. Bei einer Grundreinigung würden auch die Klassen ausgeräumt und die Bodenbeläge neu versiegelt. Ich halte diesen finanziellen Aufwand nicht für vertretbar und bin auch nicht bereit, weder im Jahre 2007 noch in den Folgejahren eine Grundreinigung durchführen zu lassen. Die vorstehenden Informationen sollen Grundlage für eine sachliche Diskussion sein. Aus der Sicht der Verwaltung besteht kein Handlungsbedarf, einen Beschluss des Rates herbeizuführen. Die Reinigungsfirma wird wunschgemäß nach einer entsprechenden Vordiskussion an der Sitzung teilnehmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -entfälltIII. Beschlussvorschlag: -entfälltDer Bürgermeister i.V. - Stolz Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-